Schutz des Firmennamens: Schutz auch bei Verwendung des Vornamens im Firmenname

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 27/16) hat festgehalten, dass auch die Bezeichnung eines Unternehmens, die sich aus Vornamen und Hinweis auf den Unternehmensgegenstand zusammensetzt originär unterscheidungskräftig und damit als Unternehmenskennzeichen geschützt sein kann. Es ging um die Bezeichnung „Peter Objektservice“, wobei es regelmäßig im Streit steht, inwieweit ein Personenname überhaupt kennzeichenrechtlichen Schutz erwerben kann – ein Problem insbesondere bei kleineren KMU mit regionalem Bezug. Das OLG führt hierzu aus:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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