Bisher unbeachtet hat der Bundesgerichtshof (2 StR 151/11) seine Rechtsprechung zur Besitzerlangung von Daten konkretisiert, die (nur) in den Cache geladen werden. Typischerweise spielt dies im Bereich kinderpornographischer Schriften eine Rolle. Den Ursprung nahm die Rechtsrechung in einer früheren Entscheidung des BGH (BGH, 1 StR 430/06), als dieser kurz und recht lapidar meinte: Auch mit…WeiterlesenBGH konkretisiert Rechtsprechung: Besitz an Dateien im Cache
Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie – Ihr seriöser Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie für Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fachanwalt für Strafrecht Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Beachten Sie, dass hier inzwischen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, also ein erheblicher Vorwurf im Raum steht, der professionell begleitet werden muss. Wir punkten dabei mit sachlicher, seriöser Verteidigung – ohne Klammern an Strohhalme, immer ausgerichtet auf ihre weitere (wirtschaftliche) Existenz.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. (Verwandtes Schlagwort: Kinderpornografie)
Wie hilft ein Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie: Der Vorwurf und die Hintergründe werden sachlich aufgearbeitet. Wenn eine Verteidigung beim Vorwurf an sich nicht sinnvoll erscheint, wird sich auf eine Strafzumessungs-Verteidigung konzentriert, damit das Leben danach weitergehen kann.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der „Kinderpornographie“ (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Die Rhein-Zeitung berichtet über einen bemerkenswerten Fall: Jemand stand wegen Besitzes und/oder Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsrichter: Er soll per MMS ein entsprechendes Bild versendet haben. Seine Verteidigung, dass er es nicht gewesen sei, untermauerte er mit der Tatsache, dass sein Mobiltelefon technisch gar nicht dazu in der Lage war, MMS zu versenden. Hinzu…Weiterlesen„Kinderporno-Verdacht“ wegen Flirt-SMS?
Der Bundesgerichtshof (2 StR 151/11) hat sich recht umfangreich mit der Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Internet beschäftigt und dabei einige Punkte klar gestellt. Insbesondere hat man sich des üblichen Verbreitungssystems eines Boards bzw. Forums gewidmet, in dem der Zugriff beschränkt ist und erweitert wird, je nach dem, wie viele Dateien man selber anbietet. Auch die…WeiterlesenStrafrecht: BGH zur Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Internet
Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig (11 KLs 390 Js 191/11) in Sachen „kino.to“ hat bisher seltsamerweise inhaltlich kaum Besprechungen gefunden – dabei lohnt sich ein Blick. Insbesondere weil die Annahme täterschaftlichen Handelns durchaus kritisch gesehen werden kann. Die ausgeurteile Strafe dürfte insofern der Höhe nach – 4 Jahre und 6 Monate – durchaus fragwürdig sein.…WeiterlesenUrheberstrafrecht: Strafbarkeit des Betreibers eines Linkportals zu Raubkopien – kino.to
Der (private) Besitz kinderpornographischer Materialien stellt ein schwerwiegendes außerdienstliches Dienstvergehen dar und rechtfertigt die Entlassung eines Beamten auf Probe. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit nun bekannt gegebenem Urteil vom 16.01.2013 entschieden und die Klage eines Beamten auf Probe gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.WeiterlesenEntlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Besitz kinderpornographischer Materialien
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte heute über Disziplinarklageverfahren gegen zwei Beamte zu entscheiden, die sich kinderpornographische Dateien auf ihre Heimcomputer geladen hatten. Die Beamten – ein Studienrat und ein Zollinspektor – waren von den Strafgerichten jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In den anschließenden Disziplinarklageverfahren vor den Verwaltungsgerichten wurden die Beamten aus dem Dienst entfernt.…WeiterlesenBeamtenrecht: Besitz kinderpornographischer Schriften: Kein Grund zur Entlassung bei Beamten (?)
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes in der Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Dresden aufgehoben. Trotz einer auf der Grundlage psychiatrischer Gutachten angenommenen Gefährlichkeit des Verurteilten lagen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 66b StGB für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht vor. Sie darf nur…WeiterlesenBGH nochmals zur Sicherungsverwahrung
Bei OpenJur findet sich ein Urteil des OLG Hamburg (2 – 27/09), das zu dem Ergebnis kommt, dass bereits das Laden von kinderpornographischen Schriften in den Arbeitsspeicher einen Besitz begründet – es kommt demnach nicht darauf an, dass die Daten (etwa mittels Cache) auf der Festplatte landen. Über das Urteil wurde schon mehrfach im Vorhinein…WeiterlesenOLG Hamburg: Besitzbegründung schon bei Ansehen?
Dient das Herstellen kinderpornographischer Schriften zugleich der Verschaffung von Eigenbesitz und fallen deshalb der Herstellungs- undder Beschaffungsakt zusammen, wird das Unrecht der Tat von der nach § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB mit höherer Strafe bedrohten Tatvariante des Herstellens kinderpornographischer Schriften vollständig umfasst (BGH, 4 StR 48/21)WeiterlesenHerstellen kinderpornografischer Schriften zur Verschaffung von Eigenbesitz
Die Dark-Web-Plattform „Boystown“ (mehr zu den Hintergründen von Boystown hier bei Tagesschau.de) wurde von einer internationalen Taskforce des Bundeskriminalamtes, zu der auch Europol und Strafverfolgungsbehörden aus den Niederlanden, Schweden, Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten gehörten, ausgeschaltet. Die Plattform konzentrierte sich auf den sexuellen Missbrauch von Kindern und hatte wohl ca. 400 000 registrierte Benutzer,…WeiterlesenDarknet-Plattform „Boystown“ ausgehoben
Die Einziehung von Festplatten ist ein Dauerbrenner im Bereich des Cybercrime. Ich konnte nun endlich im Rahmen einer Revision beim Bundesgerichtshof (2 StR 461/20) eine Auseinandersetzung mit der letzten Rechtsprechung des 6. Senats herbeiführen – wo man bestätigte dass für die Einziehung ausreichend ist, dass die Möglichkeit dauerhafter Löschung nicht ersichtlich ist. Dazu auch bei…WeiterlesenEinziehung von Festplatte
Verbreiten von Kinderpornographie: Kinderpornografische Schriften verbreitet, wer sie ihrer Substanz nach einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich macht, indem er sie ‚auf den Weg bringt‘. Die Weitergabe an eine oder mehrere bestimmte Personen genügt hingegen nicht (siehe BGH, 1 StR 234/20). Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem…WeiterlesenVerbreiten von Kinderpornographie – §184b Abs. 1 Nr. 1 StGB
Bereits seit Jahren laufen bei Providern bzw. Diensteanbietern im Hintergrund Scans nach Kinderpornographie. Es ist absehbar, dass in der EU ein rechtliches Fundament geschaffen werden wird, mit dem dies ausdrücklich möglich ist – und auch durchgeführt werden soll. Heise weist nun auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlements hin, das zu dieser Frage Position…WeiterlesenFlächendeckende Scans nach Kinderpornografie in der EU
Nur weil auf einem Rechner bei einer Hausdurchsuchung Kinderpornographie gefunden wird, muss noch lange nicht der Eigentümer bzw. Inhaber dieser Hardware hierfür verantwortlich sein, wie das Amtsgericht Bocholt, 3 Ds – 540 Js 1187/15 – 290/16 richtiger Weise hervorhebt: Allein aus der Tatsache, dass sich kinderpornographische Bilder auf einem Rechner befinden, führt nur zu der…WeiterlesenZuordnung von Kinderpornographie-Fund auf einem Rechner
Relativ regelmäßig beantragt die Staatsanwaltschaft nach einer Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie die Entnahme einer DNA-Probe. Hintergrund ist die in §81g StPO geregelte „DNA-Identitätsfeststellung“. Wer dem nicht freiwillig Folge leistet, muss damit rechnen, dass das Gericht angerufen und ein entsprechender Beschluss beantragt wird. Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel:…WeiterlesenDNA-Probe bei Besitz von Kinderpornographie