Schlagwort: Durchsuchungsbeschluss

Der Durchsuchungsbeschluss ist die Grundlage einer Hausdurchsuchung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Hausdurchsuchung: Was tun bei Hausdurchsuchung?

    Hausdurchsuchung: Was tun bei Hausdurchsuchung?

    Rechtsanwalt für Hausdurchsuchungen im Großraum Aachen, Köln und Düsseldorf: Was tun bei einer Hausdurchsuchung, wenn Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung oder Zoll vor der Tür stehen und eine Durchsuchung durchführen möchten? Ein Strafverteidiger und Rechtsanwalt steht Ihnen im Fall einer Hausdurchsuchung zur Verfügung und hilft von Beginn an, Ihre Rechte zu schützen.

    Grundsätzlich gilt, dass nach einer Hausdurchsuchung immer ein Strafverteidiger hinzugezogen werden sollte, denn Hausdurchsuchungen gibt es weder bei absoluten Bagatellvorwürfen, noch ist es klug, ins Blaue hinein mit Ermittlern zu reden. Auf dieser Seite bieten wir erste Informationen, einen Notfallkontakt für Soforthilfe bei Durchsuchungen und eine Checkliste zur Hausdurchsuchung.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • LG Nürnberg-Fürth zur Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen bei Steuerstrafverfahren

    LG Nürnberg-Fürth zur Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen bei Steuerstrafverfahren

    Verfassungsrechtliche Präzision verlangt: Im Ermittlungsverfahren ist der Durchsuchungsbeschluss ein zentrales Zwangsmittel, das in erheblichem Maße in Grundrechte eingreift. Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22. Dezember 2023 (Az. 12 Qs 54/23) verdeutlicht, dass an die inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Beschlusses besonders hohe Anforderungen zu stellen sind – insbesondere, wenn es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung geht. Dabei hat das Gericht nicht nur einfachrechtlich, sondern vor allem verfassungsrechtlich Maß genommen: Der Beschluss muss den Anforderungen des Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG genügen.

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  • Durchsuchungsbeschluss trotz Insolvenzgeheimnis

    Durchsuchungsbeschluss trotz Insolvenzgeheimnis

    Landgericht Göttingen zur Reichweite des Verwendungsverbots nach § 97 Abs. 1 S. 3 InsO: Die Strafverfolgung in Insolvenzverfahren steht regelmäßig im Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten nemo-tenetur-Grundsatz und den weitreichenden Offenbarungspflichten des Schuldners. Der Beschluss des Landgerichts Göttingen vom 26. Februar 2025 (Az. 5 Qs 1/25) bietet einen instruktiven Einblick in die dogmatische Abgrenzung des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO und konkretisiert zugleich die strafprozessualen Anforderungen an eine Durchsuchung im Zusammenhang mit einem Bankrottdelikt.

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  • Durchsuchung bei Geldwäscheverdacht

    Durchsuchung bei Geldwäscheverdacht

    LG Saarbrücken konkretisiert Anforderungen an den doppelten Anfangsverdacht: Mit Beschluss vom 18. Juli 2024 (Az. 13 Qs 19/24) hat die 4. Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken eine wichtige Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Begrenzung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen getroffen.

    Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, welche Voraussetzungen für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bei Geldwäscheverdacht erfüllt sein müssen – insbesondere unter der seit März 2021 geltenden Fassung des § 261 StGB im „all-crimes“-Modell. Das Gericht stellt klar: Auch nach neuer Gesetzeslage muss ein „doppelter Anfangsverdacht“ vorliegen – ein bloßer Verdacht auf eine Geldwäschehandlung genügt nicht.

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  • Keine erhöhten Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse bei Steuerstraftaten

    Keine erhöhten Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse bei Steuerstraftaten

    BVerfG bekräftigt den Status quo: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in Steuerermittlungsverfahren – insbesondere bei sogenannten Umsatzsteuerkarussellen – erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Durchsuchungsbeschlüssen zu stellen sind.

    In seinem Beschluss vom 11. November 2024 (Az. 1 BvR 1085/24) hat das Gericht klargestellt: Nein, eine Sonderbehandlung für Steuerdelikte hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung von Durchsuchungsanordnungen existiert nicht. Die Entscheidung fügt sich ein in eine Linie restriktiver Annahmepraxis und ist zugleich ein Signal an die Praxis der Steuerfahndung.

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  • Loyalitätsverpflichtung im öffentlichen Dienst

    Loyalitätsverpflichtung im öffentlichen Dienst

    Das Arbeitsgericht Aachen hat sich mit der Loyalitätsverpflichtung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst beschäftigt (Az. 2 Ca 2092/24). Im Zentrum des Urteils stand die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein öffentlicher Arbeitgeber eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung aussprechen darf, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Loyalitätspflichten verstößt. Konkret ging es um den Fall eines Mitarbeiters, dem vorgeworfen wurde, seine Wohnung für Scheinanmeldungen zur Verfügung gestellt und dafür Geld angenommen zu haben.

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  • Durchsuchung im Steuerstrafverfahren

    Durchsuchung im Steuerstrafverfahren

    Durchsuchung im Steuerstrafverfahren: Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 26/24) hat die Frage beurteilt, ob steuerliche Sachverhalte in einem Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO offengelegt werden dürfen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH zugleich Beschuldigter einer Steuerhinterziehung ist. Das LG Nürnberg-Fürth hob dabei einen zuvor ergangenen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg auf und entschied, dass die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse zu tragen sind.

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  • Durchsuchung und Beschlagnahme elektronischer Daten: Verhältnismäßigkeit als Grenze staatlicher Eingriffe

    Durchsuchung und Beschlagnahme elektronischer Daten: Verhältnismäßigkeit als Grenze staatlicher Eingriffe

    Eine Entscheidung des Landgerichts München I vom 18. Dezember 2024 (19 Qs 24/24) setzt – endlich noch einmal – ein klares Signal für die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei strafprozessualen Maßnahmen. Konkret ging es um die Durchsuchung und Beschlagnahme elektronischer Datenspeicher im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen versuchter Erpressung. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war und hob die entsprechenden Beschlüsse auf.

    Diese Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung, da sie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Zugriff auf digitale Datenbestände im Strafverfahren betont. Besonders relevant sind dabei die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), die staatlichen Maßnahmen enge Grenzen setzen.

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  • Verwaltungsgericht Aachen: Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums

    Verwaltungsgericht Aachen: Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums

    Am 16. Dezember 2024 entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 L 884/24), dass die Entlassung eines Polizeikommissars auf Probe wegen charakterlicher Nichteignung rechtmäßig ist. Der Beamte hatte mehrfach Cannabis konsumiert, unter anderem kurz vor Dienstantritt, und damit gegen grundlegende Pflichten eines Polizeivollzugsbeamten verstoßen. Das Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an die charakterliche Eignung im öffentlichen Dienst, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen wie der Polizei.

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  • Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen und Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht

    Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen und Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Januar 2024 (Az.: X R 7/22) behandelt wesentliche Fragen zur Verjährungsunterbrechung und Ablaufhemmung in steuerlichen Verfahren, insbesondere durch Durchsuchungsanordnungen. Die Entscheidung betont die Bedeutung rechtsstaatlicher Anforderungen an solche Anordnungen und bietet wichtige Leitlinien für Finanzbehörden, Steuerberater und betroffene Steuerpflichtige.

    Im Zentrum stehen vier zentrale Aspekte, die sich mit den Verjährungs- und Ablaufhemmungsvorschriften sowie den Mindestanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse beschäftigen.

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  • Datenschutzverstoß in Dresden: Daten von Wahlberechtigten entwendet

    Datenschutzverstoß in Dresden: Daten von Wahlberechtigten entwendet

    In Dresden kam es jüngst zu einem gravierenden Datenschutzverstoß, der bundesweit für Aufsehen sorgt. Ein Systemadministrator des Eigenbetriebs für IT-Dienstleistungen in der Landeshauptstadt Dresden steht im Verdacht, eine Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von etwa 430.000 Bürgerinnen und Bürgern unbefugt kopiert zu haben. Die Ermittlungen laufen und werfen Licht auf mögliche Schwachstellen in der datenschutzrechtlichen Verwaltung.

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  • Hausdurchsuchung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Was du wissen musst

    Hausdurchsuchung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Was du wissen musst

    Kann es überhaupt eine Durchsuchung bei Verdacht einer Steuerhinterziehung geben? Die kurze Antwort: Ja, das kann es! Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Straftat, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, können die Ermittlungsbehörden durchaus eine Hausdurchsuchung anordnen. Doch wie läuft das genau ab und welche Rechte und Pflichten haben Betroffene?

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  • Entscheidungen des LG Nürnberg-Fürth: Durchsuchungsbeschluss und Zeugnisverweigerung

    Entscheidungen des LG Nürnberg-Fürth: Durchsuchungsbeschluss und Zeugnisverweigerung

    In zwei richtungsweisenden Entscheidungen des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth (Az. 12 Qs 1/24 und Az. 12 Qs 2/24) wurden wesentliche Fragen des Strafprozessrechts im Zusammenhang mit der Zeugnisverweigerung von Berufsgeheimnisträgern und den Voraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses geklärt. Diese Beschlüsse beleuchten die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und bieten wertvolle Einblicke in die Handhabung von Durchsuchungen und Zeugenrechten im strafrechtlichen Kontext.

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  • Durchsuchung des Zimmers eines Mitbewohners

    Durchsuchung des Zimmers eines Mitbewohners

    In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 12 Qs 77/23) wurde die rechtliche Zulässigkeit einer Durchsuchung innerhalb einer Familienwohnung, speziell das Zimmer eines erwachsenen Kindes, thematisiert. Dieser Fall wirft Licht auf die komplexe Rechtslage bezüglich der Durchsuchung von Privatwohnungen und die Rechte der Mitbewohner.

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  • Untersagung der Sichtung & Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren

    Untersagung der Sichtung & Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren

    In dem Fall, der Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit dem Aktenzeichen 2 BvR 200/14 war, ging es um die Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren. Das BVerfG erließ eine einstweilige Anordnung, die diese Sichtung und Auswertung bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – längstens für die Dauer von sechs Monaten – untersagte.

    Der Kern dieser Entscheidung liegt in der Abwägung zwischen den Folgen für das Ermittlungsverfahren und den möglichen irreparablen Nachteilen für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Beschwerdeführers, ein Grundrecht, das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert ist.

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