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IT-Vertragsrecht Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht

OLG Hamm zum Einfluss von Schwarzarbeit auf Vertragsnichtigkeit

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (12 U 127/22) wurde die Problematik der Schwarzarbeit und deren rechtliche Konsequenzen umfassend thematisiert. Das Gericht setzte sich intensiv mit den Auswirkungen einer „Ohne-Rechnung-Abrede“ auseinander, also einer Vereinbarung zwischen den Parteien, keine Rechnung für erbrachte Leistungen auszustellen und somit keine Umsatzsteuer abzuführen.WeiterlesenOLG Hamm zum Einfluss von Schwarzarbeit auf Vertragsnichtigkeit

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Steuerrecht Steuerstrafrecht

BFH zur Leichtfertigen Steuerverkürzung in der Grunderwerbsteuer

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Mai 2023 (II R 35/20) liefert wichtige Erkenntnisse zum Thema leichtfertige Steuerverkürzung bei unterlassener Anzeige im Rahmen der Grunderwerbsteuer.WeiterlesenBFH zur Leichtfertigen Steuerverkürzung in der Grunderwerbsteuer

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Steuerstrafrecht Korruption & Bestechung

Einziehung und § 14c Abs. 2 UStG

Grundsätzlich gilt bei der von einer objektiven Betrachtungsweise geprägten Abschöpfung, dass das bewusst in das Verbotene Investierte – speziell bei Umsatzsteueraufwendungen zur Aufrechterhaltung eines Verschleierungssystems – unwiederbringlich verloren ist (BT-Drucks. 18/11640, S. 79). Das verfassungsrechtliche Übermaßverbot gebietet es nicht, die dem Angeklagten entgangenen Umsatzsteuerbeträge in Abzug zu bringen.WeiterlesenEinziehung und § 14c Abs. 2 UStG

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Steuerstrafrecht

Schätzung hinterzogener Steuern bei Steuerhinterziehung

Die Strafvorschrift der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wird materiell-rechtlich durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgefüllt, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Steuerart zu einer Steuerverkürzung geführt hat. Auch hierzu bedarf es hinreichender tatsächlicher Feststellungen, die eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ermöglichen. Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die…WeiterlesenSchätzung hinterzogener Steuern bei Steuerhinterziehung

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Steuerstrafrecht

Taterfolg der Steuerverkürzung bei Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen

Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung – sofern nicht zuvor ein Schätzungsbescheid ergangen ist – in dem Zeitpunkt ein, in dem die Veranlagung bei pflichtgemäßer Abgabe der Steuererklärung erfolgt wäre; dies ist spätestens dann der Fall, wenn die zuständige Finanzbehörde die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden…WeiterlesenTaterfolg der Steuerverkürzung bei Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen

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Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Wesentlich im Rahmen der Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung sind die Besteuerungsgrundlagen – wie aber ist damit umzugehen, wenn ein Angeklagter die genaue Höhe der Umsätze mangels Kenntnis schlicht nicht gestehen kann? In diesem Fall kann geschätzt werden: Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Schätzung im Steuerstrafverfahren in Betracht, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

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WPHG & KWG

Einziehung bei Insiderhandel

Durch verbotene Insidergeschäfte werden die jeweils erworbenen Derivate tatsächlich im strafrechtlichen Sinne erworben (BGH, 2 StR 204/22, 2 StR 32/20 und 3 StR 5/13; vgl. zum Erwerb durch verbotenes Geschäft BT-Drucks. 18/9525 S. 55). Der durch die Einzeltat bewirkte Vermögenszufluss begründet die jeweilige Abschöpfung des Tatertrages.WeiterlesenEinziehung bei Insiderhandel

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Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht: Notwendige Feststellungen bei Verkürzung von Kaffeesteuer

In einem meiner Steuerstrafverfahren ging es um Kaffeesteuer – das besondere bei der Kaffeesteuer ist dabei, dass hier spezielle Besteuerungsgrundlagen im Kaffeesteuergesetz existieren, die Gerichte nicht immer gleich im Blick haben. Dabei weise ich immer wieder darauf hin, dass mit dem BGH die Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern im Urteil nicht so lückenhaft sein darf, dass…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Notwendige Feststellungen bei Verkürzung von Kaffeesteuer

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Steuerstrafrecht Strafrecht

Steuerhinterziehung und Arbeitgeber-Abgaben – Notwendige Feststellungen

Feststellungen bei Steuerhinterziehung und Abgaben des Arbeitgebers: Im Fall einer Steuerhinterziehung trifft das Gericht durchaus beachtliche Pflichten hinsichtlich der notwendigen Feststellungen im Urteil. Die Praxis im Steuerstrafrecht zeigt, dass hier erhebliches Verteidigungspotenzial gerade in der Revision besteht, da gerade Amtsgerichte die anspruchsvollen Voraussetzungen an ein schriftliches Urteil im Steuerstrafrecht gerne unterschätzen.WeiterlesenSteuerhinterziehung und Arbeitgeber-Abgaben – Notwendige Feststellungen

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Steuerrecht Steuerstrafrecht

Steueramnestie: Die strafbefreiende Erklärung (2004)

Die Luft für den viel zitierten Steuerflüchtling wird dünner. War bisher der Zugriff der Steuerfahndung auf ausländisches Kapitalvermögen nur im begründeten Einzelfall möglich, wird diese Möglichkeit des Fiskus durch Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie wesentlich erweitert. Informationen wie die Höhe der Zinserträge, die Identität und der Wohnsitz des Kapitalanlegers sollen in Zukunft unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.WeiterlesenSteueramnestie: Die strafbefreiende Erklärung (2004)

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Steuerstrafrecht

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ist die „goldene Brücke“ um trotz begangener Steuerhinterziehung die Straffreiheit zu erreichen. Doch was so einfach klingt auf den ersten Blick, zeigt bei vertiefter Betrachtung eine Vielzahl von Tücken.WeiterlesenSelbstanzeige bei Steuerhinterziehung

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Steuerstrafrecht Arbeitsstrafrecht

Umgrenzungsfunktion bei Anklage wegen Vorenthalten & Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung

Notwendiger Inhalt der Anklage beim Vorwurf von Vorenthalten & Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Der Bundesgerichtshof (1 StR 370/17) konnte sich zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion bei einer Anklage betreffend das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung äussern. Dabei stellte der BGH erneut fest, dass im Anklagesatz das relevante Verhalten und der…WeiterlesenUmgrenzungsfunktion bei Anklage wegen Vorenthalten & Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung

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Steuerstrafrecht

Tatbestandlicher Erfolg einer Steuerhinterziehung

Tatbestandlicher Erfolg einer Steuerhinterziehung ist gemäß § 370 Abs. 1 AO die Steuerverkürzung bzw. die Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile. Der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile bemisst sich dabei nach deren Nominalbetrag. Denn eine Steuerhinterziehung bezieht sich auf die Steuern und Steuervorteile, nicht auf die Hinterziehungszinsen. Dies gilt bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern auch…WeiterlesenTatbestandlicher Erfolg einer Steuerhinterziehung

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Steuerstrafrecht

Pflichtwidriges Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung – Verhältnis zur Umsatzsteuerjahreserklärung

Steuerhinterziehung und Umsatzsteuervoranmeldung: Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung „auf Zeit“. Erst durch die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung wird die endgültige Steuerverkürzung, d.h. die Verkürzung „auf Dauer“ bewirkt (dazu…WeiterlesenPflichtwidriges Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung – Verhältnis zur Umsatzsteuerjahreserklärung

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Steuerstrafrecht

Haftung der Vertretenen die nicht Steuerschuldner sind für verkürzte Steuern

Haftung im Steuerstrafrecht: Der Bundesgerichtshof (1 StR 677/16) konnte sich zur Haftung bei Steuerverkürzung äussern Gemäß § 70 Abs. 1 AO haften die Vertretenen, soweit sie nicht Steuerschuldner sind, für die durch die Tat verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile, wenn die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen bei Ausübung ihrer…WeiterlesenHaftung der Vertretenen die nicht Steuerschuldner sind für verkürzte Steuern