§184b StGB definiert den Begriff der „kinderpornographischen Schriften“ wie folgt „Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften) […]“ Der Bundesgerichtshof (4 StR 370/13, 2 StR 459/13) hat inzwischen mehrmals klar gestellt, dass die Begrifflichkeit der „sexuellen Handlungen“ in…WeiterlesenKinderpornographische Schriften: Sexualbetontes Posieren ist sexuelle Handlung
Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie – Ihr seriöser Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie für Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fachanwalt für Strafrecht Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Beachten Sie, dass hier inzwischen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, also ein erheblicher Vorwurf im Raum steht, der professionell begleitet werden muss. Wir punkten dabei mit sachlicher, seriöser Verteidigung – ohne Klammern an Strohhalme, immer ausgerichtet auf ihre weitere (wirtschaftliche) Existenz.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. (Verwandtes Schlagwort: Kinderpornografie)
Wie hilft ein Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie: Der Vorwurf und die Hintergründe werden sachlich aufgearbeitet. Wenn eine Verteidigung beim Vorwurf an sich nicht sinnvoll erscheint, wird sich auf eine Strafzumessungs-Verteidigung konzentriert, damit das Leben danach weitergehen kann.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der „Kinderpornographie“ (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Zu meiner Arbeit als Strafverteidiger gehört natürlich auch die Verteidigung von Mandanten beim Vorwurf, kinderpornographische Dateien besessen und/oder verbreitet zu haben. Immer wieder begegne ich dabei im Alltag befremdlichen Vorstellungen, wie hier eigentlich ermittelt wird. Diese Vorstellungen mögen auch der Grund sein, warum sich ein Trojaner verbreiten kann, der Menschen damit erschrecken kann, der eigene…WeiterlesenABUSE: Die Suche des LKA NRW nach kinderpornographischen Dateien bei eDonkey
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12. Oktober 2011( BVerfG, 2 BvR 236/08) entschieden, dass die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 mit dem Grundgesetz im Einklang steht.WeiterlesenNeuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß (§100a StPO)
Der 5. Strafsenat des BGH (5 StR 581/10) hat scheinbar festgestellt, dass das automatisierte Laden von Dateien in den Browser-Cache eine Besitzbegründung darstellt. Jedenfalls der Bearbeiter-Leitsatz in der HRR-Strafrecht suggeriert das, wenn dort u.a. zu lesen ist: Der Senat billigt pauschal die Ansicht des OLG Hamburg (NJW 2010, 1893), wonach schon derjenige es unternehme, sich…WeiterlesenBGH zur Strafbarkeit von Links und Besitzerlangung von Daten
Seit kurzem erstatten Bürger bundesweit Anzeige, weil unbekannte Täter auf ihren Rechnern und Notebooks eine bislang unbekannte Schadsoftware installiert haben. Die Geschädigten berichteten von einer Software, die ein Bildschirm füllendes grünes Pop-Up Fenster zeigte. Es wurde eine Seite des BKA (Bundeskriminalamt) bzw. „Deutsche Kriminalpolizei“ vorgetäuscht und gleichzeitig der Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie bzw. terroristischen…WeiterlesenAchtung: Polizei warnt vor perfidem neuem BKA-Trojaner
Als das OLG Hamburg (2-27/09) Anfang dieses Jahres feststellte, dass schon beim Betrachten von Bildern aus dem Internet – ohne dass diese dauerhaft gespeichert werden, auch nicht im Browser-Cache – Besitz vorliegt, gab es heftige Diskussionen dazu. Auch ich habe mich mit dem Urteil sehr ausgiebig beschäftigt und sagte dem Begriff des „normativen Besitzes“ eine…WeiterlesenLG Kiel zur Besitzerlangung von Daten und Strafbarkeit von Links
Es findet sich bei Heise-Online ein Artikel, in dem mehrere bekannte Strafrechtler auf das „Cyber-Grooming“ und dessen Strafbarkeit (§176 IV Nr.3 StGB) eingehen. Zu Recht finden sich dabei erhebliche Kritikpunkte in den Äußerungen – wobei allerdings nicht thematisiert wird, ob es wirklich strafbar ist.WeiterlesenZur Strafbarkeit des „Cyber-Groomings“
Der Fall von Jörg Tauss ging und geht heute durch die Presse, ich denke, ich muss ihn insofern nicht kommentieren oder erläutern, ansonsten kann man sich hier bei Heise einlesen. Ich fand dabei den Gedanken des ehemaligen Bundestagsabgeordneten, sich auf §184b V StGB zu berufen, gar nicht schlecht. Dieser lautet: Die Absätze 2 und 4…Weiterlesen„Pflichten“ nach §184b V StGB: Was darf ein Bundestagsabgeordneter?
Sind erotische Manga strafbar: In der de.soc.recht.misc-Gruppe wurde die Frage gestellt, ob erotische Mangas in Deutschland ein strafrechtliches Problem darstellen, speziell mit Blick auf die Strafbarkeit Kinderpornographischer Schriften. Diese Frage hat ihre Berechtigung, gab es doch vermehrt in den USA Urteile, wo der Besitz von fiktiven Zeichnungen bestraft wurde, was wohl auch Grund ist, ewarum…WeiterlesenSind erotische Mangas in Deutschland strafbar
Vor wenigen Tagen wurde – nur minimal Beachtet – bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht am 18.3.2010 die eingereichte Beschwerde in Sachen „Hausdurchsuchung bei Wikileaks-Link“ nicht zur Entscheidung angenommen hat. Diese Entscheidung des BVerfG ist gleich in zweifacher Hinsicht fatal: Dieser Fall ist nie wirklich in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen worden. Vielmehr wird der hier vorliegende Fall…WeiterlesenVerfassungsbeschwerde wegen Hausdurchsuchung bei Linksetzung auf Wikileaks nicht angenommen
Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte festgestellt, dass wer sich kinderpornographische Schriften im Internet mit seinem Browser ansieht, schon beim Betrachten Besitz an Kopien dieser Schriften ausübt, da diese in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden. Eine „Verfestigung“, etwa in Form der Speicherung – sei es unmittelbar im Browser-Cache oder mittelbar durch manuelles Speichern der Bilder…WeiterlesenBesteht Besitz an Daten, die nur in den Arbeitsspeicher geladen werden?
Im Strafverteidiger 8/2009 findet sich ab Seite 469 die Besprechung des Beschlusses des OLG Hamburg (1 Ss 180/08, hier vorgestellt), demzufolge derjenige Besitz an kinderpornographischen Schriften erhält, der eine Webseite mit diesem Inhalt aufruft, während dabei im (automatisierten) Browser-Cache Kopien gespeichert werden. Es soll hier nicht um das – ohnehin vieldiskutierte – Urteil an sich…WeiterlesenKritik an Anmerkung in StV: Besitz von digitaler Pornographie (Sexualstrafrecht)