Status: Verkündet und in Kraft getreten Verschärfung Sexualstrafrecht 2015 sowie §201a StGB: Abstimmungsverlauf Der Bundestag stimmte am Freitag, 14. November 2014, mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/2601) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung (18/3202) zu. Ein mit der Koalitionsvorlage wortgleicher Regierungsentwurf (18/2954) wurde zugleich für erledigt erklärt. IT-Sicherheitsgesetz: Links Beratungsverlauf…WeiterlesenÄnderung des §201a StGB und Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht (2015)
Schlagwort: kinderpornographie
Rechtsanwalt für Kinderpornographie – Ihr seriöser Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie für Verteidigung bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fachanwalt für Strafrecht Ferner Alsdorf, Aachen, verteidigt im Sexualstrafrecht, auch im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Beachten Sie, dass hier inzwischen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist, also ein erheblicher Vorwurf im Raum steht, der professionell begleitet werden muss. Wir punkten dabei mit sachlicher, seriöser Verteidigung – ohne Klammern an Strohhalme, immer ausgerichtet auf ihre weitere (wirtschaftliche) Existenz.
Was ist Kinderpornographie: Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. (Verwandtes Schlagwort: Kinderpornografie)
Wie hilft ein Fachanwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie: Der Vorwurf und die Hintergründe werden sachlich aufgearbeitet. Wenn eine Verteidigung beim Vorwurf an sich nicht sinnvoll erscheint, wird sich auf eine Strafzumessungs-Verteidigung konzentriert, damit das Leben danach weitergehen kann.
Zur strafrechtlichen Tätigkeit im IT-Strafrecht gehört auch der Bereich der „Kinderpornographie“ (u.a. §§184b, 184c StGB), der durch Rechtsanwalt Jens Ferner und Rechtsanwalt Dieter Ferner, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeitet wird. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Sexting
Sexting an sich ist nicht per se strafbar, aber inzwischen ein gefestiger Begriff, zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“. Es geht darum, dass man von sich selber erotische oder Nacktbilder versendet, damit aber eben die Kontrolle über diese Bilder aus der Hand gibt, die danach durch den Empfänger weiter verbreitet werden können. Bei einem Foto von…WeiterlesenSexting
Cybergrooming
Was ist Cybergrooming: Das Cybergrooming bezeichnet die Kontaktaufnahme erwachsener Täter zu Kindern oder Jugendlichen mittels Internet zur zielgerichteten Anbahnung sexueller Handlungen, etwa über einen Chat oder mittels Messenger. Cybergrooming ist in Deutschland inzwischen als eigene Handlungsform unter Strafe gestellt: Entsprechend §176 StGB werden Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Zu den Tatbeständen…WeiterlesenCybergrooming
Nicht allzu bekannt ist, dass Google in E-Mails nach Kinderpornographie sucht und gefundene Inhalte automatisch gemeldet werden. Vor ca. 2 Jahren sorgte ein Fall eines US-Nutzers für Aufsehen, der auf diesem Wege ermittelt wurde, nunmehr wurde ein deutscher Nutzer – von mir in seinem Strafverfahren vertreten – mit dieser Problematik konfrontiert, der letztlich wegen Besitzes…WeiterlesenAutomatischer Scan in Mails nach Kinderpornographie – Deutscher Google-Nutzer verurteilt
Der Vollständigkeit halber nehme ich hier die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (629 Qs 34/13) auf, die sich mit der Einziehung oder Beschlagnahme von Schriften hinsichtlich Daten beschäftigt und zu Recht feststellt, dass die §§74ff. StGB hier grundsätzlich nicht in Betracht kommen.WeiterlesenKeine Einziehung oder Beschlagnahme von Daten auf Webserver als „Schriften“
Inzwischen gibt es mehrere Entscheidungen, die sich mit der Frage der Zulässigkeit eines „Internetverbots“ als Weisung beschäftigen. Ich hatte bereits berichtet, dass etwa ein unreflektiert (oder in diesem Fall vorsätzlich ausgerichteter) Facebook-Gebrauch zum Widerruf der Bewährung führen kann, wenn dadurch ein Kontaktverbot verletzt wird. Und 2010 hatte das AG Marburg (1 Ws 371/89) entschieden, dass…WeiterlesenStrafaussetzung zur Bewährung: „Internetverbot“ oder Nutzungsverbot Sozialer Netze als Weisung zulässig
Wie schnell man mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert sein kann zeigt folgender Sachverhalt: In einem bekannten und rege genutzten deutschen Portal zum Anbieten von Bildern war eine kinderpornographische Datei hinterlegt. auf welche die Polizei aufmerksam wurde. Man hat dann den Betreiber der Webseite angeschrieben und um Mitteilung sämtlicher IP-Adressen gebeten, die auf dieses Bild zugegriffen haben,…WeiterlesenHausdurchsuchung wegen des Aufrufs einer einzelnen Datei auf frei zugänglicher Webseite
Der Bundesgerichtshof (1 StR 8/13) hat klargestellt, dass es sich bei einer E-Mail, in der lediglich mit Worten der an einem Kind vorgenommene sexuelle Missbrauch geschildert wird, nicht um eine kinderpornographische Schrift, die im Sinne von § 184b Abs. 2 und 4 StGB handeln kann, mit der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird: Innerhalb…WeiterlesenE-Mail mit verbaler Schilderung eines sexuellen Missbrauchs keine kinderpornographische Schrift
Seit einiger Zeit muss ich feststellen, dass die ohnehin recht lange zeitliche Dauer bei der Auswertung von beschlagnahmter Hardware durch Ermittlungsbehörden noch weiter angestiegen ist. Während man früher von 6 Monaten bis zu 12 Monaten ausgehen konnte, hat sich dies rapide verschlechtert: In einem sehr einfachen Fall, der keine Haftsache ist, wo es aber u.a.…WeiterlesenZunehmende Dauer bei der Auswertung von Hardware
Das so genannte „Sexting“ – gemeint ist das digitale versenden von eigenen Nacktaufnahmen – beschäftigt immer häufiger Juristen. Im August 2015 hat die Staatsanwaltschaft Aachen in der Aachener Zeitung (Ausgabe 191, Seite 9) das Thema offensiv angesprochen und vor den Folgen gewarnt. Die dortigen Hinweise decken sich insoweit auch mit unseren Erfahrungen in solchen Fällen.WeiterlesenSexting – Rechtslage und rechtliche Folgen
Wenn man auf seinem (Windows-)Rechner Bilder speichert, kann es sein, dass automatisch und unbemerkt in Systemdateien automatische Vorschaubilder angelegt werden, die auch nach dem Löschen der Bilder noch existieren. Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern! Man kann dann fragen, ob diese – nach dem Löschen…WeiterlesenBesitz von Kinderpornographie bei automatisch angelegten Vorschaubildern?
Der Bundesgerichtshof (1 StR 8/13) hat klargestellt, dass es sich bei einer E-Mail, in der lediglich mit Worten der an einem Kind vorgenommene sexuelle Missbrauch geschildert wird, nicht um eine kinderpornographische Schrift, die im Sinne von § 184b Abs. 2 und 4 StGB handeln kann, mit der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird: Innerhalb…WeiterlesenE-Mail mit verbaler Schilderung eines sexuellen Missbrauchs keine kinderpornographische Schrift
Einziehung von Tatwerkzeug: Das Strafgesetzbuch sieht im §74 StGB die so genannte „Einziehung“ vor Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden. Es besteht damit die grundsätzliche Möglichkeit, Tatwerkzeuge seitens des Gerichts einzuziehen. Dies natürlich nicht…WeiterlesenEinziehung von Tatwerkzeug
§184b StGB definiert den Begriff der „kinderpornographischen Schriften“ wie folgt „Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften) […]“ Der Bundesgerichtshof (4 StR 370/13, 2 StR 459/13) hat inzwischen mehrmals klar gestellt, dass die Begrifflichkeit der „sexuellen Handlungen“ in…WeiterlesenKinderpornographische Schriften: Sexualbetontes Posieren ist sexuelle Handlung
Zu meiner Arbeit als Strafverteidiger gehört natürlich auch die Verteidigung von Mandanten beim Vorwurf, kinderpornographische Dateien besessen und/oder verbreitet zu haben. Immer wieder begegne ich dabei im Alltag befremdlichen Vorstellungen, wie hier eigentlich ermittelt wird. Diese Vorstellungen mögen auch der Grund sein, warum sich ein Trojaner verbreiten kann, der Menschen damit erschrecken kann, der eigene…WeiterlesenABUSE: Die Suche des LKA NRW nach kinderpornographischen Dateien bei eDonkey