Ende des Google Cache

Zu Beginn des Jahres 2024 wurde – ebenso überraschend wie leise – der Google Cache eingestellt. Der Google Cache ist eine Funktion von Google zur Speicherung von Kopien von Webseiten. Wenn Google eine Webseite durchsuchte (indexierte), speicherte es eine Momentaufnahme der Seite in seinem Cache. Webmaster konnten dies durch die Verwendung des Meta-Tags “noarchive” verhindern. Diese gespeicherte Version konnte über die Google-Suche abgerufen werden, in der Regel über einen Link mit der Aufschrift “Im Cache”, der neben den Suchergebnissen erschien.

Dies war vor allem dann nützlich, wenn die ursprüngliche Website wegen technischer Probleme, Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen nicht verfügbar war. Insbesondere bei Rechtsanwälten spielte diese Funktion eine wichtige Rolle, um frühere Zustände von Webseiten zu dokumentieren.

Rechtliche Auswirkungen des Google Cache

Eine besondere Rolle kam dem Google Cache im Zusammenhang mit Unterlassungserklärungen zu: Wer eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, das zu unterlassende Verhalten aber über den Cache abrufbar war, drohte die Verwirkung einer Vertragsstrafe!

Jedenfalls hinsichtlich Google hat sich das Problemfeld damit nun erledigt, ob damit Suchmaschinen wie Bing oder Yahoo (die ebenfalls einen Cache vorhalten) an Bedeutung gewinnen, wird sich noch zeigen. In der Rechtsdurchsetzung jedenfalls sollte man hier den Fokus nicht verlieren.


Sicherlich wird zudem die Wayback-Machine durch diesen Schritt eine gesteigerte Bedeutung erlangen. Hier wird sich noch zeigen müssen, wie aussagekräftig – aber auch praxisrelevant – Daten von dort vor Gericht überhaupt sind.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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