EVB-IT

Rechtsanwalt für EVB-IT: Die Abkürzung EVB-IT steht für „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Daneben ist die Abkürzung „BVB“ von Bedeutung, mit der „Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte“ gemeint sind. Wer an die öffentliche Hand IT-Systeme oder Software vermittelt, wird unweigerlich mit diesen Vertragswerken konfrontiert werden.

Hinweis: Die EVB-IT Musterverträge wurden zuletzt im März 2022 teilweise überarbeitet und stehen auf der Webseite des IT-Beauftragten der Bundesregierung zur Verfügung.

Allgemeines zu den EVB-IT & BVB

Im Kern handelt es sich bei den EVB-IT um -AGB für den Einkauf von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand. Es soll sich um eine Vereinheitlichung handeln um den Rechtsverkehr in diesem Bereich zu vereinfachen und potentielle rechtliche Streitigkeiten zu konzentrieren. Die EVB-IT sind aufgeteilt in „Basis-“ und „Systemverträge“. Die Unterscheidung liegt darin begründet, dass je nach Leistungsgegenstand unterschieden wird:

  • der Auftragnehmer schuldet bei den Basisverträgen im Wesentlichen eine IT-Leistung;
  • der Auftragnehmer schuldet bei den Systemverträgen als Generalunternehmer mehrere IT-Leistungen in einer Art „Gesamtpaket“, die auch nicht jede nur für sich alleine vertragsgemäß sein müssen, sondern in ihrer geschuldeten Gesamtheit.

Am Anfang der EVB-IT standen früher die BVB, die ursprünglich sieben unterschiedliche Vertragsbedingungen umfasst haben und aus den 1970er Jahren stammen. Die EVB-IT wurden dann in der Folgezeit, basierend auf den Texten der BVB und den zugewonnenen Erfahrungen entwickelt. Es handelt sich hierbei um „Musterbedingungen“, die somit also ergänzend insbesondere zu den „Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand“ (VOL/B) zur Anwendung kommen. Die BVB selbst kommen heute faktisch nicht mehr zur Anwendung, die BVB-Miete und Planung sind teilweise noch verwendbar.

Professionelles IT-Vertragsrecht

Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

Die „EVB-IT Standardverträge“

Es geht bei den Standardverträgen im Rahmen der EVB-IT also um eine Erleichterung der Beschaffung von IT-Leistungen wie Software und IT-Dienstleistungen für die öffentliche Hand. Dabei gibt es inzwischen 10 Musterverträge, auf die die öffentliche Hand zurückgreifen kann. Zu diesen EVB-IT Standardverträgen gehören inzwischen folgende Vertragstypen:

Basisverträge:

  • EVB-IT Cloud
  • EVB-IT Dienstleistung (Dienstvertrag)
  • EVB-IT Instandhaltung („Wartung“ von Hardware)
  • EVB-IT Kauf (u.a. Kauf von Hardware)
  • EVB-IT Pflege S (Pflege von Standardsoftware)
  • EVB-IT Überlassung Typ A (Kauf von Standardsoftware)
  • EVB-IT Überlassung Typ B (Miete von Standardsoftware)

Systemverträge:

  • EVB-IT Erstellung (u.a. auf Softwareleistungen reduzierte Vertragsleistungen)
  • EVB-IT Service (Serviceleistungen rund um ein IT-System)
  • EVB-IT System (Erstellung von IT-Systemen)
  • EVB-IT Systemlieferung (Kauf von IT-Systemen)

EVB-IT & Fachanwalt für IT-Recht


EVB-IT steht für „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Dabei handelt es sich um standardisierte Vertragsmuster, die die öffentliche Hand in Deutschland bei der Beschaffung von IT-Leistungen verwendet. Diese Musterverträge decken viele Bereiche ab, von der Softwareentwicklung bis zum Kauf von Computersystemen.

Für Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand ins Geschäft kommen wollen oder die ihre eigenen IT-Verträge strukturieren wollen, können die EVB-IT eine große Hilfe sein. Doch wie bei jedem Rechtstext ist die Auslegung und Anwendung nicht immer einfach.

Ein Fachanwalt für IT-Recht ist Ihr Partner, wenn es darum geht, dass Ihr Unternehmen in der komplexen Welt des IT-Rechts erfolgreich und sicher agiert:

  • Verständnis: Ein spezialisierter Anwalt kennt die Details der EVB-IT und kann Ihnen helfen, sie in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.
  • Anpassung: Die EVB-IT sind zwar standardisiert, aber Ihr Unternehmen ist es vielleicht nicht. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die Muster an Ihre speziellen Bedürfnisse anzupassen.
  • Schutz: Ein spezialisierter Anwalt stellt sicher, dass Ihre Interessen geschützt werden. Das bedeutet, dass Sie vor unerwarteten Haftungsrisiken oder finanziellen Verlusten geschützt sind.
  • Verhandlungen: Bei Verhandlungen mit dem öffentlichen Sektor oder anderen Unternehmen kann ein spezialisierter Anwalt sicherstellen, dass Sie die bestmöglichen Bedingungen erhalten.
  • Aktualisierungen: Die IT-Welt entwickelt sich ständig weiter und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern. Ein spezialisierter Rechtsanwalt hält sich auf dem Laufenden und kann Sie darüber informieren, wie sich Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken können.

EVB-IT: Einordnung als AGB

Beachten Sie, dass es sich bei den EVB-IT Standardverträgen selbstverständlich rechtlich im Ergebnis um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Das bedeutet, dass selbstverständlich die Inhaltskontrolle des BGB zur Anwendung gelangt, so dass sich durchaus Fragen der Wirksamkeit ergeben können. Hier sind die allgemeinen Regeln zur AGB-Kontrolle anzuwenden.

Dies ist kein nur theoretisches Szenario, sondern speziell dann von Bedeutung, wenn von gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird – sollte ein Unternehmer seinerseits auf die EVB-IT setzen und diese inhaltlich nachteilige Regeln zu Lasten der öffentlichen Hand enthalten, kann hier Streit entstehen und im schlimmsten Fall die Klausel unwirksam sein. Sollte dagegen die jeweilige Behörde Verwender der AGB sein wäre ein zu ihren Lasten vorkommendes Abweichen vom gesetzlichen Leitbild für den Unternehmer grundsätzlich unschädlich.

EVB-IT: Aufbau der Vertragsdokumente

Die Vertragsmuster sind auch für Laien zumindest in Grundzügen selbsterklärend: Beim Öffnen des Formulars stellen Sie fest, dass immer am Anfang das eigentliche Vertragsformular zu finden ist, dem die zugehörigen Anlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgen. Systematischer Beginn ist dabei (natprlich) der Vertragstext, in dem dann auf die EVB-IT Bedingungen ebenso Bezug genommen wird wie die VOL einbezogen wird.

Soweit im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein entsprechendes Formular zugesendet wurde ist an die üblichen Regeln des Vergabeverfahrens zu denken, insbesondere sollte man an vorgefertigten Vorgaben hinsichtlich der Leistung nichts ohne entsprechende Beratung ändern, da ansonsten der Ausschluss vom Vergabeverfahren droht.

Haftungsregelungen in den EVB-IT

Seien Sie vorsichtig bei der Verwendung der Standard-Verträge, da hier einige Haftungsregelungen getroffen sind, die nicht zwingend gut für den Auftragnehmer sind. So gibt es mitunter Klauseln, die eine Haftung für entgangenen Gewinn ausschließen oder auch bei einem Verzögerungsschaden!

EVB-IT: Rechtsanwalt für EVB-IT, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Ihr Rechtsanwalt bei vertraglichen Fragen rund um EVB-IT

Webseite zum Thema & Literatur

Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik hält unter http://www.cio.bund.de eine eigene Webseite bereit, auf der sich rund um die EVB-IT Informationen und die vorgefertigten Vertragstexte finden. Dabei gibt es einen eigenen Bereich in dem die Vertragstexte mit Beispielen angeboten werden.

Ihr Rechtsanwalt für EVB-IT

Rund um das Thema IT-Vertragsrecht, inklusive Umgang mit den EVB-IT, hilft Rechtsanwalt Jens Ferner. Als Fachanwalt für IT-Recht ist er der geeignete Ansprechpartner bei Fragen im IT-Verträge und die EVB-IT.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.