BGH-Entscheidung betont differenzierte Betrachtung bei der Einziehung von Arbeitsentgelt

In einer bedeutsamen Entscheidung vom 11. Januar 2024 hat der (BGH) unter dem Aktenzeichen 1 StR 422/23 wesentliche Aspekte zur von Arbeitsentgelt im Kontext illegaler Beschäftigungsverhältnisse geklärt. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Klärung in der Behandlung von Einkünften dar, die aus illegalen Aktivitäten, insbesondere im Rahmen von und der Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen, erzielt werden.

Hintergrund des Falles

Die Angeklagten wurden in einem umfangreichen Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Zudem wurde gegen sie die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet, die sie im Rahmen ihrer illegalen Aktivitäten erzielt hatten. Dies umfasste nicht nur das direkt hinterzogene Arbeitsentgelt, sondern auch weitere Vermögenswerte.

Entscheidung des BGH

Der BGH hob Teile des Urteils auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht Frankfurt am Main. Die Richter des BGH kritisierten, dass das Landgericht bei der Anordnung der Einziehung von Arbeitsentgelt nicht hinreichend zwischen Entgelt für legale und illegale Tätigkeiten unterschieden hatte:

  1. Unzureichende Differenzierung: Das Landgericht hatte den gesamten im Tatzeitraum vereinnahmten Arbeitslohn eingezogen, ohne zu berücksichtigen, dass Teile des Arbeitslohns möglicherweise für legale Dienstleistungen gezahlt wurden. Der BGH forderte eine präzisere Unterscheidung und eventuell eine des Anteils, der direkt für die Begehung der Straftaten gezahlt wurde.
  2. Fehlerhafte Einziehung von Vermögenswerten: Speziell bei einem der Angeklagten wurden Vermögenswerte wie Uhren im Wert von mehreren Hunderttausend Euro eingezogen, ohne dass ein direkter Bezug zu den strafbaren Handlungen festgestellt wurde. Der BGH wies darauf hin, dass für eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen klare Belege erforderlich sind, dass diese Vermögenswerte aus den illegalen Taten stammen.

Auswirkungen der Entscheidung

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und differenzierten Betrachtungsweise bei der Einziehung von Vermögenswerten im Rahmen strafrechtlicher Verfahren. Sie mahnt zur Vorsicht bei der Generalisierung von Einkommensquellen als illegal und fordert eine genauere Prüfung und Zuordnung der für illegale Tätigkeiten erhaltenen Vergütungen.

Fazit

Der Beschluss des BGH in der Sache 1 StR 422/23 dient als wegweisende Richtschnur für die zukünftige Handhabung von Fällen, in denen die Einziehung von Arbeitsentgelt und anderen Vermögenswerten im Raum steht. Er betont die Bedeutung einer fundierten juristischen Bewertung und stärkt die Rechtsposition der Angeklagten, indem er eine gerechte und präzise Zuordnung der aus illegalen Tätigkeiten erlangten Vermögenswerte verlangt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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