Das Landgericht Bonn (14 O 165/12) hat sich mit telefonischen Abwerbeversuchen beschäftigt und darauf erkannt, dass solche jedenfalls dann nicht zulässig sind, wenn der Anrufer über seine Identität täuscht. Dies war hier geschehen, indem den Mitarbeitern in der Telefonzentrale erklärt wurde, man rufe im Auftrag der Firma X an, um sich dann mit den gewünschten…WeiterlesenHeadhunter: Keine Abwerbeversuche unter falscher Identität
Schlagwort: Abwerben von Mitarbeitern
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes den Antrag eines Kaffeeunternehmens aus Osnabrück, einem Konkurrenten den Wettbewerb in seinem Geschäftsgebiet zu untersagen und das Abwerben von Mitarbeitern zu unterlassen, abgelehnt. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Osnabrück geändert worden.WeiterlesenWettbewerbsrecht: Abwerben von Mitarbeitern ist nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig
Wettbewerbswidriges Abwerben von Mitarbeitern: Ein Abwerben von Mitarbeitern kann wettbewerbswidrig sein, da es die Behinderung eines Mitbewerbers darstellen kann. Hierzu wurden inzwischen diverse Entscheidungen getroffen, unter anderem gilt, dass keine Verschleierung der Identität stattfinden darf bei einem Anruf. Die hierzu entwickelten höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gelten dabei auch, wenn der Arbeitnehmer…WeiterlesenAbwerbeanruf auf dem privaten Handy eines Arbeitnehmers kann wettbewerbswidrig sein
Entsprechend § 4 Nr. 4 UWG handelt im Wettbewerb derjenige unlauter, der Mitbewerber gezielt behindert. Eine wettbewerbsrechtlich relevante Behinderung setzt dabei mit dem UWG voraus, dass die wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgehend eingeschränkt werden und zusätzlich bestimmte Unlauterkeitsmerkmale vorliegen. Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen mit dem Bundesgerichtshof,…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Gezielte Behinderung von Mitbewerbern
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 61/16) konnte sich zum wettbewerbswidrigen Abfangen von Kunden durch das Verteilen von Handzetteln äußern. Dies kann durchaus schnell zum Streit führen, weil sich der betreffende Ladeninhaber schnell abgegraben fühlen kann. Dabei reicht das Verteilen von Handzetteln in unmittelbarer Nähe zum Mitbewerber für sich genommen für eine Wettbewerbswidrigkeit nicht…WeiterlesenAbfangen von Kunden durch Verteilen von Handzetteln vor Ladenlokal eines Konkurrenten
Beim Bundesgerichtshof (I ZR 274/14) habe ich am Rande einige kurze Ausführungen zur gezielten Behinderung von Mitbewerben durch das Abfangen von Kunden gefunden. Dieses Thema ist generell sensibel, weil auf der einen Seite ein fester Kundenstamm wesentlicher wirtschaftlicher Faktor eines Unternehmens sein kann, auf der anderen Seite das Streiten um Kunden gerade Ausdruck des (freien)…WeiterlesenWerberecht: BGH zum Abfangen von Kunden allgemein
Wer sich mit einem XING-Profil präsentiert, sollte bei jeder Aktivität daran denken, sich an rechtliche Regeln halten zu müssen – dabei können durchaus spezielle Situationen vorliegen. Mit einigen ausgewählten Beispielen zeige ich kurz auf, wo Fallstricke liegen können, wenn man werbend auf XING tätig ist,WeiterlesenWerberecht: Rechtliche Grenzen werbender Tätigkeit auf XING