Hausdurchsuchung im IT-Betrieb

Was ist zu tun, wenn die Polizei vor der Türe des IT-Betriebs steht? Auf diese Frage durfte ich, im Rahmen eines kurzen Vortrags, auf den eco-Internet-Security-Days 2021 eingehen. In meinem Vortrag stelle ich dar, womit man rechnen muss, was man im Blick haben muss und wie man mit dem plötzlichen Besuch im IT-Betrieb umgehen kann.

Hausdurchsuchung ist realistisch

Man sollte dazu wissen, dass Hausdurchsuchungen in Deutschland recht einfach möglich sind – man braucht zwar einen Richtervorbehalt, doch meine Praxis als Strafverteidiger zeigt, dass die Kontrolle hier geringer ist, als man als Normalbürger vielleicht erwartet. So genügen bekanntlich bereits einfache, vermeintliche Beleidigungen. Zu erinnern ist dabei, dass jeder konkrete Verdacht genügt, um einen zu beantragen – es braucht also keinen dringenden Tatverdacht, sondern alles oberhalb der Ebene schlichter Vermutung genügt. Insoweit ist es erschreckend, dass viele Hausdurchsuchungen unter dem Generalverdacht der Verfassungswidrigkeit stehenes aber gar keine empirischen Daten des Staates zu Umfang und Intensität dieser heftigen Ermittlungsmaßnahme gibt.

Aber: Mit der Rechtsprechung des BGH haben Dritte durchaus einen „Anspruch“ darauf, dass man eben nicht direkt mit der Polizei anrückt, sondern erst einmal zur freiwilligen Mitarbeit auffordert. Denn der BGH respektiert, dass es schon belastend sein kann, alleine dass die Polizei den Betrieb aufsucht. Gerade vor diesem Hintergrund muss aber umso mehr die Abwägung stattfinden, bis zu welchem Grad man die Kooperation verweigert (siehe dazu auch in meinen Folien zum Streit zwischen und Kooperation).

Vortrag: Hausdurchsuchung im Betrieb

In meinem Vortrag gehe ich auf die ganz wesentlichen Fragen ein, stelle die (üblichen) Verhaltensregeln heraus und versuche dafür zu sensibilisieren, dass man sich gerade in Betrieben auf diese Situation vorbereiten sollte. IT-Betriebe sollten dabei nicht die Augen davor verschließen, dass man selber gar nichts „falsch“ gemacht haben muss, damit in den eigenen Räumen eine stattfindet. Und noch weniger sollte man die Augen davor verschließen, dass wenn Ermittler einmal da sind, diese sich in einem Umfeld bewegen, das unmittelbare Rückschlüsse auf (weitere) Verhaltensweisen von Vorstand und Mitarbeitern zulässt.

Der Vortrag in Bildern

Der Vortrag als PDF

Allgemeine Informationen zur Hausdurchsuchung

Für eine Firmendurchsuchung gibt es einige typische Gründe, etwa dass der oder wegen oder Steuerdelikten durchsucht. Hier droht, dass die Buchhaltung beschlagnahmt wird, was zu einem „Stillstand“ der weiteren Arbeit führen kann. Unsere Mandanten werden auf diese Situation vorab vorbereitet, es wird ein System für einen festen Verfahrensablauf installiert – ein Rechtsanwalt für hilft auch präventiv! Weiterhin fährt einer unserer Anwälte zur Durchsuchung vor Ort an, um diese personell zu begleiten und danach das erste Krisengespräch zu führen. 

Die Hausdurchsuchung ist grundsätzlich durch den Richter im Verdachtsfall anzuordnen, Rechtsgrundlage ist hier §102 , siehe dazu hier bei uns,.

Es dürfen alle Räume durchsucht werden, die der im Durchsuchungsbeschluss benannte bewohnt oder auch nur (mit-)nutzt. Gegen Dritte darf der Durchsuchungsbeschluss aber nur verwendet werden, wenn diese auf Basis von §103 StPO einen eigenen Beschluss haben, mehr dazu hier bei uns.

Eine Hausdurchsuchung darf nicht bei absoluten Bagatelltaten angeordnet werden - etwa zum Auffinden eines Führerscheins oder wegen kleinster Delikte im Strassenverkehr. Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass wenigstens Delikte im ernsthaften mittleren Bereich vorliegen müssen, jeder anders lautende Durchsuchungsbeschluss sollte dringend geprüft werden.

Ärgerlich ist es, wenn eine Hausdurchsuchung zu Beschädigungen führt. Mitunter haften Mieter gegenüber Vermietern für die Schäden - durch die Durchsuchung bedingte Schäden sind aber vom Berechtigten hinzunehmen. Mehr dazu bei uns.

Jedenfalls bei einer eklatant rechtswidrigen Hausdurchsuchung, insbesondere wenn der Ermittlungsrichter bewusst umgegangen wurde, steht ein Beweisverwertungsverbot im Raum. Aber Vorsicht: Man braucht einen echten Strafverteidiger an dieser Stelle, da umstritten ist, ob die Widerspruchslösung greift.

Immer wieder googeln Menschen ganz nervös danach, um welche Zeiten eine Hausdurchsuchung stattfindet. Grundsätzlich gilt: Zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr Abends sollten Sie damit rechnen, je nach Jahreszeit erst ab 6 Uhr morgens. Mehr zu den Zeiten der Hausdurchsuchung hier bei uns.

  1. Höflich und ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten
  2. Auf keinen Fall anfangen Dinge zu verstecken oder zu vernichten
  3. Kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung – falls nicht vorhanden bisher: Suchen Sie nach der Durchsuchung umgehend einen Strafverteidiger, der reagieren kann, es ist Eile geboten.
  4. Sagen Sie auch während der Hausdurchsuchung ohne Beratung nichts – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
  5. Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie nichts den Ermittlern unmittelbar selber aus.
  6. Lassen Sie sich in jedem Fall Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.
  7. Prüfen Sie, gegen wen sich die Durchsuchung richtet und kontrollieren genau, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume betreten werden.
  8. Papiere und Dokumente sind zu versiegeln, nicht vor Ort zu lesen ausser von einem Staatsanwalt.
  9. Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
  10. Bei eines Angehörigen: Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt “zu plappern” und sich um Kopf und Kragen redet!
  11. Reden Sie nicht am Telefon über die Sache!
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.