Immer noch ein gewisses Schattendasein fristet der §353d StGB, der Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen unter Strafe stellt – dabei entfaltet gerade in Zeiten des Internet diese Norm eine gewisse zusätzliche Brisanz. Auch Rechtsanwälte können hier betroffen sein, etwa wenn man unbedarft auf die Anfrage der Presse nach Überlassung einer Anklageschrift eingeht.
Schlagwort: Durchsuchungsbeschluss
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Strafprozessrecht: Bekanntgabe des Durchsuchungsbeschlusses bei Durchsuchung beim Dritten
Der Bundesgerichtshof (1 BGs 148/17) hat nochmals die Stellung des Richters und des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses gestärkt, indem er klar stellte, dass dem von einer Durchsuchungsmaßnahme nach § 103 StPO betroffenen Dritten grundsätzlich bei Vollzug der Maßnahme eine Ausfertigung des Anordnungsbeschlusses mit vollständiger Begründung auszuhändigen ist. Dies ist gerne umstritten, da der Dritte regelmässig als Zeuge in Betracht kommt und man hier, bei Aushändigung der vollständigen Begründung, ein Risiko für weitere Ermittlungen sieht, denn eine Durchsuchung findet durchaus im noch kritischen Bereich von Ermittlungsmaßnahmen statt (abgesehen davon, dass der Dritte generell als „Leck“ für Informationen in Betracht kommt).
Aber eben deswegen: Die Bekanntgabe der (vollständigen) Gründe kann in Ausnahmefällen bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs oder entgegenstehender schutzwürdiger Belange des Beschuldigten vorläufig zurückgestellt werden. Die Zurückstellung der Bekanntgabe umfasst dann jedoch im Regelfall nicht die Mitteilung der Tatsachen, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit ergibt, dass sich die gesuchten Gegenstände in den Räumlichkeiten des Drittbetroffenen befinden.
(mehr …)Schadensersatz für bei Hausdurchsuchung beschädigte Wohnungstüre?
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 49/16) hat sich zur Frage der Schadensursächlichkeit mietvertraglicher Obhutspflichtverletzungen geäußert. Dabei konnte der BGH feststellen: Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt. Dabei muss der Mieter auch mit Schäden rechnen, die durch strafprozessuale Maßnahmen eintreten – aber es ist genau zu fragen, ob die Pflichtverletzung und der verursachte Schaden in kausalem Zusammenhang stehen.
(mehr …)Durchsuchungsbeschluss: Formulierung bei Durchsuchung von Dateien bei einem Berufsgeheimnisträger
Beim Landgericht Itzehoe (2 Qs 162 – 164/14) ging es um die Frage der Formulierung eines Durchsuchungsbeschlusses in einer besonderen Fallkonstellation: Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Rahmen eines „Master of Laws“ sollte bei einem Steuerberater durchsucht werden. Das LG führt dazu aus, dass hier den Ermittlungsrichter die Verantwortung trifft, den Durchsuchungsbeschluss so zu fassen, dass er möglichst schonend eingreift – wobei bereits Dateinamen eine geeignete Basis für Beschlagnahmemaßnahmen bietet:
Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen kann im vorliegenden Fall dadurch Rechnung getragen werden, dass die Durchsicht wie aus der Beschlussformel ersichtlich auf solche Dateien beschränkt wird, die entweder im Dateinamen oder aufgrund eines Treffers bei einem entsprechend spezifizierten Suchlauf einen erkennbaren Bezug zu den in Rede stehenden unechten Verleihungsurkunden aufweisen. Hierdurch ist in ausreichendem Maße gewährleistet, dass nicht über das erforderliche Maß hinaus auf nicht verfahrensrelevante Daten Dritter zugegriffen wird.
Eine generelle Suche nach Dateien mit der Bezeichnung „Master of Laws“ ist hingegen nach Auffassung der Kammer mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, weil zu befürchten ist, dass hierdurch in großem Umfang auf Mandantendaten zugegriffen wird. Hinsichtlich der konkreten prozessualen Tat des Missbrauchs von Titeln, auf die sich der bisherige Tatverdacht bezieht, ist das Versenden der E-Mail mit dem Signaturzusatz „Master of Laws“ bereits mit deren Empfang durch das … hinreichend belegbar. Zudem wird eine Durchsicht der E-Mails nach der Empfängeradresse des … unproblematisch möglich sein. Der Zugriff auf die gesamte E-Mail-Korrespondenz des Beschuldigten, die notwendigerweise auch die besonders geschützte Korrespondenz mit Mandanten einschlösse, mit dem Ziel, den bislang nicht konkretisierten Verdacht einer Verwendung des Titels „Master of Laws“ auch in weiteren Fällen zu erhärten, würde indessen angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit des Mandatsverhältnisses das Übermaßverbot verletzen.
Die danach notwendige Begrenzung der Maßnahme hat nicht erst durch die mit der Durchsicht betrauten Ermittlungspersonen, sondern bereits durch den Richter zu erfolgen, der über die Zulässigkeit der Maßnahme zu entscheiden und diese zugleich beschränkend zu regulieren hat. Da dies in der angefochtenen Entscheidung unterblieben ist, war der Beschwerde insoweit der Erfolg nicht zu versagen.
Haftbefehl: Ein Haftbefehl hat kein Ablaufdatum
Die Überlegung war zumindest interessant: Ein Durchsuchungsbeschluss hat durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „Haltbarkeitsdatum“, er ist lediglich 6 Monate wirksam in denen er zu vollstrecken ist. Dies gilt aber nicht für Haftbefehle, wie das OLG Hamm (3 Ws 230/15) klar gestellt hat:
Während nach dem Erlass eines Durchsuchungsbefehls gem. §§ 102, 105 Abs. 1 StPO eine richterliche Kontrolle der ursprünglichen Anordnung nach längerem Zeitablauf im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist, sieht das Gesetz in § 115 Abs. 1 StPO eine ausdrückliche wie effektive Wahrung der grundgesetzlich geschützten Rechtsposition des Beschuldigten gerade vor. Durch die unverzügliche Vorführung des Beschuldigten vor den zuständigen Haftrichter ist gewährleistet, dass diesem – anders als bei der Vollstreckung eines vor geraumer Zeit erlassenen Durchsuchungsbefehls – die abschließende Entscheidungshoheit zur Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zur Anordnung der Untersuchungshaft vorbehalten bleibt. Die Zugrundelegung der zuvor zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf den vorliegenden Fall und die darauf fußende Annahme des Landgerichts, die Haftbefehle seien aufgrund Zeitablaufs außer Kraft, geht daher fehl.
Eben das ist der Punkt: Bei Untersuchungshaft ist nach 6 Monaten dem OLG die Sache automatisch vorzulegen, es findet eine – zumindest theoretische – automatische Kontrolle statt, hinzu kommen die Rechtsmittel des Inhaftierten. Wenn auch ein interessanter Gedanke: Der Haftbefehl hat kein Haltbarkeitsdatum. Es ist also wie man es in der Praxis auch kennt: Alleine durch Aussitzen löst sich ein Haftbefehl nicht in Luft auf und auch noch Jahre später kann die Haft bei einer Verkehrskontrolle oder einer Kontrolle der Einreise drohen.
Drogenhandel im Dark Net
Am 01.10. 2015 wurde ein 21-jähriger nicht vorbestrafter Ismaninger wegen unerlaubter Einfuhr von Drogen, Handeltreibens mit Drogen und Erwerbs von Drogen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
(mehr …)Hausdurchsuchung wegen des Aufrufs einer einzelnen Datei auf frei zugänglicher Webseite
Wie schnell man mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert sein kann zeigt folgender Sachverhalt: In einem bekannten und rege genutzten deutschen Portal zum Anbieten von Bildern war eine kinderpornographische Datei hinterlegt. auf welche die Polizei aufmerksam wurde. Man hat dann den Betreiber der Webseite angeschrieben und um Mitteilung sämtlicher IP-Adressen gebeten, die auf dieses Bild zugegriffen haben, der Betreiber kam dem – wie gewöhnlich – ohne gesonderte Prüfung nach und teilte sämtliche IP-Adressen mit. Zu diesen IP-Adressen konnte dann ein Anschluss ermittelt werden weil die Polizei von dem Provider kurzfristig eine Auskunft einholte.
Das Amtsgericht Aachen erliess dann einen Durchsuchungsbeschluss bezüglich der betroffenen Anschrift, wobei sämtliche dort wohnende männliche Bewohner gleich als Beschuldigte geführt wurden. Die Hausdurchsuchung führte zur gewohnten Beschlagnahme sämtlicher Hardware.
Es zeigt sich damit, dass es inzwischen soweit gekommen ist, dass bereits der Aufruf einer einzelnen Datei zu einer Hausdurchsuchung führen kann. Dabei sei hier ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses dahin gestellt – ich habe hier erhebliche Zweifel – denn Betroffene haben erst einmal den faktischen Moment der Durchsuchung und Beschlagnahme. Eine später festgestellt Rechtswidrigkeit ist da nur ein schwacher Trost.
Ermittlungsverfahren wegen Droidjack-Käufe
Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat eine Pressemitteilung herausgegeben, die den unscheinbaren Titel trägt:
„Europaweite Durchsuchungen gegen Abnehmer der Smartphone Schadsoftware „DroidJack“ wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten und des Computerbetruges“
Dahinter steht allerdings viel mehr – wobei hier nicht nur das (wohl umfangreichere) Ermittlungsverfahren zu sehen ist, sondern vielmehr eine allgemeine Entwicklung, die vielleicht Anlass zur Sorge gibt.
(mehr …)Hausdurchsuchung zum Auffinden von Fotografien ist zulässig
Die Entscheidung des OLG Brandenburg (11 Wx 6/11) ist durchaus interessant, wenn auch wenig überraschend: Es ging um eine Fotografie, zu deren Auffindung ein Durchsuchungsbeschluss erlassen wurde. Hintergrund der Geschehnisse war die Beobachtung eines Rocker-Clubheims durch zwei Kriminalbeamte in Zivil. Diese wurden in Ihrem Fahrzeug natürlich von den Rockern beobachtet, später wurden in zwei Situationen Fotografien angefertigt, von dem Fahrzeug, dem Kennzeichen des Fahrzeugs und vermutlich auch von den Beamten selber. Da diese eine Veröffentlichung der Fotografien fürchteten und man Ermittlungstätigkeiten gefährdet sah, wurde ein Durchsuchungsbeschluss beantragt, der auch erlassen wurde. Bei der Durchsuchung des Clubs wurde dann diverse Hardware beschlagnahmt, später wurde ein betreffendes Bild gefunden, das mit Zustimmung gelöscht wurde. Die Hardware wurde zurück gegeben. Das OLG sah einen hinreichenden Grund für eine Hausdurchsuchung.
(mehr …)ABUSE: Die Suche des LKA NRW nach kinderpornographischen Dateien bei eDonkey
Zu meiner Arbeit als Strafverteidiger gehört natürlich auch die Verteidigung von Mandanten beim Vorwurf, kinderpornographische Dateien besessen und/oder verbreitet zu haben. Immer wieder begegne ich dabei im Alltag befremdlichen Vorstellungen, wie hier eigentlich ermittelt wird.
Diese Vorstellungen mögen auch der Grund sein, warum sich ein Trojaner verbreiten kann, der Menschen damit erschrecken kann, der eigene Rechner wäre vom BKA gesperrt worden (dazu hier von mir).
(mehr …)Verfassungsbeschwerde wegen Hausdurchsuchung bei Linksetzung auf Wikileaks nicht angenommen
Vor wenigen Tagen wurde – nur minimal Beachtet – bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht am 18.3.2010 die eingereichte Beschwerde in Sachen „Hausdurchsuchung bei Wikileaks-Link“ nicht zur Entscheidung angenommen hat. Diese Entscheidung des BVerfG ist gleich in zweifacher Hinsicht fatal:
- Dieser Fall ist nie wirklich in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen worden. Vielmehr wird der hier vorliegende Fall mit einem anderen („Hausdurchsuchung bei Wikileaks-Domain-Inhaber“) verwechselt. Es wird sogleich gezeigt, dass dies ein gravierender Fehler ist, geht es doch um die Frage, ob ein einfacher Link schon für eine Hausdurchsuchung reichen kann.
- Ohne Begründung hat das BVerfG den Fall abgewiesen, dabei geht es hier um ein fundamentales und ständiger Rechtsprechung folgendes Kernthema des BVerfG.

