Kartellrechtsverstöße, Kartellgeldbuße und Kartellverbot

Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich unzulässig und können vom mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Ein Kartell ist eine wettbewerbsbeschränkende Abstimmung zwischen Wettbewerbern auf einem bestimmten Markt. Dazu gehören Absprachen über Preise, Produktionsmengen und die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen. Das Kartellverbot kann auch für andere Vereinbarungen gelten, z.B. für Kooperationen oder Marktinformationssysteme. Verboten sind auch Absprachen zwischen Herstellern und Händlern über Endverkaufspreise, wobei unverbindliche Preisempfehlungen zulässig sind.

Kartelle führen häufig zu überhöhten Preisen und sinkender Produktqualität, indem sie den Wettbewerb ausschalten und die Innovationskraft der Unternehmen hemmen. Dies schadet der gesamten Volkswirtschaft und insbesondere den Verbrauchern. Unter bestimmten Voraussetzungen können wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen jedoch vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn sie den technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt fördern und die Verbraucher angemessen an dem entstehenden Gewinn beteiligt werden.

Bei Kartellverstößen können gegen verantwortliche Personen Geldbußen bis zu einer Million Euro und gegen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen Geldbußen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes. Das Bundeskartellamt kann Kartellteilnehmern, die zur Aufdeckung eines Kartells beitragen, die Geldbuße erlassen oder ermäßigen.

Das Bundeskartellamt ist für die Verfolgung von Kartellen zuständig, die sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Bei grenzüberschreitenden Verstößen wird im europäischen Netzwerk der Wettbewerbsbehörden entschieden, welche nationale Behörde oder ob die Europäische Kommission in Brüssel den Fall übernimmt.

Das Bundeskartellamt unterstützt Unternehmen bei der Vermeidung von Kartellverstößen durch Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen, Risikoanalysen, die Einrichtung von Hinweis- und Kontrollsystemen sowie unternehmensinterne Konsequenzen. Effektive -Maßnahmen können dazu beitragen, Kartellverstöße zu verhindern oder schneller aufzuklären und können entscheidend zur Vermeidung oder Reduzierung von Bußgeldern beitragen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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