Die zunehmende Verbreitung von Fotovoltaikanlagen mit Batteriespeichern wirft nicht nur technische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Besonders brisant wird es, wenn Hersteller aus Sicherheitsgründen eingreifen und die Leistung von Akkumulatoren per Software reduzieren oder ganz abschalten. Das Landgericht Traunstein (Az. 2 O 312/24 – das OLG München hat in einem Hinweisbeschluss dies inhaltlich bestätigt) hat in einer Entscheidung klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betreiber solcher Speicheransprüche gegen den Hersteller geltend machen können – und wo die Grenzen liegen.
(mehr …)Schlagwort: Produkthaftung Software

Produkthaftung und Open-Source-Software
Die anstehende Modernisierung des Produkthaftungsrechts zieht eine klare Linie: Nicht‑kommerzielle Open-Source-Projekte sollen von verschuldensunabhängiger Produkthaftung ausgenommen werden, wohl aber Unternehmen, die Open Source geschäftlich in ihre Produkte integrieren. Für Management und Open-Source-Entwickler stellt sich damit weniger die Frage „Haften wir?“, sondern „Wer haftet in welcher Rolle entlang der Wertschöpfungskette – und wie steuern wir dieses Risiko?“
Dabei zeigt sich bei genauem Blick ein spürbares Risiko für die Opensource-Landschaft – denn was „Open-Source“ ist, ist nun einmal gesetzlich nicht definiert. Und der Gesetzgeber scheint da sehr eigene Vorstellungen zu haben, jedenfalls wenn es ums Geld geht.
(mehr …)
Reform des Produkthaftungsrechts: Software und KI
Die EU und die Bundesregierung stellen das Produkthaftungsrecht bis 2026 grundlegend neu auf. Software und KI-Systeme werden künftig ausdrücklich als Produkte behandelt, verbunden mit erweiterten Haftungsrisiken, neuen Beweiserleichterungen für Geschädigte und einer Ausweitung des Kreises haftender Akteure. Ich hatte bereits auf LinkedIn dazu etwas geschrieben, medial wird das Thema längst reflektiert, etwa bei Handelsblatt oder Heise.
Das Highlight dabei: Die erweiterte Produkthaftungsrichtlinie der EU definiert Software, einschließlich Betriebssysteme, Firmware, Computerprogrammen, Apps und KI-Systeme, als Produkte. Diese Definition schließt die Software unabhängig davon ein, ob sie als eigenständiges Produkt, integriert in andere Produkte, oder über Cloud-Technologien bereitgestellt wird. Bisher ist dies noch anders. Der Quellcode von Software wird jedoch ausdrücklich nicht als Produkt angesehen, da er als reine Information gilt.
(mehr …)
Dark Factories
Die Idee der „Dark Factory“ – einer nahezu menschenleeren, vollständig automatisierten Produktionsstätte, die mangels Menschen im Dunkeln arbeiten kann – gewinnt möglicherweise derzeit in der globalen Industrie zunehmend an Bedeutung. Getrieben durch Fachkräftemangel, technologische Fortschritte und wirtschaftliche Zwänge, stellt dieses Konzept traditionelle Fertigungsmodelle infrage. Doch während einige darin eine unvermeidliche Zukunft sehen, warnen andere vor ökonomischen Risiken und sozialen Folgen.
(mehr …)
Haftung für Chatbot?
Haften Unternehmen für Auskünfte, die ein Ihnen installierter Chatbot gibt? Nachdem in Kanada eine Airline zum Schadensersatz auf Grund einer falschen Chatbot-Auskunft verurteilt wurde, stellt sich die Frage, ob so etwas in Deutschland denkbar ist. Und tatsächlich ist schon zu lesen, dass „vermutlich auch deutsche Gerichte nicht anders entscheiden würden“ (so in BC 2024, 95). Doch bei genauem Blick fragt sich: Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen? Dazu im Folgenden ein paar lose Gedanken.
Update, 28. Mai 2026: Die Entscheidungen des LG Hamburg (324 O 461/25) und des OLG Hamm (4 UKl 3/25) wurden berücksichtigt.
(mehr …)
Software Bill of Materials (SBOM)
Wer heute Software entwickelt, baut fast nie bei null – Bibliotheken, Frameworks und Container-Images sind Standard. Genau hier setzt die Software Bill of Materials (SBOM) an: Sie ist die technische Stückliste deiner Anwendung. Sie zeigt, welche Komponenten du wirklich ausgeliefert hast – und wird mit den neuen EU‑Vorgaben zunehmend zur rechtlichen Pflicht, nicht nur zur technischen Kür. Eine saubere SBOM entscheidet künftig mit darüber, ob ein Projekt Sicherheitsvorfälle beherrscht und Haftungsrisiken im Griff behält – oder im Zweifel nicht nachweisen kann, was überhaupt im eigenen Produkt steckt.
Eine SBOM ist ein maschinenlesbares Dokument und entspricht einer elektronischen Stückliste: Es inventarisiert eine Codebasis und enthält somit Informationen über alle verwendeten Komponenten einer Software. Inzwischen gewinnt die SBOM durch den CRA erhebliche juristische Relevanz und gehört zwingend zur Compliance bei Einsatz oder Entwicklung von Software, speziell mit Blick auf die Supply-Chain.
(mehr …)
Open-Source-Hardware
Open-Source-Hardware genießt bis heute ein gewisses Schattendasein, dabei bieten sich gerade im Bereich 3D-Druck und Halbleiter erhebliches Potenzial. Speziell mit Blick auf die veränderte geopolitische Lage ist ein gesteigertes Interesse von Staaten an Open-Source-Hardware zu bemerken, etwa wenn China verstärkt an RISC-V Interesse zeigt.
(mehr …)
Produktsicherheit in der EU 2025
Produktsicherheit in Europa war lange Zeit eine rechtliche Selbstverständlichkeit im Hintergrund industrieller Tätigkeit. Doch die Jahre 2024 und 2025 markieren eine tiefgreifende Zäsur: Die Europäische Union hat mit einer Reihe neuer Rechtsakte – insbesondere der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und der Produkthaftungsrichtlinie (PLD) – ein neues Kapitel aufgeschlagen. Für Unternehmen bedeutet das nicht weniger als ein Paradigmenwechsel: weg von reaktiver Compliance, hin zu proaktiver Verantwortung im gesamten Produktlebenszyklus – physisch wie digital.
(mehr …)
Künstliche Intelligenz und Vertragsrecht
Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht und künstliche Intelligenz: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist eine der treibenden Kräfte der digitalen Transformation und ist in jedem größeren Unternehmen ein Thema. Doch wie so oft bei Technik geht es auch hier schnell nach dem Prinzip „erst mal machen“, vor allem weil man den Anschluss nicht verlieren möchte – da werden grundlegende Fragen zum Vertragsrecht schnell aus dem Blick verloren. Im Folgenden geht es um die wichtigsten vertraglichen Herausforderungen mit dem Versuch praxisorientierter Impulse für Softwareentwickler und das Management.
(mehr …)
Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung
Die Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung bietet zahlreiche Vorteile, wie die Effizienzsteigerung und Automatisierung von Code-Generierung und Fehlersuche. Allerdings sind damit auch rechtliche Herausforderungen verbunden, die bei der Implementierung solcher Systeme unbedingt beachtet werden sollten.
Im Folgenden werden von mir die wichtigsten rechtlichen Aspekte erörtert, die bei der Nutzung von KI-Assistenten in der Programmierung relevant sind. Zudem werden konkrete Beispiele genannt und Best Practices vorgestellt, die Unternehmen helfen können, rechtliche Risiken zu minimieren.
(mehr …)
Apple und die Zukunft der Haushaltsrobotik: Warum Haftungsfragen jetzt wichtiger denn je sind
Apple könnte sich laut Medienberichten bald in ein neues Technologiefeld wagen: die Haushaltsrobotik. So arbeitet Apple wohl an einem sogenannten „Tabletop Robot“ und möglicherweise sogar an einem mobilen Haushaltsroboter, der Nutzern durch das Haus folgen könnte. Diese Projekte markieren einen bedeutenden Schritt für Apple, das sich nach dem Ende seines Elektroautoprojekts auf der Suche nach der nächsten großen Innovation befindet.
Doch während die Aussicht auf intelligente Haushaltsroboter faszinierend ist, wirft sie auch eine Reihe von wichtigen rechtlichen Fragen auf – insbesondere in Bezug auf die Haftung. Wenn Apple und andere Tech-Giganten in den Bereich der Robotik eintreten, müssen nicht nur die technischen Herausforderungen bewältigt, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen neu gedacht werden.
(mehr …)
Rechtliche Besonderheiten bei Software as a Service (SaaS) Verträgen- speziell KIaaS
Software as a Service ist längst mehr als ein Trend – für viele Unternehmen ist es das Rückgrat ihrer digitalen Infrastruktur. Doch der Wechsel vom klassischen Softwarekauf hin zur cloudbasierten Nutzung verändert nicht nur die Technik, sondern auch das Vertragsrecht grundlegend.
SaaS-Verträge sind keine schlichte Lizenzvereinbarung, sondern komplexe Mischformen aus Miet-, Dienst- und ggf. Werkvertragsrecht, durchsetzt mit urheberrechtlichen Nutzungsregelungen und datenschutzrechtlichen Pflichten. Fragen zur Serviceverfügbarkeit, zu Gewährleistung und Haftung, zur Datenportabilität und zum Umgang mit personenbezogenen Informationen sind nicht „nice to have“, sondern Vertragskern. Wer hier unsauber formuliert, riskiert im Streitfall kostspielige Auslegungsprobleme.
(mehr …)
KI-Haftungsrichtlinie: Richtlinie zur KI-Haftung
Rechtsanwalt für die Richtlinie zur KI-Haftung („KI-Haftungsrichtlinie“): Der Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (KI-Haftung) zielt darauf ab, einheitliche Anforderungen für die Haftung bei Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden, zu schaffen.
Update: Die EU-Kommission hat am 12.02.2025 in ihrem Arbeitsprogramm bekannt gegeben, dass man diesen Richtlinienentwurf verwerfen wird. Irgendwann soll das in neuer Form aufgegriffen werden.
(mehr …)
Halbleiter: Ein rechtlicher Ausblick
Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen.
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die spannenden Rechtsfragen rund um Halbleiter gegeben.
Hinweis: Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei mit Rechtsfragen des Quantum-Computings, RA Jens Ferner beherrscht zudem die simulierte Quanten-Programmierung via Qiskit.
(mehr …)


