Schlagwort: untersuchungshaft

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft ist die vorläufige Freiheitsentziehung eines Beschuldigten, die von einem Gericht aufgrund eines Haftbefehls angeordnet wird.

In unserer Kanzlei werden Sie bei Untersuchungshaft durch unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigt!

Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens und soll verhindern, dass sich der Beschuldigte dem weiteren Verfahren entziehen oder Beweismittel vernichten kann. Die gesetzlichen Grundlagen für die Untersuchungshaft finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und sind in den §§ 112 ff. geregelt. Dort sind die Voraussetzungen, die Dauer und die Haftbedingungen festgelegt. Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn sie zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Sicherung der Strafvollstreckung erforderlich ist und mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Während der Untersuchungshaft hat der Beschuldigte das Recht auf einen Verteidiger und auf gerichtliche Haftprüfung (Haftprüfung).

Rechtsanwalt Ferner für Untersuchungshaft: Rechtsanwalt Ferner Aachen bietet Betroffenen und Angehörigen bei Untersuchungshaft hohe Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, auch mit Notfall-Handy. Hier auf unserer Webseite finden Sie darüber hinaus zahlreiche Artikel zum Thema Strafrecht.

  • Haftbefehl was tun – Wie hilft ein Rechtsanwalt für Haftbefehl?

    Haftbefehl was tun – Wie hilft ein Rechtsanwalt für Haftbefehl?

    Rechtsanwalt für Haftbefehl – Haftbefehl, was tun? Was kann ein Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt bei einem Haftbefehl tun? Es kann passieren, dass Sie plötzlich erfahren, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie Sie damit umgehen sollen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie von einem Haftbefehl betroffen sind, und raten Ihnen auch, sich umgehend Rat zu suchen und auf keinen Fall Dummheiten zu begehen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • IPTV: Ermittlungen wegen illegalen Streamings 2025

    IPTV: Ermittlungen wegen illegalen Streamings 2025

    Strafverfolgung gegen illegales IPTV-Streaming im industriellen Maßstab – und was nun? Jüngster Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und der Kriminalpolizeiinspektion Weiden markieren einen neuen Höhepunkt in der Strafverfolgung von illegalem IPTV-Streaming in Deutschland.

    Was sich hinter den nüchternen Pressemitteilungen verbirgt, ist ein zunehmendes systematisches Vorgehen gegen ein Geschäftsmodell, das sich über Jahre professionalisiert und zugleich zunehmend kriminalisiert hat. Als Strafverteidiger in solchen Verfahren – darunter aktuell auch mit Bezug zu einem der größten deutschen Anbieter – beobachte ich die Entwicklungen mit entsprechendem Blick für juristische Tiefenstruktur, technische Realität und strategische Ausrichtung der Strafverfolger.

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  • BGH zur Verweigerung von Auslagenerstattung und Haftentschädigung trotz Einstellung

    BGH zur Verweigerung von Auslagenerstattung und Haftentschädigung trotz Einstellung

    Keine StrEG-Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit: Mit Beschluss vom 18. September 2024 (Az. 3 StR 259/24) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zur prozessualen und materiellrechtlichen Behandlung einer Einstellung nach § 206a StPO Stellung genommen.

    Die Entscheidung betrifft nicht nur die Frage, wie mit Auslagen des Angeklagten im Falle seines Todes umzugehen ist, sondern klärt auch die Voraussetzungen für die Versagung einer Haftentschädigung nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG. Der Senat stellt klar: Grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten kann eine Entschädigung ausschließen – auch dann, wenn das Verfahren aufgrund seines Todes eingestellt wird.

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  • Anrechnung ausländischer Auslieferungshaft

    Anrechnung ausländischer Auslieferungshaft

    OLG Hamm zur Verhältnismäßigkeit von Haftanordnungen und rechtsstaatlichen Anforderungen im Auslieferungskontext: Mit Beschluss vom 18. Februar 2025 (Az. 5 Ws 490/24 und 40/25) hatte sich der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit der Frage zu befassen, ob und in welchem Umfang eine im Ausland – konkret in Italien – vollzogene Auslieferungshaft auf die Untersuchungshaft in Deutschland anzurechnen ist.

    Darüber hinaus setzte sich das Gericht eingehend mit der Frage auseinander, ob etwaige Mängel im italienischen Auslieferungsverfahren oder Verzögerungen im deutschen Haftbeschwerdeverfahren die Aufrechterhaltung nationaler und europäischer Haftbefehle als unverhältnismäßig erscheinen lassen.

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  • Untersuchungshaft, Überhaft und das Beschleunigungsgebot

    Untersuchungshaft, Überhaft und das Beschleunigungsgebot

    OLG Hamm zur Verhältnismäßigkeit von Freiheitsentzug: In seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 5 Ws 77/25) hebt das OLG Hamm einen Haftbefehl gegen einen wegen schwerer Straftaten Beschuldigten auf und ordnet dessen sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Der Beschluss illustriert in bemerkenswerter Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist – selbst bei gravierenden Vorwürfen.

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  • U-Haft: Wann erledigt sich der Haftbefehl?

    U-Haft: Wann erledigt sich der Haftbefehl?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 3. April 2025 (Az. StB 8/25) klargestellt, wann sich ein Untersuchungshaftbefehl erledigt. Der Beschluss ist von erheblicher praktischer Relevanz – insbesondere für die Strafverteidigung – und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Haftfortdauer nach rechtskräftiger Verurteilung.

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  • Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    In einem bemerkenswerten Urteil vom 12. März 2024 (Az. 12 KLs 505 Js 503/22) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Höhe des Tagessatzes für einen Bürgergeldempfänger bei der Verhängung einer Geldstrafe auf 5 € festgesetzt. Trotz eines massiven Steuerhinterziehungsfalls mit einer Schadenssumme von über 700.000 € wurde dem Angeklagten eine moderate finanzielle Sanktion auferlegt – unter Verweis auf seine tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die sozialstaatlich geprägte Auslegung des § 40 Abs. 2 StGB und die Grenzen strafrechtlicher Sanktionierung bei mittellosen Straftätern.

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  • Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Mit Beschluss vom 5. März 2025 (Az. 1 StR 501/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Strafurteil wegen Steuerhinterziehung aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Anlass war kein Freispruch in der Sache selbst, sondern ein gravierender formeller Fehler: Die angeklagte Tat entsprach nicht derjenigen, die letztlich verurteilt wurde. Dieses Urteil betont die verfassungsrechtlich verankerte Bedeutung der Anklageschrift als Fundament eines jeden Strafverfahrens und stellt klar, dass eine Verurteilung jenseits ihres Rahmens unzulässig ist – und zwar selbst dann, wenn die materiellen Vorwürfe schwer wiegen.

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  • Neue Tat, neue Frist? BGH zur Berechnung der Haftprüfungsfrist nach § 121 StPO bei nachträglicher Erweiterung eines Haftbefehls

    Neue Tat, neue Frist? BGH zur Berechnung der Haftprüfungsfrist nach § 121 StPO bei nachträglicher Erweiterung eines Haftbefehls

    In seinem Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. AK 13/25) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine wegweisende Klarstellung zur Berechnung der Sechsmonatsfrist für die Untersuchungshaft gemäß § 121 StPO vorgenommen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Erweiterung eines Haftbefehls auf neue Taten eine neue Frist in Gang setzen kann – oder ob es sich (auch im weiteren Sinne) um „dieselbe Tat“ im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO handelt, mit der Folge, dass die Haftprüfung früher zu erfolgen hätte.

    Der Fall ist nicht nur prozessrechtlich anspruchsvoll, sondern auch materiellrechtlich von erheblicher Tragweite. Der Beschuldigte steht im Verdacht, als Mitglied einer eigenständig operierenden Unterstützergruppe des sogenannten Islamischen Staates (IS) tätig gewesen zu sein, die in verschiedenen europäischen Ländern Finanzmittel sammelte und über konspirative Wege – insbesondere mit Hilfe von Kryptowährungen und Mittelsmännern – in Kriegsgebiete transferierte. Er soll zwischen 2022 und 2024 über hunderttausend Euro für den IS gesammelt und verteilt haben.

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  • BGH zum Freispruch wegen versuchten Totschlags

    BGH zum Freispruch wegen versuchten Totschlags

    Wahrheit, Zweifel und die Grenze der Spekulation: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2024 (Az. 6 StR 199/24) knüpft an eine vielschichtige Diskussion an, die das deutsche Strafprozessrecht immer wieder durchzieht: Wie weit darf ein Tatgericht im Zweifel freisprechen – und wann überschreitet es dabei die Grenze zur Spekulation? In dem Fall, der dem 6. Strafsenat zur Überprüfung vorlag, ging es um einen versuchten Totschlag im Rahmen einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einschneidenden Konsequenzen für das Opfer. Der Angeklagte wurde in der zweiten Hauptverhandlung freigesprochen – das Landgericht hielt seine eigene Täterschaft trotz früherer Geständnisse für nicht bewiesen. Der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch jedoch auf und wies die Sache an eine andere Jugendkammer zurück.

    Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.

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  • DSGVO: Verantwortlichkeit bei privater Datenbankabfrage durch Polizeibeamte

    DSGVO: Verantwortlichkeit bei privater Datenbankabfrage durch Polizeibeamte

    Mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 (Az. 2 ORbs 16 Ss 336/24) hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine bedeutsame Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Behördenmitarbeitern gefällt, die ohne dienstlichen Anlass personenbezogene Daten abrufen.

    Der Fall betrifft einen Polizeibeamten, der sich aus rein persönlichem Interesse Zugang zu Informationen über einen inhaftierten Kollegen verschaffte – ein Verhalten, das zwar auf den ersten Blick als bloße Grenzüberschreitung erscheinen mag, rechtlich jedoch eine vollständige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach der DSGVO begründet. Die Entscheidung setzt ein starkes Signal für den Umgang mit sog. „Mitarbeiterexzessen“ und verdeutlicht, dass auch unterstellte Mitarbeiter im Einzelfall zu datenschutzrechtlich verantwortlichen Personen werden können – mit allen Konsequenzen.

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  • Notwendige Rechtsbeistandschaft im Auslieferungsverfahren

    Notwendige Rechtsbeistandschaft im Auslieferungsverfahren

    Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) Jena hat mit Beschluss vom 14. Februar 2025 (Az. 1 OAus 33/24) eine wegweisende Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen eine verfolgte Person im Auslieferungsverfahren einen zwingenden Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand hat.

    Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Auslegung von § 40 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Das Gericht stellte klar, dass eine notwendige Rechtsbeistandschaft nur dann gegeben ist, wenn die Festnahme der verfolgten Person unmittelbar aufgrund des Auslieferungsverfahrens erfolgt. Wird die Person jedoch wegen einer anderen Straftat inhaftiert und die Auslieferungshaft nur als „Überhaft“ notiert, besteht kein automatischer Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

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  • BGH zur Begründungspflicht bei Freisprüchen

    BGH zur Begründungspflicht bei Freisprüchen

    Mit seinem Urteil vom 25. September 2024 (2 StR 223/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bemerkenswerte Entscheidung zur Begründungspflicht bei Freisprüchen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit ein freisprechendes Urteil Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten enthalten muss, um revisionsgerichtlicher Überprüfung standzuhalten. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Köln auf und stellte klar, dass auch Freisprüche eine vollständige Tatsachengrundlage erfordern.

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  • Vorabentscheidungsersuchen und Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Vorabentscheidungsersuchen und Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, C-288/24) vom 4. Juli 2024 behandelt die Frage, wie nationale Gerichte mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Beschleunigungsgebot in Strafsachen und der Pflicht zum Abwarten eines Vorabentscheidungsurteils umgehen müssen. Der Fall beleuchtet insbesondere die Auswirkungen eines solchen Ersuchens auf Strafverfahren, die eine inhaftierte Person betreffen, und den Umgang mit Vorwürfen der Befangenheit gegen Richter.

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  • Reale Gefahr der Beweismittelfälschung durch Nachrichtendienste in Ermittlungsverfahren

    Reale Gefahr der Beweismittelfälschung durch Nachrichtendienste in Ermittlungsverfahren

    In den letzten Monaten erregte ein vermeintlicher Terrorfall große Aufmerksamkeit: Omar A., ein 28-jähriger Libyer, wurde im Oktober 2024 festgenommen, da er angeblich einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin plante. Der entscheidende Hinweis kam von einem ausländischen Geheimdienst und basierte auf Chatverläufen, die Omar A. schwer belasteten – zumindest zunächst. Doch wenige Monate später brach der gesamte Fall zusammen: Die „brisanten“ Chats waren fingiert, und Omar A. wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, wie die Tagesschau berichtet.

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