TikTok-App stellt Sicherheitsbedrohung dar

Die tschechische Nationale Agentur für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB) hat eine WARNUNG vor einer Cyber-Sicherheitsbedrohung herausgegeben, die in der Installation und Nutzung der App TikTok auf Geräten besteht, die auf kritische Informations- und Kommunikationsinfrastruktursysteme, Informations- und Kommunikationssysteme wesentlicher Dienste und wichtige Informationssysteme zugreifen. NÚKIB hat diese Warnung aufgrund von Erkenntnissen der Agentur und Informationen von Partnern herausgegeben.

Hinweis: Inzwischen wurde auch ein Sicherheitshinweis zu WeChat ausgegeben

Die Agentur ist besorgt über mögliche Sicherheitsbedrohungen, die sich aus der Nutzung von TikTok ergeben, insbesondere aufgrund der Menge an Nutzerdaten, die von der Anwendung gesammelt werden, und der Art und Weise, wie diese Daten verarbeitet werden. Diese umfangreiche Datensammlung ist im Hinblick auf das rechtliche und politische Umfeld der Volksrepublik China (VRC) bedenklich, da ByteDance, der Entwickler und Administrator von TikTok, der Rechtshoheit der VRC unterliegt. Die Warnung richtet sich an Behörden und Personen, die nach dem Cybersicherheitsgesetz zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet sind. Die Warnung gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem Anschlagbrett des NÚKIB.

Aufgrund der Warnung müssen die Verpflichteten reagieren und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Die Gefährdung wird als „hoch“ eingestuft, was bedeutet, dass sie wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich ist. Das NÚKIB empfiehlt, die Installation und Nutzung von TikTok auf Geräten zu verbieten, die Zugriff auf das regulierte System haben (sowohl Firmengeräte als auch persönliche Geräte, die für berufliche Zwecke genutzt werden), da dies die beste Möglichkeit ist, die Bedrohung zu beseitigen oder zu minimieren. Die Agentur ermutigt auch die Öffentlichkeit, die Nutzung von TikTok und die Menge und Art der Daten, die sie über die Anwendung weitergeben, zu überdenken. Wir raten davon ab, die App für „Personen von Interesse“ zu verwenden, die hochrangige politische, öffentliche oder Entscheidungspositionen innehaben. Die oben genannten Warnungen und Empfehlungen stehen im Einklang mit dem Cybersicherheitsgesetz, das NÚKIB verpflichtet, die Prävention im Bereich der Cybersicherheit zu fördern.

„Ich habe die Warnung auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der Informationen über TikTok ausgesprochen, die wir aus öffentlichen Quellen und von unseren Verbündeten erhalten haben. Die Menge der gesammelten und verarbeiteten Daten in Kombination mit dem rechtlichen Umfeld in China und der wachsenden Zahl von Nutzern in der Tschechischen Republik lassen uns keine andere Wahl, als TikTok als Sicherheitsbedrohung einzustufen“, kommentierte Lukáš Kintr, Direktor des NÚKIB, die Warnung. Kintr fügte hinzu: „Die Warnung unterscheidet nicht zwischen Nutzern aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Die entscheidende Frage ist, ob eine Bedrohung eines bestimmten Systems das Funktionieren der Tschechischen Republik und die Sicherheit von uns allen beeinträchtigen könnte. (Quelle: Mitteilung der Behörde)

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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