Das „Clearnet“ ist die Sammelbezeichnung für den allgemein „bekannten” Teil des Internets. Dieser Teil ist für jedermann zugänglich, bedienbar mit normalen Browserprogrammen und mittels Suchmaschinen durchsuchbar. Das Clearnet ist also einfach ausgedrückt der Teil des Internets, den man normalerweise meint wenn man von „dem Internet“ spricht und den man mit normalen Browsern (ohne technische Hilfsmittel) nutzt.
Das Clearnet ist also das Gegenstück zu Darknet und Deepweb, wobei nicht zu verkennen ist, dass selbstverständlich auch hier illegale Inhalte vorhanden sind, z. B. Delikte politisch motivierter Kriminalität, Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verbreitung von Kinderpornografie, Seiten der „Underground Economy“.
Dazu auch:
[darknet]
- Cyberversicherung: OLG Schleswig verwirft Berufung - 25. Januar 2025
- Softwareprojekte zwischen Werk- und Dienstvertrag - 25. Januar 2025
- LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen - 25. Januar 2025