Das Amtsgericht München (853 Ls 467 Js 181486/21, beim BVerfG unter 2 BvL 11/22) hat dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt, ob der Strafrahmen des § 184b Abs. 1 Nummer 1 StGB, der die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ahndet, verfassungsgemäß…WeiterlesenVorlage an das BVerfG: Strafrahmen bei Kinderpornografie
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: strafzumessung
Die Strafzumessung ist der Teil des Strafverfahrens, in dem das Gericht über die Höhe der Strafe für den Angeklagten entscheidet. Dabei berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren wie die Schwere der Tat, das Vorleben des Angeklagten, seine Schuld und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Die Strafzumessung soll eine gerechte und angemessene Sanktion für die begangene Straftat gewährleisten. Das Gericht hat bei der Strafzumessung einen Ermessensspielraum. Das Gericht kann bei der Strafzumessung auch mildere Sanktionen, wie z.B. eine Geldstrafe, anordnen.
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Dass die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden darf, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist – also gerade nicht, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt – ruft der Bundesgerichtshof (3 StR 294/22) in Erinnerung. So kann…WeiterlesenArt der Tatausführung in der Strafzumessung
Dass eine staatliche Mitverantwortung für Straftaten ein bestimmender Strafzumessungsgrund sein kann – jedenfalls wenn diese über die bloße kausale Mitverursachung hinausgeht – hat schon der Bundesgerichtshof (BGH, 3 StR 474/08) festgehalten. Allerdings, daran ist immer wieder zu erinnern, gibt es keinen „Anspruch auf ein frühzeitiges Einschreiten der Ermittler“ (so auch BGH; 1 StR 275/10). Im…WeiterlesenStrafzumessung: staatliche Mitverantwortung für Straftaten
Bisher wurde in der Rechtsprechung beim Vorwurf einer Vergewaltigung im Rahmen der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten die – an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfende – Erwägung eingestellt, wenn das Tatopfer als Sexarbeiterin (früher: „Prostituierte“) betätigte und sich vor der Tat zum geschützten Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten bereiterklärt hatte. Hiervon rückt nun ausdrücklich der 6. Senat ab,…WeiterlesenVergewaltigung einer Sexarbeiterin
Die Einziehung von Betäubungsmitteln kann mitunter eine regelrechte Herausforderung sein – auch wenn die meisten Fragen längst geklärt sind. Dabei muss schlicht ein Grundgedanke verstanden werden, damit man die Einziehung von Betäubungsmitteln im Geäst des Betäubungsmittelstrafrechts richtig einordnen kann.WeiterlesenEinziehung von Betäubungsmitteln
Im Jugendstrafrecht gibt es besondere „Spielregeln“ bei der Revision, speziell mit Blick auf §55 JGG: Besteht etwa die Möglichkeit, dass sich der Revisionsführer lediglich gegen Auswahl und Umfang von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln wendet, führt dies zur Unzulässigkeit der Revision, wobei Zweifel sogar zulasten des Revisionsführers gehen. Verlangt wird eine eindeutige Angabe des Angriffsziels, womit eine…WeiterlesenUnzulässige Revision im Jugendstrafrecht
Im Zuge der aktuellen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich der EUGH (C-339/20 und C-397/20) in einem weiteren Verfahren geäußert zu einer bestimmten Handhabung in Frankreich. Was vordergründig nach einer reinen Vorratsdatenspeicherungs-Problematik aussieht, erweist sich bei näherem Hinsehen als möglicherweise richtungsweisende Entscheidung für den deutschen Strafprozess.WeiterlesenEUGH: Verwertungsverbot bei mangelhafter Verteidigungsmöglichkeit
Wenn sich die Frage stellt, ob ein besonders schwerer Fall der Untreue anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist. Dies ist mit dem Bundesgerichtshof unter anderem dann der Fall, wenn dem Tatgericht Abwägungsfehler unterlaufen sind, sodass das gefundene…WeiterlesenBesonders schwerer Fall der Untreue
Zulässiges Verteidigungsverhalten
Zulässiges Verteidigungsverhalten darf Strafzumessung nicht negativ beeinflussen: Wenn der Angeklagte vorgeworfene Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies mit dem Bundesgerichtshof grundsätzlich ein zulässiges Verteidigungsverhalten. Ein solch zulässiges Verteidigungsverhalten darf dem Angeklagten ausdrücklich nicht angelastet werden; andernfalls wäre er nämlich gezwungen, seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er einer ihm…WeiterlesenZulässiges Verteidigungsverhalten
Der Bundesgerichtshof (5 StR 203/22) konnte sich zu einer extrem rechtsfreundlichen Entscheidung des LG Leipzig zu einem Encrochat-Verfahren äußern – und dieses „zerreissen“. Der BGH möchte an den Grundsätzen aus den frühen Jahren dieser Republik festhalten und bewegt sich (aus Verteidigersicht: leider) keinen Millimeter in Richtung Bürgerrechte.WeiterlesenStrafzumessung bei Encrochat
Der Bundesgerichtshof (2 StR 511/21) konnte klarstellen, dass eine staatsanwaltschaftliche Revision auch gegen den eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann: Zwar hat die Staatsanwaltschaft in der Revisionsbegründungsschrift keine ausdrückliche Beschränkung erklärt und beantragt, das Urteil insgesamt aufzuheben. Dieser umfassende Revisionsantrag steht jedoch mit dem übrigen Inhalt der Revisionsbegründungsschrift nicht in Einklang. Diese wendet sich ausschließlich gegen…WeiterlesenKonkludente Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt für Subventionsbetrug: Der Subventionsbetrug gehört als Sonderfall des Betruges weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den Mildesten, sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise sehen…WeiterlesenSubventionsbetrug
Eine Berufungsbeschränkung, gerichtet auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht nur formell (§§ 302 Abs. 2, 303 StPO), sondern auch materiell wirksam, wie das OLG Brandenburg (1 OLG 53 Ss 65/22) hervorhebt.WeiterlesenBerufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung
Grundsätzlich kann die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG) im Rahmen der Strafzumessung auch innerhalb des Qualifikationstatbestandes des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafschärfend bewertet werden (BGH, 3 StR 319/20 und 2 StR 433/20). Das ist aber auf keinen Fall zwingend: Es stellt gerade keinen…WeiterlesenStrafzumessung im BtMG: Gewerbsmäßigkeit und Handeltrreiben
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts. Ihm obliegt es, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen zumessungsrelevanten Umstände festzustellen, sie zu bewerten und hierbei gegeneinander abzuwägen. Rechtsfehlerhaft ist eine solche Rechtsfolgenentscheidung nur dann, wenn sie beachtliche Lücken oder…WeiterlesenPrüfung der Strafzumessung in der Revision