Keine moralisierende Strafzumessungserwägung

Das Landgericht Frankfurt hatte einen seit 25 Jahren Betäubungsmittel konsumierenden, schwer drogenabhängigen Angeklagten, der mehrere Therapien erfolglos durchlaufen hatte, im Rahmen der konkreten Strafzumessung als „hartnäckigen Straftäter“ bezeichnet, „der sich nur schwer beeindrucken lässt“.

Eine solche “Strafzumessung” muss – wenig überraschend – Bedenken auslösen: Es handelt sich um moralisierende Strafzumessungserwägungen, die besorgen lassen, dass sich das Tatgericht bei der Strafzumessung für eine Beschaffungsstraftat von sachfremden Motiven hat leiten lassen (so zuletzt BGH, 2 StR 403/23 – dazu früher BGH, 2 StR 173/17, 2 StR 232/20, 1 StR 394/01).

Dies ist ein eindrucksvolles Zeichen dafür, dass sich die deutsche Justiz auch im 21. Jahrhundert noch in persönlichen Moralvorstellungen verlieren kann – und wie wichtig es ist, sachlich zu arbeiten. Das Landgericht Frankfurt hat sich hier jedenfalls nicht von seiner besten Seite gezeigt, zumal es um Rechtsgrundlagen geht, die man durchaus als “Basics” bezeichnen kann.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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