Sexpressung

Bei „Sexpressung“ oder „Sextortion“ geht es um einen Fall sexueller : Es wird der Betroffene dazu gebracht, sexuell vor einer Webcam tätig zu sein. Dabei weiss der Betroffene, dass er vor der Webcam aktiv ist, es geht also nicht um einen Fall einer gehackten Webcam, sondern das Opfer handelt ganz bewusst vor der Webcam – auch wenn ihm nicht alle Umstände bekannt sind!

Die Opfer werden manipuliert, etwa indem sie auf einer Datingplattform angesprochen werden, es werden Gefühle vorgegaukelt und man wird irgendwann dazu eingeladen, per Webcam zu chatten. Hier kommt es dann zu sexuellen Aktivitäten. Was das Opfer aber nicht weiss ist, dass die Videoübertragung mitgeschnitten wird. Später dann wird das Opfer kontaktiert und mit den Aufnahmen konfrontiert, es wird damit gedroht, die Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn nicht ein Geldbetrag gezahlt wird.

Die Polizei ruft zu Recht dazu auf, von Nacktaufnahmen über das Internet abzusehen. Es kann in Fällen wie dem vorliegenden, wo man sich nur digital „kennt“ gar kein Vertrauen geben, das derartige Aktivitäten rechtfertigt – und das Missbrauchspotential ist im Vergleich dazu schlicht zu hoch.

Derartige Fälle sind mit viel Angst und Scham verbunden, Opfer zahlen regelmäßig und hoffen, nicht weiter mit dem Thema konfrontiert zu werden. Der Täter habhaft zu werden ist schwierig, jedenfalls in den wenigen mir bekannten Fällen zeigt vieles in Richtung Afrika (speziell Elfenbeinküste). Die geforderten Summen um die 500 Euro sind dabei in geschickt gewählter Höhe: Es ist zwar keine Lappalie, aber Opfer können gleichwohl den Betrag aufbringen und zahlen lieber, als es öffentlich werden zu lassen.

Links dazu:

Fallbeispiel der Polizei Aachen zur Sexpressung

In einer Pressemitteilung aus dem jähr 2015 schildert die Polizei Aachen ein typisches Fallbeispiel:

Erpressung auf sexueller Grundlage heißt das Delikt, das sich derzeit in der Region häuft. Seit ein paar Wochen registrieren die Ermittler eine Häufung dieser manchmal skurrilen Straftat. Die Aachener Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Masche. 

Ein junger Mann aus Aachen wurde jetzt Opfer einer solchen Erpressung. 500 Euro solle er auf ein Konto in der Elfenbeinküste einzahlen. Tut er dies nicht, wolle man von ihm Nacktaufnahmen in sozialen Netzwerken oder Internetplattformen veröffentlichen. Man schrecke auch nicht davor zurück, Filmmaterial, das ihn onanierend vor der Kamera zeige, seinem Chef zu schicken. Verzweifelt ging der Mann zur Polizei und erstattete Anzeige. Die ermittelt jetzt. 

Natürlich die Frage, wie konnte es soweit kommen. Und in diese Richtung geht auch die Warnung der Polizei. Der junge Mann hat sich mitreißen lassen. Er hatte im Netz gechattet, mit vielen Nutzern und Nutzerinnen. Mit einer „Pia“ (Name geändert) sprach er zunächst über scheinbar belanglose Sachen, wie Personalien, Beruf, Arbeitsstelle…Alltag. Man fand sich sympathisch und schaltete die webcam ein, um sich gegenseitig zu sehen. Da fand man sich auch noch nett. Im Endeffekt sogar so nett, dass man sich vor der Kamera auszog. Letztendlich wurde die Lust wohl einseitig soweit gesteigert, dass der junge Mann vor der Kamera onanierte. 

Gerade fertig, eröffnete ihm „Pia“, dass man alles gefilmt habe. Sie werde den Film ins Internet setzen, wenn er nicht sofort 500 Euro überweise. Sollte er die Summe nicht zahlen, werde der Film auch an seinen Chef geschickt. Die Personaldaten waren ja durch den vorangegangenen Chat hinlänglich bekannt. 

Der junge Mann löschte darauf hin alle seine Accounts. Erste Ermittlungen ergaben, dass „Pia“ wahrscheinlich in den USA oder an der Elfenbeinküste „arbeitet“. Die Aachener Polizei geht davon aus, dass es eine höhere Dunkelziffer bei diesem Delikt gibt. Die Ordnungshüter warnen noch einmal ausdrücklich davor, persönliche Daten, geschweige denn Intimitäten ins Netz zu stellen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.