Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Schlagwort: Durchsuchung

Durchsuchungen unterliegen bestimmten Regeln im Polizeirecht und der Strafprozessordnung, beachten Sie unseren Eintrag zur Hausdurchsuchung im Konkreten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Manipuliertes Beweismaterial: Keine Verfolgung Unschuldiger (?)

    Manipuliertes Beweismaterial: Keine Verfolgung Unschuldiger (?)

    Das wird für Diskussionen sorgen: Ein Polizeibeamter, der einem Beschuldigten mutmaßlich Marihuana unterschieben wollte, um eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu erreichen, wurde freigesprochen. Wie das möglich ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 10. Dezember 2025 (5 Ls 2090 Js 19522/24), das grundsätzliche Fragen über die Grenzen polizeilicher Ermittlungspraxis aufwirft. Der Fall illustriert dabei, wie komplex die Abgrenzung zwischen legitimer Ermittlungsarbeit und strafbarer Beweismanipulation sein kann. Und wie wenig gerichtliche Ergebnisse mit dem Gerechtigkeitsempfinden von Normalbürgern zu tun haben müssen.

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  • Offshore-Datenankauf in NRW: Verwertbar trotz heikler Herkunft

    Offshore-Datenankauf in NRW: Verwertbar trotz heikler Herkunft

    Nordrhein-Westfalen nutzt den aktuellen Ankauf eines mehr als ein Terabyte großen Datenträgers mit Offshore-Strukturen als nächsten großen Schlag gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Die bisherige Rechtsprechung legt dabei nahe, dass die so erlangten Informationen sowohl steuerlich als auch strafprozessual grundsätzlich verwertbar sein werden. Zugleich bleibt die Diskussion um die Grenzen fairer Verfahrensgestaltung, die Zurechnung privaten Datendiebstahls zum Staat und mögliche „mosaikartige“ Entwicklungen in Richtung eines zukünftigen Verwertungsverbots hochaktuell.​

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  • Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmaß droht und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden? Der Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – und inzwischen auch über Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp sowie über Social-Media-Plattformen – ist längst kein Randphänomen mehr.

    Was mit Plattformen wie „Shiny Flakes“ und klassischen Darknet-Marktplätzen begann, hat sich zu einem digitalen Drogenhandel über anonyme Chat-Gruppen, „Drogentaxis“ und offene Social-Media-Kanäle entwickelt. Dieser zieht regelmäßig umfangreiche Ermittlungsverfahren nach sich. Und während das Darknet weiterhin eine wichtige Bezugsquelle bleibt, verlagern sich Teile des Handels inzwischen in scheinbar niedrigschwellige Kanäle wie Telegram‑Gruppen, Instagram‑Konten oder TikTok‑Profile, über die primär jüngere Konsumenten angesprochen werden.

    Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

    Ich durfte – nicht zuletzt wegen der speziellen Tätigkeit im BTM-Strafrecht in unserer Kanzlei – in den vergangenen Jahren in einigen Fällen dieser Art die Strafverteidigung übernehmen und gebe einen kurzen Überblick. Über die Jahre hinweg gibt es weiterhin Betroffene, die von den Staatsanwaltschaften angeschrieben werden, weil ihre Daten in den Beständen von Anbietern wie Shiny Flakes aufgefunden wurden.

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  • Foto im Sitzungssaal: Ausschluss eines Zuschauers von der Hauptverhandlung

    Foto im Sitzungssaal: Ausschluss eines Zuschauers von der Hauptverhandlung

    Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2025 (5 StR 388/25) wirft grundlegende Fragen zur Balance zwischen Sicherheit und Öffentlichkeit im Strafverfahren auf. Der Fall zeigt, wie schnell gerichtliche Maßnahmen, die auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, in einen Konflikt mit verfassungsrechtlichen Prinzipien geraten können. Die Entscheidung des 5. Strafsenats unterstreicht, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht leichtfertig eingeschränkt werden darf – selbst dann nicht, wenn ein Zuschauer durch unangemessenes Verhalten auffällt.

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  • Private Überwachung als Ermittlungsfundus

    Private Überwachung als Ermittlungsfundus

    Moderne Überwachungstechnologie hält längst nicht mehr primär der Staat bereit, sondern private Akteure – und zwar in einer Dichte und Qualität, die klassische Instrumente wie stationäre Polizeikameras in den Schatten stellt. Fahrzeuge mit Außenkameras, smarte Türklingeln, vernetzte Haushalte und perspektivisch Smart‑Glasses erzeugen einen stetig wachsenden Vorrat an Bild‑ und Audiodaten des öffentlichen und halböffentlichen Raums, der Strafverfolgern bei Bedarf zur Verfügung steht. Dass dieser Fundus überwiegend von großen, meist US‑amerikanischen Techunternehmen kontrolliert wird, verschiebt das Machtgefüge zwischen Bürgern, Staat und Unternehmen – und wirft Grundrechtsfragen auf, die rechtspolitisch bislang nur punktuell adressiert sind.

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  • Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Die Aufdeckung des Netzwerks „764“ erschüttert gegenwärtig die internationale Öffentlichkeit. Was zunächst wie ein obskures Online-Phänomen wirkte, offenbart sich bei näherer Betrachtung als ein systematisch operierendes, ideologisch aufgeladenes Täterkollektiv, das Minderjährige gezielt psychisch zersetzt, sexuell ausbeutet und in Einzelfällen bis in den Suizid treibt. Die aktuellen Ermittlungen in den USA und Deutschland zeigen nicht nur das erschütternde Ausmaß der dokumentierten Straftaten, sondern auch die strukturelle Herausforderung, die solche Netzwerke für moderne Strafverfolgung, den Schutz von Menschen und Cyberprävention allgemein darstellen.

    Update im Dezember 2025: Der Beitrag aus dem Juli 2025 wurde um aktuelle Entwicklungen aktualisiert.

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  • Verhältnismäßigkeit der Auswertedauer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

    Verhältnismäßigkeit der Auswertedauer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

    Die digitale Durchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern ist längst zentrales Instrument der modernen Strafverfolgung, wobei die Praxis zeig, dass die Auswertung sichergestellter Daten mitunter viele Monate bis Jahre andauert – dies aber kollidiert mit den Grundrechten der Betroffenen auf Eigentum (Art. 14 GG), informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).

    Aktuelle Entscheidungen verschiedener Landgerichte (Hamburg, Gera, Dresden, Köln, Essen, Frankfurt) zeichnen ein einheitliches Bild: Die Dauer der vorläufigen Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern unterliegt strengen verfahrensrechtlichen und verfassungsrechtlichen Schranken. Der Grundtenor aller Urteile lässt sich auf eine Formel bringen: Je länger die Auswertung dauert, desto höher müssen die Hürden für ihre Rechtmäßigkeit sein.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidungen – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Operation Chargeback: Operatives Vorgehen gegen internationale Finanzkriminalität

    Operation Chargeback: Operatives Vorgehen gegen internationale Finanzkriminalität

    Am 4. November 2025 führten deutsche und internationale Ermittlungsbehörden eine groß angelegte Aktion gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke durch, wie diese berichten. Im Rahmen der sogenannten „Operation Chargeback“ wurden in neun Ländern gleichzeitig Durchsuchungen vorgenommen und 18 Personen festgenommen. Die Vorwürfe richten sich auf systematischen Kreditkartenbetrug und Geldwäsche in erheblichem Ausmaß.

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  • Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Am 10. Oktober 2025 schlugen europäische Ermittler in Lettland zu und beendeten damit eine wohl recht aufwendige Operation gegen organisierte Cyberkriminalität: Unter dem Codenamen „SIMCARTEL“ wurde ein hochprofessionelles Netzwerk zerschlagen, das Kriminellen weltweit die Infrastruktur für Betrug, Identitätsdiebstahl und andere schwere Straftaten bereitstellte. Die Dimensionen des Falls zeigen, wie sehr sich Cyberkriminalität industrialisiert hat – und warum internationale Zusammenarbeit heute unverzichtbar ist.

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  • Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Gestern, am 24. Oktober 2025, führte die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO oder auch EUSta) eine groß angelegte Razzia in sieben Ländern durch, um einen mutmaßlichen Steuerbetrug im Umfang von 48 Millionen Euro zu untersuchen. Im Fokus steht ein organisiertes Netzwerk, das seit 2018 mithilfe von Briefkastenfirmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich systematisch Mehrwertsteuer hinterzogen haben soll.

    Beachten Sie: Ich kommentiere im BeckOK-StPO ausgewählte RISTBV-Normen zu Arbeitsweise und Kompetenz der europäischen Staatsanwaltschaft.

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  • Keine Durchsuchung bei jahrealten Vorwürfen ohne aktuellen Bezug

    Keine Durchsuchung bei jahrealten Vorwürfen ohne aktuellen Bezug

    In Cybercrime-Strafverfahren spielen zeitliche Abläufe durchaus eine Rolle, wie sich in einem Beschluss des Landgerichts Magdeburg (21 Qs 18/25) zeigt. In diesem Beschluss geht es um die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen einen Beschuldigten ermittelt, da dieser vor zweieinhalb Jahren im Darknet geringe Mengen Methamphetamin und Marihuana bestellt haben soll. Auf dieser Grundlage beantragte die Staatsanwaltschaft im Oktober 2024 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten, der vom Amtsgericht Magdeburg erlassen und im Januar 2025 vollzogen wurde.

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  • Spionage: Grenzen diplomatischer Immunität

    Spionage: Grenzen diplomatischer Immunität

    Spionagevorwürfe, Geheimdienst und Immunitätsfragen: Am 21. August 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, StB 37/25) in einem brisanten Fall, der diplomatische Immunität, Spionagevorwürfe und die Grenzen völkerrechtlicher Privilegien berührt. Im Mittelpunkt stand eine türkische Staatsangehörige, die als Verwaltungsangestellte im Generalkonsulat der Republik Türkei in Hürth tätig war und der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 Abs. 1 StGB beschuldigt wird.

    Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und wies die Beschwerde der Frau gegen die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden zurück. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wer genießt diplomatische Immunität – und wo endet sie?

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  • Endlose Wartezeit: Wenn die Staatsanwaltschaft Daten jahrelang sichert

    Endlose Wartezeit: Wenn die Staatsanwaltschaft Daten jahrelang sichert

    Die Digitalisierung hat die Strafverfolgung nachhaltig verändert … wo früher Aktenordner durchforstet wurden, sind es heute Festplatten, Cloud-Speicher und Smartphones, die als Beweismittel im Fokus der Ermittler stehen. Doch mit der technischen Entwicklung wachsen auch die Herausforderungen: Die Auswertung digitaler Datenbestände dauert oft monate- und manchmal sogar jahrelang.

    Was aber passiert, wenn die Staatsanwaltschaft Speichermedien über Jahre hinweg sichert, ohne dass eine zügige Auswertung in Sicht ist? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Landgericht Essen (25 Qs-20/25) in einem Beschluss befasst, der für Betroffene von Durchsuchungen von großer Bedeutung ist.

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