Dass die regelmäßige Verjährungsfrist bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ nicht zu laufen beginnt, bevor der Gläubiger die Höhe der vom Schuldner verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat und der Vertragsstrafeanspruch damit fällig geworden ist, konnte der BGH () klarstellen: In einem solchen Fall bestimmt bei einer Zuwiderhandlung des Schuldners der Gläubiger gemäß…WeiterlesenBeginn regelmäßiger Verjährungsfrist bei Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“
Schlagwort: Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von einer Person oder einem Unternehmen abgegeben wird, die oder das wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten abgemahnt wurde. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das Verhalten, das zur Abmahnung geführt hat, in Zukunft zu unterlassen.
Die Unterlassungserklärung ist ein wichtiges Instrument im Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz, da sie es dem Rechteinhaber ermöglicht, schnell und effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen und weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Gibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht ab oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erheben.
Zu beachten ist, dass eine Unterlassungserklärung in der Regel mit einem Schuldeingeständnis und der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz verbunden ist. Eine Unterlassungserklärung sollte daher nur mit anwaltlicher Beratung abgegeben werden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei der Erstellung und Prüfung von Unterlassungserklärungen im digitalen Umfeld helfen und den Abgemahnten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.
Das Landgericht Köln, 14 O 225/21, konnte klarstellen, dass wenn ein Unternehmen im Wege eines „Asset Deals“ bestimmte Rechtspositionen von einem anderen Unternehmen erwirbt, hier nicht automatisch der Erwerber Rechtsnachfolger einer Vertragsstrafenforderung aus einer Unterlassungserklärung ist. Auch haftet das erwerbende Unternehmen nicht aus § 34 Abs. 3 und 4 UrhG: Schließlich folgt entgegen der Argumentation…WeiterlesenUnterlassungsanspruch und Asset-Deal
Wird ein Abmahnschreiben lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt, ist es in der Regel nur und erst dann zugegangen, wenn der E-Mail-Empfänger den Dateianhang auch tatsächlich geöffnet hat. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (4 W 119/20) klargestellt.WeiterlesenZugang von Abmahnschreiben als Dateianhang einer e-Mail
Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln (4 Sa 315/21) am 11. Januar 2022 entschieden.WeiterlesenBeweis für den Zugang einer E-Mail
Dass der Betreiber eines Instagram Accounts weder als Störer noch wegen der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung dazu verpflichtet ist, die Abrufbarkeit eines Videos auf einer von einem Dritten betriebenen (beliebten) Facebook Seite zu unterbinden, hat das Landgericht Köln, 14 O 127/20, hervorgehoben: Der Beklagte haftet aber auch nicht als Störer oder aufgrund des Unterlassungsvertrags…WeiterlesenPflichten des Betreibers eines Instagram Accounts nach Unterlassungserklärung
Einstweilige Verfügung erhalten: Wie geht man damit um, wenn man eine einstweilige Verfügung erhält? Das häufiger Beispiel meiner Praxis, etwa im Wettbewerbsrecht, sieht so aus: Ein Unternehmer erhält eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, spart sich die anwaltliche Beratung und macht alleine „irgendwas“, wobei durchaus häufig – bar jeder Fachkenntnis – erklärt wird, dass man keine Unterlassungserklärung abgeben…WeiterlesenEinstweilige Verfügung erhalten – was tun?
Der Bundesgerichtshof (I ZR 119/20) konnte sich endlich damit beschäftigen, wie damit umzugehen ist, wenn nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterhin ein nicht weiter öffentlich zugänglich zu machendes Bild verfügbar ist – unter einer komplexen Adresse. Die Entscheidung klärt nach über einem Jahrzehnt zumindest ein grundsätzliches Problem, der Praxis, das insbesondere am Gerichtsstand Köln mitunter lebensfremd…WeiterlesenÖffentliche Zugänglichmachung eines Bildes bei komplexem URL?
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (4 SaGa 1/21) hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr ausscheidet, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es in diesen Fällen nicht. So hatte schon…WeiterlesenEinstweilige Verfügung zur Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses
Der Bundesgerichtshof (I ZR 61/20) konnte sich sehr umfangreich zu Unterlassungsansprüchen äußern, die wegen einer Verletzung eines Schutzrechts im Raum stehen – nicht nach einer Handlung, sondern nach einem Unterlassen. Dabei führt der BGH aus, dass Ansprüche wegen der Verletzung eines Ausschließlichkeitsrechts nach den allgemeinen Grundsätzen voraussetzen, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem als pflichtwidrig geltend…WeiterlesenAnsprüche nach einer Markenrechtsverletzung – wegen Unterlassen
Wieder einmal wurde um ein Gedicht gestritten, das unerlaubt verwendet wurde – diesmal in einem Gemeindeblättchen, das zudem als PDF-Version im Internet hinterlegt war. Im Kern ging es um die leider typischen Fragen: Welcher Schadensersatz ist angemessen? Welcher Streitwert ist angezeigt? Sind Recherchekosten zu zahlen? Sind die Kosten auf 100 Euro zu deckeln? Was muss…WeiterlesenUnd wieder: Schadensersatz bei unerlaubter Verwendung eines Gedichts
Aktuell kursieren Abmahnungen unter Kosmetikern und Zahnärzten wegen beworbener „Faltenunterspritzungen“. Hintergrund der Abmahnung einer süddeutschen Kanzlei (im Namen eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz) ist, dass nur durch bestimmte Ärzte eine „Faltenunterspritzung“ vorgenommen werden darf, was bei der Bewerbung entsprechend zu Beachten ist. Wer etwa die Faltenunterspritzung zwar durch entsprechende Ärzte – also ordnungsgemäß…WeiterlesenAbmahnungen wegen Faltenunterspritzung bei Kosmetikern und Zahnärzten
Das Landgericht Düsseldorf (23 S 359/09) hatte sich mit einem Anbieter von Webspace („Sharehoster“) beschäftigt und festgestellt, dass dieser für urheberrechtliche Verletzungen durch dort vorgehaltene Downloads nicht als Täter in Anspruch zu nehmen ist. Offen liess das Gericht allerdings, ob eine Haftung als Störer in Betracht käme, scheint dem aber eher abgeneigt zu sein. In…WeiterlesenSharehosting: Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme
Beim AG Saarlouis (26 C 1042/10) ging es um Fotos aus einem Sachverständigen-Gutachten: Ein Sachverständiger erstellte nach einem KFZ-Unfall ein Gutachten, dass einer Versicherung übergeben wurde. Die Versicherung beauftragte einen anderen Sachverständigen mit der „unbegrenzten Überprüfung“ dieses vorliegenden Gutachtens. Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige kopierte später die Bilder und stellte sie ins Internet, bei…WeiterlesenFotorecht: Urheberrechtlicher Schutz für Sachverständigen-Gutachten
Eine Abmahnung ist auch dann „wirksam“, wenn ihr eine vollkommen falsche Begründung beigelegt ist, so das Kammergericht in zwei aktuellen Entscheidungen (5 U 90/11, 6 U 195/11), denn so […] muss die Abmahnung (u.a.) mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird, für das die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird […]…WeiterlesenAbmahnung: Wirksam auch mit falscher Begründung!
Freie Bilddatenbanken mit sogenannten „Stock Fotos“, die vermeintlich Lizenzfrei sind, erfreuen sich enormer Beliebtheit. Einschlägige Bild-Datenbanken kennt inzwischen fast jeder und kann damit seine Webseite aufhübschen. Die Beliebtheit gibt es auch aus gutem Grund: Wer gerne Fotos erstellt, kann hier schnell und problemlos einen Markt finden, um sich einen Namen zu schaffen. Und wer kostengünstig bis…WeiterlesenUrheberrecht & Abmahnung: Vorsicht bei „kostenlosen“ Stock Fotos