Zuordnung von Kinderpornographie-Fund auf einem Rechner

Nur weil auf einem Rechner bei einer gefunden wird, muss noch lange nicht der Eigentümer bzw. Inhaber dieser Hardware hierfür verantwortlich sein, wie das Amtsgericht Bocholt, 3 Ds – 540 Js 1187/15 – 290/16 richtiger Weise hervorhebt:

Allein aus der Tatsache, dass sich kinderpornographische Bilder auf einem Rechner befinden, führt nur zu der tatsächlichen Vermutung, dass sich derartiges Material mit Wissen und Wollen bzw. Kenntnis des Hardwareinhabers auf dem Rechner befindet. Eine derartige tatsächliche Vermutung kann jedoch entkräftet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass auch Dritte, wie hier der Sohn des Angeklagten, entweder in der Vergangenheit den Computer genutzt haben oder parallel zum Angeklagten nutzen (…)

Zum einen ist zu berücksichtigen, dass es nicht unüblich ist, dass Kinder nach dem Auszug noch einen Schlüssel zur ehemals elterlichen Wohnung behalten. Zum anderen hat der ausdrücklich ausgesagt, dass er weiterhin sich regelmäßig und auch über längere Zeit und auch ohne Anwesenheit der Eltern in der elterlichen Wohnung aufgehalten hat.

Das ist der springende Punkt: In vielen Haushalten werden Rechner geteilt und wir wissen, dass oft sogar aus Böswilligkeit fremde Infrastrukturen genutzt werden: Wir hatten bereits Fälle, wo das nachbarliche WLAN bewusst genutzt wurde, um eigene Spuren zu verwischen. Ebenso die im Betrieb das Netzwerk genutzt haben und eben auch Familienangehörige, die PCs der (arglosen) Familienmitglieder zielgerichtet nutzen um auf eigener Hardware keine Spuren zu hinterlassen.

Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.