Vorladung: BtMG

Vorladung von der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das BtMG erhalten? In vielen Fällen werden Sie bereits wissen, wo der Vorwurf herkommt oder eine dunkle Ahnung haben. Das verführt dazu, zur Polizei zu gehen und mit einigen – vermeintlich harmlosen – Sätzen die Angelegenheit zu „entschärfen“. Tatsächlich ist es gerade im Bereich des BtMG aber so, dass man durch wenige (dumme) Sätze viel schlimmen Schaden anrichten kann.

Vorladung wegen BtMG-Verstoß

Wenn Sie die Vorladung erhalten haben und vorher keine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, sind die Chancen gut, dass der Vorwurf in den Akten recht überschaubar ist. Allerdings dürfen Sie sich eine Beschuldigtenvernehmung nicht wie einen netten Plausch vorstellen: Die Ermittler haben einen Wissensvorsprung und schon eine grobe Vorstellung von dem was passiert sein könnte – wenn Sie jetzt auch noch drauflosplappern, vielleicht (verführt durch die Vernehmungstechnik) sogar weitere Taten einräumen, die bisher unbekannt sind, wird es schnell schlimmer.

Dabei muss man sich vor Augen halten, dass gerade BtMG-Verstöße „Dauerverstöße“ sind! Man konsumiert nicht ein einziges Mal eine Droge, sondern stillt ein Verlangen. Selbst bei Cannabis entsteht schnell eine gewisse Regelmässigkeit. Wer bei Semi-Professionellen Dealern vor Ort regelmäßig einkauft, muss damit rechnen, dass, wenn der Dealer hochgenommen wird, auch das Handy ausgewertet wird. Der Großteil moderner Kleinstmengen-Käufe wird dabei via Messenger abgewickelt – und ist dann nachvollziehbar. Gerne wird von Ermittlern dann nicht nur die Zahl der Käufe ermittelt, sondern „Freundschaftskäufe“ für Kollegen und Verwandte landen schnell im Vorwurf des Handeltreibens.

BtMG-Vorladung, was tun?

Ja, wir wissen, Cannabis soll legalisiert werden. Nach aktueller Gesetzeslage ist es das aber nicht und sich ständig einzureden, dass das alles nicht so schlimm ist, hilft auch nicht auf Dauer: Wer klug ist, nimmt über einen Strafverteidiger Akteneinsicht, dann wird entschieden, ob dazu was gesagt wird und ohne Risiko eines „alles noch schlimmer machen“ wird die Sache zielgerichtet beendet. Kostet dann zwar Lehrgeld beim Strafverteidiger, aber gerade bei überschaubaren Vorwürfen geht man dann im Idealfall ohne Sanktion bzw. Eintragung später wieder nach Hause. Falsche Geiz und ahnungsloses Besserwissen können genau diese Option kaputt machen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.