Ende des Google Cache

Zu Beginn des Jahres 2024 wurde – ebenso überraschend wie leise – der Google Cache eingestellt. Der Google Cache ist eine Funktion von Google zur Speicherung von Kopien von Webseiten. Wenn Google eine Webseite durchsuchte (indexierte), speicherte es eine Momentaufnahme der Seite in seinem Cache. Webmaster konnten dies durch die Verwendung des Meta-Tags „noarchive“ verhindern. Diese gespeicherte Version konnte über die Google-Suche abgerufen werden, in der Regel über einen Link mit der Aufschrift „Im Cache“, der neben den Suchergebnissen erschien.

Dies war vor allem dann nützlich, wenn die ursprüngliche Website wegen technischer Probleme, Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen nicht verfügbar war. Insbesondere bei Rechtsanwälten spielte diese Funktion eine wichtige Rolle, um frühere Zustände von Webseiten zu dokumentieren.

Rechtliche Auswirkungen des Google Cache

Eine besondere Rolle kam dem Google Cache im Zusammenhang mit Unterlassungserklärungen zu: Wer eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, das zu unterlassende Verhalten aber über den Cache abrufbar war, drohte die Verwirkung einer Vertragsstrafe!

Jedenfalls hinsichtlich Google hat sich das Problemfeld damit nun erledigt, ob damit Suchmaschinen wie Bing oder Yahoo (die ebenfalls einen Cache vorhalten) an Bedeutung gewinnen, wird sich noch zeigen. In der Rechtsdurchsetzung jedenfalls sollte man hier den Fokus nicht verlieren.


Sicherlich wird zudem die Wayback-Machine durch diesen Schritt eine gesteigerte Bedeutung erlangen. Hier wird sich noch zeigen müssen, wie aussagekräftig – aber auch praxisrelevant – Daten von dort vor Gericht überhaupt sind.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.