Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 2025 (Az. VI ZR 109/23) behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht. Dieses Urteil reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die sich mit der Auslegung und Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befassen. Der BGH entschied im konkreten Fall zugunsten des Beklagten und lehnte den Anspruch des Klägers ab, was die Anforderungen an den immateriellen Schadensersatz präzisiert und die Rechtslage für künftige Verfahren klärt.
(mehr …)Schlagwort: GbR
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Gesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird, um ein gemeinsames Unternehmen zu betreiben. Im Rahmen der GbR verpflichten sich die Gesellschafter, gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben und die damit verbundenen Risiken und Gewinne zu teilen.
Einige der häufigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der GbR sind
Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sofern keine besonderen Haftungsbeschränkungen vereinbart wurden.
Gründung: Die Gründung einer GbR bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Darüber hinaus müssen die Gesellschafter einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag über die Gründung der GbR abschließen, in dem der Gesellschaftszweck, der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und andere wichtige Bestimmungen festgelegt werden.
Geschäftsführung: Die Geschäftsführung der GbR obliegt grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Gesellschafter hat grundsätzlich ein Stimmrecht.
Kündigung: Ein Gesellschafter kann durch Kündigung aus der GbR ausscheiden. Die Kündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für Verbindlichkeiten, die vor seinem Ausscheiden entstanden sind.
Beendigung: Die GbR kann durch den Tod eines Gesellschafters oder durch Beschluss aller Gesellschafter aufgelöst werden.
Es ist wichtig, dass alle Bestimmungen des GbR-Gründungsvertrages sorgfältig ausgearbeitet und dokumentiert werden, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Eine Anwaltskanzlei kann bei der Erstellung und Überprüfung des Gesellschaftsvertrages sowie bei allen anderen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der GbR behilflich sein.
-> Siehe dazu auch das Schlagwort Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Auslegung einer Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR
Im Urteil vom 29. Oktober 2024 (Az. II ZR 222/21) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu beurteilen. Der Fall betrifft grundlegende Fragen der Vertragsauslegung und die Konsequenzen für Gesellschafter beim Ausscheiden aus der Gesellschaft. Dieser Beitrag analysiert die Sachlage, die rechtlichen Erwägungen und die zentralen Aussagen des BGH.
(mehr …)
Keine Gültigkeit des Statusfeststellungsverfahrens bei Betriebsübergang
Das Landessozialgericht München (L 7 BA 114/23) hat im August 2024 eine interessante und weitreichende Entscheidung getroffen, die das Verhältnis von Betriebsübergängen und Statusfeststellungen betrifft.
Es ging in der Entscheidung darum, ob eine frühere Statusfeststellung, nach der eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Betriebsinhabers weiter gilt. Im Kern entschied das Gericht, dass die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung gegenüber einem neuen Arbeitgeber nicht automatisch Bestand hat und insbesondere die Regelungen des § 613a BGB keine Bindungswirkung gegenüber Sozialversicherungsträgern entfalten.
(mehr …)
Pilze sammeln: Was ist erlaubt und wie viele Pilze darf man sammeln?
Wie viele Pilze darf man sammeln – Was ist erlaubt beim Pilze sammeln? Wenn der Sommer sich gelegt hat und Regen & Sonne sich im Laufe des Herbstes abwechseln, sprießen vielerorts die Pilze – was die Pilzsammler auf den Plan ruft. Dabei herrscht mitunter Ungewissheit, was bzw. in welcher Menge gesammelt werden darf. Die kompliziert gefassten Gesetze helfen auch nicht unbedingt weiter, dabei ist es letztlich recht einfach.
Ein kurzer Überblick zu den rechtlichen Bedingungen beim Sammeln von Pilzen.
Pilze sammeln: Welche Pilze dürfen gepflückt werden?
In der Bundesartenschutzverordnung, dort Anlage 1 zu §1, findet man am Ende die Auflistung der geschützten Pilzarten, die erst einmal unter Schutz stehen und nicht gepflückt werden dürften:
- Schaf-Porling, Semmel-Porlinge
- Kaiserling
- Weißer & Gelber Bronze-Röhrling
- Steinpilz
- Sommer-Röhrling
- Echter Königs-Röhrling
- Blauender Königs-Röhrling
- Pfifferlinge
- Schweinsohr
- Erlen-Grübling
- Saftlinge
- März-Schneckling
- Brätling
- Birkenpilze und Rotkappen
- Morcheln
- Grünling
- Trüffel
Man merkt also schnell: Es sind quasi alle wichtigen heimischen Sorten erfasst, insbesondere Pfifferlinge, Morcheln und Steinpilz. Aber: Es gibt zum Glück Ausnahmen! Nach §2 I Bundesartenschutzverordnung dürfen “ in geringen Mengen für den eigenen Bedarf“ diese Sorten gepflückt werden:
- Steinpilz
- Pfifferling – alle heimischen Arten
- Schweinsohr
- Brätling
- Birkenpilz und Rotkappe – alle heimischen Arten
- Morchel – alle heimischen Arten
Wenn man sammelt, sollte man sich also an diese Auflistung halten und speziell von Röhrlingen und Trüffeln die Finger lassen.
Wie viele Pilze darf man sammeln?
Das Sammeln dieser Pilze ist nur für den eigenen Bedarf erlaubt, also nicht für gewerblichen Bedarf wie den Wiederverkauf oder die Gastronomie. Schwierig aber ist die Frage, was nun die erlaubten „geringen Mengen“ sind? Hier gilt: Pro Pilzsucher dürfen pro Tag maximal bis zu 2 Kilogramm gesammelt werden. Wie viel genau entscheidet die zuständige Behörde selbst, mir sind auch teilweise 1kg pro Tag pro Pilzsucher bekannt geworden, die die zuständige Behörde als Maximum akzeptieren möchte.
Pro Pilzsucher dürfen pro Tag maximal bis zu 2 Kilogramm gesammelt werden.
RA Ferner zum PilzesammelnDie Kreisverwaltung Euskirchen etwa spricht sogar von bis zu 2 Kilogramm. Letztlich gibt es hier wohl einen Ermessensspielraum bei der Bewertung, den man als Pilzsucher nicht unbedingt ausreizen sollte.
Wo darf man Pilze sammeln?
Hier gilt erst einmal: Verstand einschalten. Von befriedeten (eingezäunten) oder offensichtlich in fremden Eigentum stehenden Grundstücken hat man die Finger zu lassen. Es verbleibt in erster Linie der Wald. Den Wald darf man grundsätzlich immer frei betreten (sofern er nicht eingezäunt ist…), dazu §14 Bundeswaldgesetz sowie §2 Landesforstgesetz NW. In allen Bundesländern wird es im Grundsatz genauso aussehen, da §14 BWaldG als Bundesgesetz den Ländern nur die Möglichkeit von Ausnahmen aber nicht generellen Verboten gibt.

Dass man in Naturschutzgebieten nicht sammeln darf, legt schon der Name „Schutzgebiet“ nahe (dazu §23 Bundesnaturschutzgesetz). Darüber hinaus ist in Nationalparks (§24 BNatSchG) das Sammeln verboten, wie etwa im Nationalpark Eifel.
Ausnahmen der grundsätzlichen Betretungserlaubnis in „normalen Wäldern“ ergeben sich aus den Landesgesetzen, wobei die Vorgaben aus NRW wohl in allen Bundesländern anzutreffen sein werden, insbesondere dürfen nicht Betreten werden:
- Forstkulturen
- ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichnete Waldteile
- Waldflächen auf denen Holz geschlagen wird
Es gibt einige klare Regeln beim Sammeln vom Pilzen, im Übrigen kommt man gut damit zurecht, einfach nicht zu gierig zu sein und es ruhig angehen zu lassen. Dem Hobby „Pilze sammeln“ steht letztlich nichts im Wege.

Jens Ferner
RechtsanwaltWas ist erlaubt beim Pilze sammeln: Ist Sonstiges im Wald beim Sammeln von Pilzen zu beachten?
Im Wald darf grundsätzlich kein Auto gefahren oder abgestellt werden. Beachten Sie auch, dass Sie im Wald „auf eigene Gefahr“ unterwegs sind – wenn Ihnen ein Ast auf den Kopf fällt, ist das ihr Problem (dazu hier bei uns). Ernten Sie die Pilze so, dass das „Myzelgeflecht“ nicht beschädigt wird indem Sie die Pilze sauber abschneiden oder abdrehen. Seien Sie im Tageslicht unterwegs, zum eigenen Schutz aber auch dem der Wildtiere, deren Zuhause der Wald nun einmal ist – und nehmen Sie generell Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, die Wildtiere und Flora und Fauna.

Steuerhinterziehung durch betriebliche Forderungen
Das Landgericht München I hat am 15. Dezember 2023 in einem aufsehenerregenden Urteil die Angeklagten A. T. und D. N. wegen Steuerhinterziehung verurteilt (Az. 6 KLs 301 Js 149894/21). Diese Entscheidung beleuchtet die komplexen Zusammenhänge bei der Übertragung von betrieblichen Forderungen eines Einzelunternehmens auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die damit verbundenen steuerrechtlichen Implikationen. In diesem Blog-Beitrag werden die wesentlichen Punkte der Entscheidung, die angewandten gesetzlichen Bestimmungen und deren Bedeutung im Steuerstrafrecht erläutert.
(mehr …)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Anklage abgewiesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. 12 KLs 504 Js 1820/21) am 28. März 2024 entschieden, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betruges abgelehnt wird.
Diese Entscheidung bietet eine umfassende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Problemen rund um Scheingesellschaften, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und die Abgrenzung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in Personengesellschaften.
(mehr …)
Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG bei einem Fahrzeugbrand
In dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, VI ZR 76/23) ging es um die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG bei einem Fahrzeugbrand.
Der Fall betrifft einen Fahrzeugbrand, der sich am 13. Oktober 2019 ereignete und bei dem das Fahrzeug des Klägers durch brennendes Benzin aus einem hinter ihm geparkten Renault beschädigt wurde. Der Kläger verlangte Schadensersatz, wobei strittig war, ob der Brand im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG „bei dem Betrieb“ des Renaults entstanden war und ob die Beklagte als Haftpflichtversicherung des Renaults haftet.
(mehr …)
Urteil des Landgerichts Köln zur Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens
Ein italienisches Unternehmen, spezialisiert auf Naturstein und Marmor, machte auf seiner Webseite zwei Lichtbilder öffentlich zugänglich, für die die Klägerin, eine GbR, die Verwertungsrechte besaß. Die Bilder wurden zuvor von einem dritten Unternehmen, das am Bau der auf den Fotos abgebildeten Brücke beteiligt war, ohne Genehmigung genutzt.
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme und Abmahnung durch die Klägerin, reagierte das beklagte Unternehmen zunächst nicht und entfernte die Bilder erst später von seiner Webseite. Nun konnte sich das Landgericht Köln (14 O 292/22) zu dem Fall äußern.
(mehr …)Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: GbR-Neuregelungen gelten ab 2024
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Personengesellschaften reformiert. Insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurden zahlreiche Bestimmungen geändert oder neu eingefügt.
Das Gesetz wurde bereits Mitte 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet, es tritt aber „erst“ zum 1.1.2024 in Kraft. Daher sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
(mehr …)Einziehung bei GbR-Gesellschaftern
Auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt der Grundsatz, dass eine Einziehung bei den Gesellschaftern nur dann möglich ist, wenn die Gesellschaft als bloßer formeller Mantel existiert hat. Allein eine buchhalterische Trennung zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihren Gesellschaftern steht bei „wertender Betrachtung“ nicht zwingend der Annahme entgegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als bloßer „Mantel“ fungiert und eine Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem Vermögen der Gesellschafter „tatsächlich“ nicht besteht, so das OLG Frankfurt (3 Ws 436/22). Auch eine Vielzahl ungeordneter Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen kann ein Indiz dafür sein, dass faktisch keine Trennung besteht.
(mehr …)
TikTok-App stellt Sicherheitsbedrohung dar
Die tschechische Nationale Agentur für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB) hat eine WARNUNG vor einer Cyber-Sicherheitsbedrohung herausgegeben, die in der Installation und Nutzung der App TikTok auf Geräten besteht, die auf kritische Informations- und Kommunikationsinfrastruktursysteme, Informations- und Kommunikationssysteme wesentlicher Dienste und wichtige Informationssysteme zugreifen. NÚKIB hat diese Warnung aufgrund von Erkenntnissen der Agentur und Informationen von Partnern herausgegeben.
Hinweis: Inzwischen wurde auch ein Sicherheitshinweis zu WeChat ausgegeben
(mehr …)
Explodierte Batterie: Haftung des Fahrzeughalters, wenn Batterie während des Aufladens explodiert?
Explodierte Batterie: Die Frage der Haftung bei Batterieschäden findet nur sehr langsam Eingang in die höchstrichterliche Rechtsprechung. Nunmehr konnte sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 1234/20) erstmals zur Reichweite der Haftung des Halters eines Elektrorollers äußern, wenn dessen herausgenommener Akku beim Aufladen explodiert.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Batterierecht:
- Bußgeld wegen Verstoß gegen ElektoG?
- Anzeigepflicht beim Vertrieb von Batterien
- Import aus China: Was beachten?
- Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)
- Batterieverordnung 2023
- Haftung bei explodierender Batterie
- European Critical Raw Materials Act
- Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien
Rendering-Leistungen einer Architekten-Gbr gewerbesteuerpflichtig?
Eine Architekten-GbR, die ausschließlich Rendering-Leistungen anbietet, ist freiberuflich und nicht gewerblich tätig. Das hat das Finanzgericht Köln (9 K 2291/17) nun rechtskräftig festgestellt.
(mehr …)Preußisches Obertribunal – Rose-Rosahl
Die Rose-Rosahl-Problematik behandelt zwei Kernthemen, die heute Standard-Probleme des Strafrecht AT sind:
- Wie ist der Error in objecto vel persona beim unmittelbaren Täter zu behandeln?
- Wie wirkt sich ein solcher Irrtum auf den Anstifter aus?
Auch wenn die Probleme Standard-Probleme sind: Ausdiskutiert sind sie noch lange nicht. Klar ist bei Frage (1), dass der Irrtum „in persona“ unbeachtlich ist – bei (2) dagegen scheiden sich die Geister. Je nach fehlgehen der Tat, also abstellend auf die Umstände, wollen manche im konkreten Fall eine aberratio ictus für den Anstifter annehmen. Andere lehnen jede privilegierung generell ab.
Links zum Thema:
Wer ist der Halter eines KFZ bei §7 StVG?
Im Bereich des Deliktsrechts ist immer wieder der §7 StVG, die so genannte Halterhaftung, beliebt. In den Übungen eher als Randerscheinung, während es im Examen dann doch im Fokus stehen kann, jedenfalls hier muss man den §7 StVG schon im Detail beherrschen. Gerne gemachte Fehler finden sich dabei vor allem bei der Frage: Wer ist denn „Halter eines Fahrzeugs“?

