Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf “erhöhtes Parkentgelt” haften

Der Bundesgerichtshof (XII ZR 13/19) hat klargestellt, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs bei Verstoß gegen eine Parkordnung auf ein “erhöhtes Parkentgelt” haftet, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne dabei den Fahrer zu benennen. Insgesamt stellte der BGH fest:

  • Zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer kommt ein Vertrag über die Nutzung eines Fahrzeugabstellplatzes zustande, indem der Fahrzeugführer das als Realofferte in der Bereitstellung des Parkplatzes liegende Angebot durch das Abstellen des Fahrzeugs annimmt (Fortführung von BGH Urteil vom 18. Dezember 2015 – V ZR 160/14, hier bei uns). 
  • Verstößt der Fahrzeugführer gegen die Parkbedingungen und verwirkt er dadurch eine Vertragsstrafe (“erhöhtes Parkentgelt”), haftet der Halter des Fahrzeugs hierfür nicht. 
  • Ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Fahrzeughalter auch der Fahrzeugführer ist, besteht nicht. 
  • Den Fahrzeughalter, den der Betreiber eines unentgeltlichen Parkplatzes als Fahrzeugführer auf ein “erhöhtes Parkentgelt” in Anspruch nimmt, trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Um seine Fahrereigenschaft wirksam zu bestreiten, muss er vortragen, wer als Nutzer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kommt.

Es ist daran zu erinnern, dass mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Halter eines unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellten Fahrzeugs – hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung des Besitzes des Parkplatzbetreibers – Zustandsstörer ist und als solcher auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er auf die Aufforderung, den für die Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt (BGH V ZR 160/14). Zudem ist der Halter aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 Satz 1 iVm 670 BGB grundsätzlich zum Ersatz von Abschleppkosten verpflichtet, die für die Beseitigung der ihm als Zustandsstörer zuzurechnenden Besitzstörung anfallen (BGH, V ZR 102/15hier bei uns) Aber: Der Halter muss nicht für den allein auf dem zwischen Verleiher und Fahrzeugführer geschlossenen Vertrag beruhenden Vertragsstrafenanspruch des Verleihers einstehen. 

„Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf “erhöhtes Parkentgelt” haften“ weiterlesen
   

Keine Einziehung im Sicherungsverfahren

Einziehung im Sicherungsverfahren: In einem Sicherungsverfahren (§ 413 StPO) können ausschliesslich Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden. Das bedeutet, dass Einziehungsentscheidungen bei schuldunfähigen Tätern nicht im Sicherungsverfahren möglich sind und hier allein im selbständigen Einziehungsverfahren (§ 435 StPO in Betracht kommen – sofern die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 S. 1 StGB überhaupt vorliegen (so ausdrücklich BGH, 3 StR 122/20).

„Keine Einziehung im Sicherungsverfahren“ weiterlesen
   

Darknet: Kein Nachweis von BTM-Bestellungen alleine auf Grund vorhandener Bestelldaten

Bestelldaten bei Drogenkauf im Darknet: Das Amtsgericht Iserlohn, 16 Ds 139/17, hatte sich geweigert das Hauptverfahren zu eröffnen, in dem jemandem der Erwerb von Drogen vorgeworfen wurde, weil dessen Daten bei einem Dealer in Bestelldaten-Listen gefunden wurden (dass Verkäufer im Darknet unvorsichtig mit Daten umgehen hatte ich schon beschrieben).

„Darknet: Kein Nachweis von BTM-Bestellungen alleine auf Grund vorhandener Bestelldaten“ weiterlesen
   

Aussage gegen Aussage

Aussage gegen Aussage im Strafprozess: Keineswegs ist es so, dass bei einer “Aussage gegen Aussage”-Situation zwingend ein Freispruch zu erfolgen hat. Das Gericht kann aber auch nicht einfach irgendeinem Folgen: Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht, besondere Anforderungen an die Darlegung einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung formuliert.

Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu be- einflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (siehe dazu nur BGH, 2 StR 408/15, 5 StR 394/12, 4 StR 511/98). Dabei sind gerade bei Sexualdelikten die Entstehung und die Entwicklung der belastenden Aussage aufzuklären (BGH, 1 StR 40/02, 2 StR 235/16).

„Aussage gegen Aussage“ weiterlesen
   

Hang im Sinne von § 64 StGB

Hang und Unterbringung: Kernvoraussetzung einer Unterbringung nach §64 StGB ist das Vorliegen eines Hanges, doch wann liegt ein solcher Hang im Sinne des §64 StGB vor?Hier gilt, dass für die Annahme eines Hanges lediglich eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend ist, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren. Den Grad einer physischen Abhängigkeit muss diese Neigung mit dem Bundesgerichtshof noch nicht erreicht haben (so ausdrücklich BGH, 5 StR 29/20 und 5 StR 427/18).

„Hang im Sinne von § 64 StGB“ weiterlesen
   

Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

Preise & Wirkstoffmenge von Heroin: Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Heroin ist seit Jahren in stark fallendem Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

  • Wirkstoffgehalt: Reicht von 11% bis 41%, im Schnitt zwischen 15 – 29%
  • Preis: Von 22 Euro bis 140 Euro pro Gramm, im Schnitt 35-65 Euro
  • Konsumverhalten: Dabei konsumiert etwa zwei drittel täglich, wobei Rauchen und Injizieren sich in etwa die Waage halten als je verbreitetste Konsummethode
  • Nicht geringe Menge Heroin: 1,5 Gramm

Diese Werte im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen teilweise sogar eher über-repräsentativ sein. Ich habe Wirkstoffgehalte um die 20-30% und mehr erlebt bei Preisen um die 30 Euro bis etwas mehr.

Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

„Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU“ weiterlesen
   

Kokain: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

Preise & Wirkstoffmenge von Kokain: Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Kokain ist inzwischen, nach kurzer Rückläufigkeit vor einigen Jahren, wieder in steigendem Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

  • Wirkstoffgehalt: Reicht von 40% bis 84%, im Schnitt zwischen 51 – 73%
  • Preis: Von 44 Euro bis 105 Euro pro Gramm, im Schnitt 57-76 Euro
  • Konsumverhalten: Dabei konsumiert etwa ein viertel täglich, wobei die Hauptkonsummethode das Sniffen ist.
  • Nicht geringe Menge Kokain: 5 Gramm

Diese Werte im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren iin Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen eher unter-repräsentativ sein. Ich habe eher Wirkstoffgehalte um die 80% und mehr erlebt bei Preisen um die 80 Euro bis etwas mehr. Ausnahme: Wenn das Zeug zu sehr gestreckt ist (was sich schnell rumspricht und den Preis dann automatisch drückt). Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

„Kokain: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU“ weiterlesen
   

Amphetamin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

Preise & Wirkstoffmenge von Cannabis: Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Amphetamin ist seit Jahren in einem recht konstanten Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

  • Wirkstoffgehalt: Reicht von 22% bis 73%, im Schnitt zwischen 25 – 58%
  • Preis: Von 15 Euro bis 170 Euro pro Gramm, im Schnitt 19-71 Euro
  • Konsumverhalten: Dabei konsumiert etwa ein drittel täglich, wobei Essen/Trinken und Sniffen die verbreitetsten Konsummethoden sind
  • Nicht geringe Menge: Amphetamin 10 Gramm; MDMA 30 Gramm

Die extreme Varianz der Werte dürfte sich damit erklären lassen, dass unter “Amphetamine” als Oberbegriff einfach zu viele unterschiedliche Begriffe fallen.

Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

„Amphetamin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU“ weiterlesen
   

Fotokopie als Urkundenfälschung

Kann eine Fotokopie eine Urkundenfälschung sein: Die in §267 StGB normierte Urkundenfälschung ist auf den ersten Blick sicherlich nicht der erste Tatbestand, der einem in den Blick kommt, wenn man über das Daten-Strafrecht nachdenkt. Dennoch ist es eine Norm, die ich hier in diesem Rahmen noch einmal hervor heben möchte, vor allem aus drei Gründen:

  1. Bei vielen, gerade jungen Menschen, gilt die Urkundenfälschung immer noch als “Kavaliersdelikt”
  2. Insbesondere heute ist es durch herausragende günstige Software und Scanner sehr leicht möglich, Urkundenfälschungen zu begehen
  3. Viele Laien haben etwas von dem Unterschied “Kopie ./. Urkunde” gehört und glauben fälschlicherweise, durch das Hantieren mit Kopien garnicht erst in den Bereich strafbarer Handlungen zu geraten

Dieser Beitrag soll auf das Problem aufmerksam machen, nicht zuletzt auch Eltern, die mit Ihren Sprösslingen das Gespräch suchen sollten bevor etwas geschieht.

„Fotokopie als Urkundenfälschung“ weiterlesen
   

Zur strafrechtlichen Haftung des Admin-C bei Webseiten mit pornographischem Inhalt

Das Landgericht Gießen (7 Qs 26/14) hat per Beschluss bestätigt, dass das Hauptverfahren gegen jemanden, der als Admin-C einer pornographischen Webseite eingetragen war, nicht zu eröffnen war.

Die Entscheidung ist wichtig und verdient entsprechende Beachtung, da sie zu Recht in strafrechtlicher Hinsicht hervor hebt, dass eine Haftung rein aus der Stellung als Admin-C lediglich wegen Beihilfe in Betracht kommen kann. Dazu benötigt es aber eines doppelten Vorsatzes, nämlich einmal hinsichtlich der Beihilfehandlung aber auch hinsichtlich des Erfolges der unterstützten Haupttat. Letzteres ist ein erheblicher Unterschied zur zivilrechtlichen Störerhaftung und strafrechtlich in typischen Admin-C-Fällen eher schwierig nachzuweisen. Die vorliegende Entscheidung dokumentiert dies auch nochmals sehr deutlich.

Dazu auch:

„Zur strafrechtlichen Haftung des Admin-C bei Webseiten mit pornographischem Inhalt“ weiterlesen
   

Strafverfahren nach Drogenkauf im Internet

Kauf von Drogen im Internet: Mit Shiny Flakes ging es erstmals im grossen Stile los, doch weitere Darknet-Marktplätze folgten. Regelmäßig dürfte es einigen Käufern Schweissperlen auf die Stirn getrieben haben und sorgt bis heute für Arbeit: Wenn Online-Versandhändler wie “Shin Flakes”, spezialisiert auf den Kauf von Drogen im Internet aller Art, “gesprengt” werden.

Ich durfte – nicht zuletzt wegen der speziellen Tätigkeit im BTM-Strafrecht in unserer Kanzlei – in den vergangenen Jahren in einigen Fällen dieser Art die Strafverteidigung übernehmen und gebe einen kurzen Überblick. Fortlaufend über die Jahre gibt es weiterhin Betroffene die von den Staatsanwaltschaften angeschrieben werden weil ihre Daten in den Beständen von Anbietern wie etwa dem von Shiny Flakes aufgefunden wurden.

Links zum Drogenkauf im Internet:

„Strafverfahren nach Drogenkauf im Internet“ weiterlesen
   

Computerbetrug, §263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

Computerbetrug (§263a StGB): Der Computerbetrug nach §263a I StGB ist bis heute eine der im Alltag am meisten missverstandenen Normen des StGB. Dies nicht nur von Laien, auch und gerade bei der Polizei werden nach meiner Erfahrung gerne Ermittlungen wegen Computerbetruges geführt, die bestenfalls ein “normaler” Betrug sind. Hauptursache ist, dass man gerne davon ausgeht, dass jedes betrügerische Verhalten ein Computerbetrug ist, wenn nur irgendwie IT-Hardware beteiligt ist. Dem ist nicht so. Und der Bundesgerichtshof hat dies kürzlich nochmals klar gestellt.

„Computerbetrug, §263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug“ weiterlesen