Kategorien
Außenwirtschaftsrecht

Iran-Embargo-VO: Verstöße gegen Verkaufs-, Liefer-, Ausfuhr- & Bereitstellungsverbot stehen in Tateinheit

Der Verstoß gegen das Bereitstellungsverbot aus Art. 16 Abs. 3 Iran-Embargo-VO steht in Tateinheit mit Verstößen gegen die Verbote des Art. 2 Abs. 1 lit. a Iran-Embargo-VO, da die Verbote einen unterschiedlichen Unrechtsgehalt aufweisen, so der BGH (3 StR 62/14). Das Bereitstellungsverbot ist personenbezogen und knüpft an die Listung des jeweiligen Empfängers an. Demgegenüber stellen…WeiterlesenIran-Embargo-VO: Verstöße gegen Verkaufs-, Liefer-, Ausfuhr- & Bereitstellungsverbot stehen in Tateinheit

Kategorien
Außenwirtschaftsrecht

Iran-Embargo-Verordnung

Ein Verstoß gegen das Lieferverbot aus Art. 2 Abs. 1 lit. a Iran-Embargo-VO liegt vor, wenn Waren in die Islamische Republik Iran verbracht werden. Das Tatbestandsmerkmal der Lieferung ist weit auszulegen und umfasst jede Form der Zurverfügungstellung, wobei es für die Tatbestandserfüllung darauf ankommt, dass die Ware entweder unmittelbar oder mittelbar an die vom Embargo…WeiterlesenIran-Embargo-Verordnung