Drohnen unterliegen seit 2017 einer konkreteren Regelung: Die Bundesregierung hat die bereites letztes Jahr durch das Bundesministerium für Verkehr vorgestellte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ nunmehr beschlossen, die nach Verweis an den Bundesrat beschlossen und verkündet wurde. Seit April 2017 gelten damit konkretere und strengere Regeln für den Betrieb von Drohnen. Schon…WeiterlesenDrohnen und Flugsicherheit: Strengere Regeln für den Betrieb von Drohnen
Schlagwort: GPL
Die GPL (General Public License) ist eine in der Open Source Software Community weit verbreitete Lizenz, die von der Free Software Foundation entwickelt wurde. Die GPL legt bestimmte Bedingungen fest, unter denen der Quellcode einer Software verwendet, kopiert, verändert und verbreitet werden darf. Dazu gehört beispielsweise, dass der Quellcode auch bei einer Weitergabe der Software zugänglich gemacht werden muss und dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Die GPL gilt als eine der wichtigsten Lizenzen für freie und Open Source Software, da sie sicherstellt, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihre eigenen Computer und Daten behalten.
Typische rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der GPL können sich beispielsweise aus Verstößen gegen die Lizenzbedingungen ergeben, wenn der Quellcode einer Software nicht veröffentlicht wird oder abgeleitete Werke nicht unter der GPL stehen. In solchen Fällen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, bei denen es um Schadenersatzforderungen oder Unterlassungsansprüche geht. Auch Fragen der Gültigkeit und Auslegung der GPL selbst können in rechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen.
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Beim Landgericht Bochum (I-8 O 294/15) ging es um eine Software die unter der GPLv2 lizenziert war. Eine Universität hatte diese frei zum Download gestellt, allerdings weder Quelltext noch Lizenztext dabei mit angeboten. Das aber löst Schadensersatzansprüche aus, auch wenn die Software grundsätzlich kostenlos und frei genutzt werden kann, was eben an die EInhaltung der…WeiterlesenOpensource-Software: Rechtswidriges Download-Angebot von nach GPLv2 lizenzierter Software
Nicht allzu bekannt ist, dass Google in E-Mails nach Kinderpornographie sucht und gefundene Inhalte automatisch gemeldet werden. Vor ca. 2 Jahren sorgte ein Fall eines US-Nutzers für Aufsehen, der auf diesem Wege ermittelt wurde, nunmehr wurde ein deutscher Nutzer – von mir in seinem Strafverfahren vertreten – mit dieser Problematik konfrontiert, der letztlich wegen Besitzes…WeiterlesenAutomatischer Scan in Mails nach Kinderpornographie – Deutscher Google-Nutzer verurteilt
Beim Landgericht Hannover (18 O 159/15, hier bei JurPC) ging es um eine unter einer GPL-Lizenz lizensierten Software, die insbesondere ohne beigefügten Lizenztext zum Download gestellt wurde. Die Entscheidung – im einstweuiligen Rechtsschutz ergangen – ist erst einmal nicht überraschend, wenn letztlich erkannt wird, dass ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn unter Verstoss gegen die jeweiligen Lizenzbedingungen eine…WeiterlesenLandgericht Hannover mit (unbrauchbarer) Entscheidung zur GPL
Regelmäßig findet sich in Verträgen die Formulierung, dass bestimmte Rechte oder die Haftung beschränkt sind „soweit dies rechtlich zulässig ist“. Selbst in der GPLv3 findet sich u.a. der Satz „Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist.“ Dass dies unzulässig ist, ist unter Vertragsrechtlern nicht ernsthaft im Diskurs. Gleichwohl konnte sich…WeiterlesenAGB-Recht: Keine Einschränkung von Rechten „soweit gesetzlich zulässig“
Haftung bei Opensource Software: Freie Software ist heute Enorm verbreitet. Insbesondere im Bereich des Internet ist festzustellen, dass zahlreiche Standardprogramme und auch Standard-Protokolle in Form freier Software auftreten. Regelmäßig funktioniert dies dann so, dass hier in irgendeiner Form Programmierer beteiligt sind, die quasi ehrenamtlich an dem Projekt mitarbeiten. Durchaus berechtigt ist dann die Frage, wie…WeiterlesenHaftung bei Open Source Software
Copyleft in Opensource-Lizenz: Die Idee des „Copyleft“ – als sprachliche Anspielung auf „Copyright“ – geht dahin, dass eine einmal frei lizenzierte Software immer einer Lizenz mit entsprechenden Lizenzbedingungen unterliegen muss. Der Grundgedanke ist zum einen, dass Software die einmal frei entwickelt wurde, nicht dem „freien Markt“ wieder entzogen werden kann. Zum anderen geht es darum,…WeiterlesenCopyleft bei Opensource-Lizenz
Ich hatte das Thema in der Vergangenheit bereits mehrmals angesprochen: Wer Opensource-Software nutzen möchte, muss darauf achten die zugehörigen Lizenzbedingungen einzuhalten. Insbesondere da bei der Firmware verbreiteter Hardware gerne in irgendeiner Form auf Linux zurückgegriffen wird, muss daran gedacht werden, dass bei Auslieferung der Hardware die Bedingungen der GPL (Version 2) einzuhalten sind. Nachdem das…WeiterlesenAbmahnung wegen GPL Verstoss in Form von Linux Firmware mit initrd und netfilter
Es gibt zwei ältere wegweisende Entscheidungen in der deutschen Rechtsprechung, die sich mit der Wirksamkeit der GPL – damals noch mit der GPLv2 – beschäftigt haben und hier der Vollständigkeit halber erwähnt seien: Die Entscheidung des LG Berlin (16 O 134/06) aus dem Jahr 2006 und natürlich die Entscheidung des LG München I (21 O…WeiterlesenGNU General Public License: GPL ist mit deutschem Recht vereinbar
Das Landgericht Berlin (16 O 255/10) hatte sich mit einer Software (Firmware) zu beschäftigen, die in einem DSL-Router zum Einsatz kam und als Kern auf den Linux-Kernel aufsetzte. Diese Firmware wurde korrekt als Sammelwerk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingestuft: Ein Sammelwerk liegt vor, wenn die Auswahl oder Anordnung der das Sammelwerk bildenden Elemente eigenschöpferisch ist.…WeiterlesenOpensource-Software & Copyleft: Auf Linux-Kernel basierendes Softwarepaket unterliegt als Sammelwerk der GPL
Das Landgericht Bochum (8 O 293/09) hat im Übrigen – wenig überraschend – bestätigt, dass eine Verletzung der Lizenzbedingungen der GNU Lesser General Public License („LGPL“) eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung selbst ist hinsichtlich der Lizenzrechtlichen Frage wenig ergiebig, da zwischen den Parteien der Lizenzverstoß unstreitig war – insofern erschöpft sich die Entscheidung darin, dass…WeiterlesenLG Bochum: Verstoss gegen LGPL ist Urheberrechtsverletzung
Beim OLG Düsseldorf (I-20 U 176/11) ging es um Opensource-Software, die unter der GPLv2 lizenziert war und im Rahmen einer kommerziell vertriebenen Settop-Box weiter gegeben wurde. Mit dem OLG ist es kein Problem, eine unter der GPL lizenzierte Software zu modifizieren und dann weiter unter dem markenrechtlich geschützten Namen zu vertreiben, solange klar wird, dass…WeiterlesenOLG Düsseldorf zur kommerziellen Verwendung von GPLv2 Software
Der Streit um mögliche Verletzungen der GPL durch Android-Geräte geht weiter, wie Golem.de demonstriert. Dabei wird zunehmend deutlich, dass offensichtlich teilweise unbekannt und teilweise umstritten ist, welche Pflichten die GPL hinsichtlich der Quelltexte auferlegt. Eine kurze Darstellung.WeiterlesenGPL: Wie muss der Quelltext angeboten werden?
Über Golem.de wurde ich auf einen Beitrag von Naughton aufmerksam, der in den Raum stellt, ob ein Verstoss gegen die GPLv2 überhaupt heilbar sein kann. Dazu liest man bei Golem Ebenso unerheblich ist es, ob der Lizenznehmer danach seinen Fehler korrigiert. Die Lizenz bleibt nach dem ersten Verstoß ungültig. Im Original bezieht sich Naughton auf…WeiterlesenKann ein GPL-Verstoss geheilt werden?