Die Einziehung von Festplatten ist ein Dauerbrenner im Bereich des Cybercrime. Ich konnte nun endlich im Rahmen einer Revision beim Bundesgerichtshof (2 StR 461/20) eine Auseinandersetzung mit der letzten Rechtsprechung des 6. Senats herbeiführen – wo man bestätigte dass für die Einziehung ausreichend ist, dass die Möglichkeit dauerhafter Löschung nicht ersichtlich ist. Dazu auch bei…WeiterlesenEinziehung von Festplatte
Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie – Ihr seriöser Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie für Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fachanwalt für Strafrecht Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Beachten Sie, dass hier inzwischen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, also ein erheblicher Vorwurf im Raum steht, der professionell begleitet werden muss. Wir punkten dabei mit sachlicher, seriöser Verteidigung – ohne Klammern an Strohhalme, immer ausgerichtet auf ihre weitere (wirtschaftliche) Existenz.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. (Verwandtes Schlagwort: Kinderpornografie)
Wie hilft ein Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie: Der Vorwurf und die Hintergründe werden sachlich aufgearbeitet. Wenn eine Verteidigung beim Vorwurf an sich nicht sinnvoll erscheint, wird sich auf eine Strafzumessungs-Verteidigung konzentriert, damit das Leben danach weitergehen kann.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der „Kinderpornographie“ (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Verbreiten von Kinderpornographie: Kinderpornografische Schriften verbreitet, wer sie ihrer Substanz nach einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich macht, indem er sie ‚auf den Weg bringt‘. Die Weitergabe an eine oder mehrere bestimmte Personen genügt hingegen nicht (siehe BGH, 1 StR 234/20). Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem…WeiterlesenVerbreiten von Kinderpornographie – §184b Abs. 1 Nr. 1 StGB
Bereits seit Jahren laufen bei Providern bzw. Diensteanbietern im Hintergrund Scans nach Kinderpornographie. Es ist absehbar, dass in der EU ein rechtliches Fundament geschaffen werden wird, mit dem dies ausdrücklich möglich ist – und auch durchgeführt werden soll. Heise weist nun auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlements hin, das zu dieser Frage Position…WeiterlesenFlächendeckende Scans nach Kinderpornografie in der EU
Nur weil auf einem Rechner bei einer Hausdurchsuchung Kinderpornographie gefunden wird, muss noch lange nicht der Eigentümer bzw. Inhaber dieser Hardware hierfür verantwortlich sein, wie das Amtsgericht Bocholt, 3 Ds – 540 Js 1187/15 – 290/16 richtiger Weise hervorhebt: Allein aus der Tatsache, dass sich kinderpornographische Bilder auf einem Rechner befinden, führt nur zu der…WeiterlesenZuordnung von Kinderpornographie-Fund auf einem Rechner
Relativ regelmäßig beantragt die Staatsanwaltschaft nach einer Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie die Entnahme einer DNA-Probe. Hintergrund ist die in §81g StPO geregelte „DNA-Identitätsfeststellung“. Wer dem nicht freiwillig Folge leistet, muss damit rechnen, dass das Gericht angerufen und ein entsprechender Beschluss beantragt wird. Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel:…WeiterlesenDNA-Probe bei Besitz von Kinderpornographie
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts im Bereich der §§176ff. StGB vorgelegt, mit dem dieser Teilbereich des Sexualstrafrechts modernisiert werden soll. Im Raum stehen erheblich angehobene Strafrahmen, sprachliche Modifikationen und auch erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Ein Anlass, auf den derzeitigen Entwurf zu blicken. Update: Im Oktober 2020 wurde die Entwurfsfassung der Bundesregierung veröffentlicht, heu…WeiterlesenGesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (2020)
Unter dem Begriff „Network Investigative Technique“ (NIT) wird – als Sammelbegriff – ein technisches Vorgehen verstanden, mit dem Nutzer im Darknet sicher identifiziert werden können. Die NIT kam bereits mehrfach erfolgreich zum Einsatz und führte zu diversen Strafverfahren, auch in Deutschland. Ein kleiner Einblick unter Berücksichtigung meiner eigenen Erfahrungen aus Strafverteidigungen im Bereich Cybercrime. Die…WeiterlesenNetwork Investigative Technique
IWF + ICMEC & NCMCE
IWF steht für „Internet Watch Foundation“ und ist eine nicht-staatliche Organisation. Die IWF wurde gegründet, um eine „unabhängige Rolle bei der Entgegennahme, Bewertung und Verfolgung von öffentlichen Beschwerden über Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu übernehmen“. Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern! Seit der…WeiterlesenIWF + ICMEC & NCMCE
Was ist Cybercrime: Cybercrime ist heute ein Schlagwort, unter welches das digitale Strafrecht gefasst wird. Ich nutze selber lieber den Begriff des „Daten-Strafrechts“. Eine veraltete Bezeichnung für Cybercrime ist das Computerstrafrecht. Allgemeine Verbindlichkeiten, welchen Begriff man nutzt, welche Delikte man darunter fasst und wie genau man die Deliktsbereiche abgrenzt gibt es dabei bis heute nicht.…WeiterlesenCybercrime
Clearnet
Das „Clearnet“ ist die Sammelbezeichnung für den allgemein „bekannten” Teil des Internets. Dieser Teil ist für jedermann zugänglich, bedienbar mit normalen Browserprogrammen und mittels Suchmaschinen durchsuchbar. Das Clearnet ist also einfach ausgedrückt der Teil des Internets, den man normalerweise meint wenn man von „dem Internet“ spricht und den man mit normalen Browsern (ohne technische Hilfsmittel) nutzt.…WeiterlesenClearnet
Rechtsanwalt für Darknet – Was ist das Darknet – Risiko beim Einkaufen im Darknet: Das so genannte „Darknet“ nimmt im IT-Strafrecht eine zunehmende Bedeutung ein und ist – nicht zuletzt wegen diverser Darstellungen in Fernsehsendungen – auch mit zahlreichen Mythen versehen. Ich möchte hier aus anwaltlicher Sicht einige Hinweise zum „Darknet“ geben, dabei sollen technische…WeiterlesenDarknet
Die „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität“ oder auch ZIT besteht als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Januar 2010. Sie ist quasi koordinativer Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten, wenn die örtliche Zuständigkeit entweder unklar ist (aber Deutschland feststeht) sowie wenn Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen im gesamten Bundesgebiet koordiniert werden müssen.…WeiterlesenZentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT)
Der Besitz kinder- bzw. jugendpornografischer Videos kann das dringende Bedürfnis schaffen, im Wege einstweiliger Anordnung Regelungen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung zu treffen. Maßgeblich ist, ob der Besitz der Videos Anlass zu der Annahme gibt, dass bei dem Betreffenden pädophile Neigungen vorliegen oder zumindest die Gefahr begründet ist, dass die Videos im Beisein eines Kindes angeschaut…WeiterlesenKindeswohlgefährdung bei Besitz kinder- bzw. jugendpornografischer Videos
Das Landgericht Gießen (7 Qs 26/14) hat per Beschluss bestätigt, dass das Hauptverfahren gegen jemanden, der als Admin-C einer pornographischen Webseite eingetragen war, nicht zu eröffnen war. Die Entscheidung ist wichtig und verdient entsprechende Beachtung, da sie zu Recht in strafrechtlicher Hinsicht hervor hebt, dass eine Haftung rein aus der Stellung als Admin-C lediglich wegen…WeiterlesenZur strafrechtlichen Haftung des Admin-C bei Webseiten mit pornographischem Inhalt
Cybergrooming soll auch als Versuchsstrafbarkeit begründet werden: Im Bundestag soll beschlossen werden, das Cybergrooming, das bisher bewusst nicht als Versuchsstrafbarkeit ausgestaltet ist, nun auch im Versuch unter Strafe zu stellen – wobei ein Versuch auch vorliegt, wenn der Täter nur glaubt, mit einem Kind zu „sprechen“, tatsächlich aber ein realer erwachsener oder fiktiver Charakter auf…WeiterlesenVersuchsstrafbarkeit des Cybergroomings