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Außenwirtschaftsrecht

EU-Anti-Folter-VO: keine verbotene „Einfuhr von in Anhang II“EU-Anti-Folter-VO bei Netzen

Das Landgericht Krefeld, 24 Qs 6/20, hat entschieden, dass die Einfuhr von Aufbauten für Netzbetten ohne Bettrahmen vom selben Hersteller der Netzbetten, von dem zuvor komplette Netzbetten bezogen wurden, keine verbotene „Einfuhr von in Anhang II“ der EU-Anti-Folter-Verordnung „aufgeführten Gütern“ im Sinne von § 18 Abs. 4 Nr. 3 AWG (a.F.) i.V.m. Art. 4 Abs.…WeiterlesenEU-Anti-Folter-VO: keine verbotene „Einfuhr von in Anhang II“EU-Anti-Folter-VO bei Netzen