Post vom Finanzamt für Steuerstrafsachen & Steuerfahndung schreibt wegen Handels mit Kryptowährungen? Seit einigen Wochen erhalten Nutzer einer bestimmten Plattform Post des für Sie zuständigen Finanzamts für Steuerstrafsachen & Steuerfahndung – Hintergrund ist ein Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen eines Finanzamts bei einer konkreten Kryptohandelsplattform.WeiterlesenSammelauskunfts- und Vorlageersuchen: Finanzamt für Steuerstrafsachen & Steuerfahndung schreibt wegen Kryptowährungen
Schlagwort: selbstanzeige
Eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ist eine Erklärung gegenüber den Finanzbehörden, mit der eine Person eine zuvor begangene Steuerstraftat selbst anzeigt und offen legt. Ziel einer Selbstanzeige ist es, Straffreiheit oder Strafmilderung zu erlangen.
Eine Selbstanzeige muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss die Anzeige rechtzeitig, vollständig und richtig erfolgen und die hinterzogenen Steuern müssen vollständig nachgezahlt werden. Außerdem darf die Tat noch nicht entdeckt und kein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet worden sein.
Die Hürden für eine Selbstanzeige können also hoch sein, denn eine fehlerhafte oder verspätete Selbstanzeige kann zu einer Anklage und Strafverfolgung führen. Zudem müssen die hinterzogenen Steuern in voller Höhe nachgezahlt werden, was insbesondere bei größeren Beträgen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Personen, die eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht erwägen, beraten und unterstützen. Dabei kann der Fachanwalt für Strafrecht helfen, mögliche Risiken abzuwägen, die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige zu prüfen und gegebenenfalls eine Strategie für die bestmögliche Verteidigung zu entwickeln.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
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Feststellungen bei Steuerhinterziehung und Abgaben des Arbeitgebers: Im Fall einer Steuerhinterziehung trifft das Gericht durchaus beachtliche Pflichten hinsichtlich der notwendigen Feststellungen im Urteil. Die Praxis im Steuerstrafrecht zeigt, dass hier erhebliches Verteidigungspotenzial gerade in der Revision besteht, da gerade Amtsgerichte die anspruchsvollen Voraussetzungen an ein schriftliches Urteil im Steuerstrafrecht gerne unterschätzen.WeiterlesenSteuerhinterziehung und Arbeitgeber-Abgaben – Notwendige Feststellungen
Es gab wohl ein Datenleck bei Twitch, wie u.a. Heise berichtet – dabei wurden massenhaft Daten abgegriffen. Inzwsichen scheint Twitch den Vorfall bestätigt zu haben, wobei ein (bisher) anonymer Hacker behauptet, er habe den gesamten Quellcode von Twitch und die Auszahlungsdaten der Nutzer zugänglich gemacht. Die Angelegenheit könnte insgesamt für einige Nutzer äuÃerst unschön werden.WeiterlesenTwitch-Leaks: Steuerstrafrechtliche Folgen?
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10).WeiterlesenFinanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten
Die Luft für den viel zitierten Steuerflüchtling wird dünner. War bisher der Zugriff der Steuerfahndung auf ausländisches Kapitalvermögen nur im begründeten Einzelfall möglich, wird diese Möglichkeit des Fiskus durch Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie wesentlich erweitert. Informationen wie die Höhe der Zinserträge, die Identität und der Wohnsitz des Kapitalanlegers sollen in Zukunft unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.WeiterlesenSteueramnestie: Die strafbefreiende Erklärung (2004)
Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluà an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO Verstoà gegen Belehrungspflicht nach § 393 Abs. 1 AO und Verwertungsverbot BGH Beschluss vom 16.6.2005, Az: 5 StR 118/05WeiterlesenSelbstanzeige im Steuerstrafrecht
Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ist die „goldene Brücke“ um trotz begangener Steuerhinterziehung die Straffreiheit zu erreichen. Doch was so einfach klingt auf den ersten Blick, zeigt bei vertiefter Betrachtung eine Vielzahl von Tücken.WeiterlesenSelbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Fahrerflucht: Eine Fahrerflucht hat erhebliche Konsequenzen, bis hin zum dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis. In unserer Strafverteidiger-Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt zur Verteidigung Gegend en Vorwurf der Fahrerflucht.WeiterlesenRechtsanwalt für Fahrerflucht: Verteidigung bei Fahrerflucht
Das Niedersächsisches Finanzgericht (9 K 343/14) hat festgestellt, dass Finanzämter einen Auskunftsanspruch gegenüber Handelsplattformen wie eBay haben hinsichtlich der Nutzerdaten, da hier mit gewisser statistischer Wahrscheinlichkeit auf eine Steuerverkürzung geschlossen werden kann: Im Rahmen der Ãberprüfung von zahlreichen Nutzern anderer Internethandelsplattformen gewonnene Erkenntnisse (im Streitfall: Hoher Anteil an steuerunehrlichen Nutzern; erhebliche Mehrsteuern) und Einzelfälle von…WeiterlesenUrteil zu Steuern und eBay: Handelsplattformen müssen Nutzerdaten an Finanzamt herausgeben
Ãrgerlich genug, wenn ein Unternehmen Daten „verliert“ – neben einem wahrscheinlichen Wirtschaftlichen Schaden droht auch noch ein Image-Schaden. Grund genug, darüber nachzudenken, die Angelegenheit zu „vertuschen“, so zu tun, als wäre nichts geschehen. Für die Betroffenen, deren Daten Leck geschlagen sind ein problematisches Verhalten. Der Gesetzgeber hat nicht zuletzt deswegen Ende 2009 reagiert und den…WeiterlesenDatenschutzrecht: Wenn Daten abhanden kommen – Informationspflicht nach §42a BDSG
Seitdem in breiter Ãffentlichkeit der „Ankauf“ von „Steuersünder-CDs“ diskutiert wird, ist die Selbstanzeige bei Finanzämtern nicht nur ein ständiges Thema in manchen Kreisen, sondern schon fast eine Modeerscheinung. Dabei kann man sich selbst im Rahmen der Selbstanzeige noch um Punkte streiten – so z.B. um die Frage, ob die – je nach Umfang ja sehr…WeiterlesenBeratungshonorar im Zusammenhang mit der Steueramnestie nicht steuerlich abzugsfähig
Wird eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, müssen nicht nur die Steuern nachgezahlt werden. Es werden auch so genannte „Hinterziehungszinsen“ in Höhe von sechs Prozent der Steuerschuld fällig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat: Ist ein Testament amtlich eröffnet worden und war das Finanzamt vom Nachlassgericht darüber informiert, wer von…WeiterlesenErbschaftsteuer: Keine Hinterziehungszinsen bei späterem Nachlass-Fund