Der Bundesgerichtshof (4 StR 81/22) stellt – mit Blick auf seine bisherige Rechtsprechung – klar, dass Betrugstaten, die mittels des gleichen Paypal-Kontos begangen werden, durch das einheitliche Paypal-Konto verklammert sind: Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Kammer nicht bedacht, dass der Angeklagte in den Fällen II. 3 und 4, 8 und 11, 12 und 13…WeiterlesenVerklammerung von Betrugstaten durch Paypal-Konto
Schlagwort: fälschung beweiserheblicher daten
Rechtsanwalt für Fälschung beweiserheblicher Daten: Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht, zur Fälschung beweiserheblicher Daten.
Eine knifflige Rechtsfrage, die demnächst in juristischen Staatsexamen auftauchen wird, hatte das OLG Zweibrücken (1 OLG 2 Ss 70/21) zu klären. Nämlich die Frage, ob das Aufbringen einer zu einer pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackung gehörenden GTIN (Global Trade Item Number) samt Sicherheitsignet auf einem anderen Trägermedium eine Urkudenfälschung oder eine Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) darstellt. Die…WeiterlesenUrkundenfälschung bei Anbringen von GTIN auf fremdem Medium?
Beim Landgericht Essen (32 KLs – 307 Js 202/16 – 9/19) ging es um die digitale Bearbeitung des Scans eines Vertrages. Das LG konnte – im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung – klarstellen, dass es in einem solchen Fall an einer (unechten) Urkunde mangelt. Denn bei einem Scan handelt es sich – im Gegensatz zu…WeiterlesenKeine Urkundenfälschung bei Bearbeitung eines eingescannten Vertrages
Der Bundesgerichtshof (1 StR 22/21) hat klargestellt, dass mehrere Computerbetrugs-Taten verklammert werden können, wenn diese unter Rückgriff auf ein einmalig (und zu diesem Zweck) mit falschen Daten angelegtes Kundenkonto zu Stande kommen: Die rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse durch das Landgericht hält der Überprüfung (…) nicht stand. Speichert der Täter – hier durch die Anlage von…WeiterlesenFälschung beweiserheblicher Daten kann Computerbetrug verklammern
Was ist Cybercrime: Cybercrime ist heute ein Schlagwort, unter welches das digitale Strafrecht gefasst wird. Ich nutze selber lieber den Begriff des „Daten-Strafrechts“. Eine veraltete Bezeichnung für Cybercrime ist das Computerstrafrecht. Allgemeine Verbindlichkeiten, welchen Begriff man nutzt, welche Delikte man darunter fasst und wie genau man die Deliktsbereiche abgrenzt gibt es dabei bis heute nicht.…WeiterlesenCybercrime
Fotokopie als Urkundenfälschung
Kann eine Fotokopie eine Urkundenfälschung sein: Die in §267 StGB normierte Urkundenfälschung ist auf den ersten Blick sicherlich nicht der erste Tatbestand, der einem in den Blick kommt, wenn man über das Daten-Strafrecht nachdenkt. Dennoch ist es eine Norm, die ich hier in diesem Rahmen noch einmal hervor heben möchte, vor allem aus drei Gründen:…WeiterlesenFotokopie als Urkundenfälschung
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 12/20, hat sich in der mir ersten bekannten Entscheidung zur Frage des Betruges bei kontaktloser Zahlung mit einer EC-Karte geäußert und – durchaus überraschend – festgestellt, dass im Regelfall kein Betrug vorliegen wird, wenn jemand (unberechtigt) die EC-Karte eines Dritten zur kontaktlosen Zahlung einsetzt: Löst ein Nichtberechtigter mit einer ec-Karte…WeiterlesenUnberechtigte kontaktlose Zahlung mit EC-Karte – Strafbar?
Im Fall des massenhaften Leaks von Daten, der Anfang 2019 gelaufen ist, wurde nun Anklage erhoben, wie die Zeit berichtet. Der Fall dürfte aber wenig spektakulär werden: Laut Bericht wurde die Anklage beim Jugendschöffengericht (des Amtsgerichts Alsfeld) erhoben. Dies u.a. wegen des Verdachts des Ausspähens und der Veränderung von Daten, der Vorbereitung des Ausspähens von…WeiterlesenAnklage im Fall massenhaften Datenleaks
Fälschung beweiserheblicher Daten
Fälschung beweiserheblicher Daten: Nach § 269 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derartige Daten gebraucht. Inzwischen gefestigte Rechtsprechung ist, dass sowohl Veränderungen an einem bestehenden eBay-Konto von diesem Straftatbestand erfasst sind (BGH,…WeiterlesenFälschung beweiserheblicher Daten
KG, Beschl. v. 22.07.2009 – (4) 1 Ss 181/09 (130/09) Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Januar 2009 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen 2. – 37. wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt worden ist.Insoweit wird der Angeklagte auf Kosten der Landeskasse Berlin, die auch…WeiterlesenKG, (4) 1 Ss 181/09 (130/09) („ebay-Account“)
AG Nürtingen, Urt. v. 20.09.2010 – 13 Ls 171 Js 13423/08 Der Angeklagte A ist schuldig 614 Vergehen der Fälschung beweiserheblicher Daten je in Tateinheit mit Datenveränderung.Der Angeklagte wird zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt.Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen. Gründe(abgekürzt nach…WeiterlesenAG Nürtingen, 13 Ls 171 Js 13423/08 („SIM-Lock“)
Lange stand es im Raum, nun im März 2017 wurde es (plötzlich) bekannt gegeben: Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Mit diesem soll zielgerichtet auf Betreiber sozialer Netzwerke eingewirkt werden, damit diese rechtswidrige Inhalte unterbinden. Hinweis: Die Materialien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz finden sich hierWeiterlesenAusblick: Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Die Veränderung von Daten durch einen Arbeitnehmer kann schnell arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es hierbei um Straftatbestände geht. Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Sa 405/15) hatte beispielsweise einen Sachverhalt zu bewerten, der Verschränkungen zum IT-Strafrecht bietet: Frau A und Herr B arbeiten beim gleichen Arbeitgeber und sind liiert, wobei gegen Frau A der Verdacht des…WeiterlesenStrafbarkeit von Datenveränderung im Arbeitsverhältnis
Urkundenfälschung: Das Oberlandesgericht Köln (1 RVs 191/13) hat festgestellt, dass die inzwischen verbreitete Speicherung von Unterschriften auf einem Tablet nicht zur Urkunden im Sinne der Urkundenfälschung führt: Diese rechtliche Würdigung der Kammer kann keinen Bestand haben. Der von ihr festgestellte Sachverhalt erfüllt den Straftatbestand der 67fachen Urkundenfälschung nicht. Eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung scheitert, wie die…WeiterlesenDigitales Dokument mit digitaler Unterschrift auf Tablet ist keine Urkunde
Ich hatte zuletzt etwas zur Statistik 2012 geschrieben, inzwischen gibt es einige bemerkenswerte Änderungen, auf die das BKA hinweist und die sich aus meiner Sicht ergeben: So ist als erstes zu sehen, dass seit dem Jahr 2014 Delikte des Cybercrime nur noch in der polizeilichen Statistik erfasst werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Tatbegehung in…WeiterlesenCybercrime Bundeslagebild 2014