Verhandlungsdichte in Haftsachen

In Haftsachen ist grundsätzlich eine Verhandlungsdichte von durchschnittlich mehr als einem Tag pro Woche erforderlich. Urlaubs- und Krankheitszeiten sind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. Allerdings ist ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nicht streng schematisch an der Verhandlungsdichte festzumachen; entscheidend sind auch die konkreten Verfahrensabläufe in der (dazu EGMR, 49746/99 und zusammenfassend BGH, StB 2/24).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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