Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn hat die Aufgabe, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und zu fördern.

Aufgaben des Bundeskartellamtes

  1. Kartellrecht: Das Bundeskartellamt ist für die Durchsetzung des Kartellrechts in Deutschland zuständig. Es untersucht und ahndet Kartellverstöße wie Preisabsprachen, Marktaufteilungsabsprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
  2. Fusionskontrolle: Das Bundeskartellamt prüft geplante Unternehmenszusammenschlüsse daraufhin, ob sie den Wettbewerb nicht erheblich behindern. Es kann Zusammenschlüsse untersagen oder unter Auflagen genehmigen.
  3. Sektoruntersuchungen: Das Bundeskartellamt führt Sektoruntersuchungen durch, um Wettbewerbsprobleme in bestimmten Wirtschaftszweigen aufzudecken und zu beseitigen.
  4. Verbraucherschutz: Das Bundeskartellamt hat auch Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes. So kann es z.B. Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Gesundheit und Verkehr untersuchen.

Bußgelder des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt kann bei Verstößen gegen das Kartellrecht Bußgelder verhängen. Dazu gehören Preisabsprachen, Marktaufteilungsabsprachen und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, der Dauer der Zuwiderhandlung und der Finanzkraft des Unternehmens. In Einzelfällen können Bußgelder von mehreren Millionen Euro verhängt werden.

Insgesamt spielt das Bundeskartellamt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs in Deutschland. Mit seinen weitreichenden Befugnissen zur Verhängung von Bußgeldern trägt es dazu bei, die Einhaltung des Kartellrechts zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.