Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT)

Die „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität“ oder auch ZIT besteht als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Januar 2010. Sie ist quasi koordinativer Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten, wenn die örtliche Zuständigkeit entweder unklar ist (aber Deutschland feststeht) sowie wenn Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen im gesamten Bundesgebiet koordiniert werden müssen.

Als operative Zentralstelle bearbeitet ZIT nach eigener Beschreibung besonders aufwendige und umfangreiche aus den Deliktsbereichen:

  • und von Kindern mit Bezug zum Internet,
  • -Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im Darknet),
  • Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe, Datendiebstahl und )

Dazu auch: Cybercrime beim BKA

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.