Schlagwort: Dark Patterns

Rechtsanwalt Ferner zu Dark Patterns: Dark Patterns bezeichnen manipulative Designstrategien auf Webseiten und in Apps, die darauf abzielen, Nutzer zu Entscheidungen zu verleiten, die sie bei neutraler Gestaltung möglicherweise nicht getroffen hätten. Im rechtlichen Kontext sind sie besonders relevant, wenn sie die Ausübung von Verbraucherrechten – etwa Kündigungen, Widerrufe oder das Ablehnen von Cookies – erschweren oder gezielt verschleiern. Solche Praktiken können wettbewerbswidrig sein, gegen Informationspflichten verstoßen oder gar als unlautere Geschäftspraktiken nach dem UWG eingestuft werden. Für Anbieter digitaler Dienste gilt daher: Nutzerführung muss fair, transparent und rechtlich einwandfrei sein – sonst drohen Abmahnungen und gerichtliche Konsequenzen.

  • KG Berlin zur Unzulässigkeit von Login-Pflichten bei Online-Kündigungen

    KG Berlin zur Unzulässigkeit von Login-Pflichten bei Online-Kündigungen

    Die Digitalisierung hat den Abschluss von Verträgen für Verbraucher so einfach wie nie zuvor gemacht – doch deren Beendigung gestaltet sich oft weitaus umständlicher. Mit einem aktuellen Urteil vom 18. November 2025 hat der 5. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin klargestellt, dass Unternehmen Verbrauchern keine unnötigen Hindernisse bei der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen in den Weg legen dürfen.

    In der aktuellen Entscheidung (Az.: 5 UKI 10/25) geht es vorrangig um die Auslegung des § 312k BGB, der seit 2021 spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Kündigungsprozessen im elektronischen Geschäftsverkehr stellt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Kündigungsschaltfläche, die Verbraucher zunächst zur Eingabe von Login-Daten zwingt, den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das Gericht verneinte dies und setzte damit ein deutliches Signal für mehr Verbraucherfreundlichkeit bei der Vertragsbeendigung.

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  • Haftung für Chatbot?

    Haftung für Chatbot?

    Haften Unternehmen für Auskünfte, die ein Ihnen installierter Chatbot gibt? Nachdem in Kanada eine Airline zum Schadensersatz auf Grund einer falschen Chatbot-Auskunft verurteilt wurde, stellt sich die Frage, ob so etwas in Deutschland denkbar ist. Und tatsächlich ist schon zu lesen, dass „vermutlich auch deutsche Gerichte nicht anders entscheiden würden“ (so in BC 2024, 95). Doch bei genauem Blick fragt sich: Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen? Dazu im Folgenden ein paar lose Gedanken.

    Update, 28. Mai 2026: Die Entscheidungen des LG Hamburg (324 O 461/25) und des OLG Hamm (4 UKl 3/25) wurden berücksichtigt.

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  • Frei sein: Digitale Souveränität individuell gedacht

    Frei sein: Digitale Souveränität individuell gedacht

    Zurück zu mehr digitaler Selbstbestimmung: Dass der digitale Alltag de facto durchweg überwacht wird, ist eine Binsenweisheit. Auch sollte längst bekannt sein, dass „Social Media“ alles andere als sozial ist – heute geht es mehr um Verhaltenssteuerung und Ausbeutung denn um echte soziale Teilhabe. Dabei werden wir heute sogar überwacht wenn wir nicht mal Accounts haben, nicht eingeloggt sind oder auf Drittseiten unterwegs sind. Die Datenerhebung geht dabei nicht nur darum, uns Werbung zu verkaufen, sondern sie hilft unser Verhalten schleichend und unbemerkt im Sinne der im Hintergrund laufenden Algorithmen anzupassen.

    Denn: Die Systeme sind darauf ausgelegt, Sie möglichst lange (und inhaltsleer) am Gerät zu halten – wenn Sie das nicht wissen, probieren Sie es mal, stellvertrwtend für viele andere Quellen, mit dem Buch „Big Tech muss weg“ und der Doku „Das Dilemma mit den sozialen Medien„. Dabei plant man inzwischen sogar, dass in Whatsapp eine KI von sich aus Chats anstößt und zu Interaktion anregt! Nun: Dauerhafte Social Media Enthaltsamkeit funktioniert faktisch nicht, ein erster Schritt wäre es, zumindest sämtliche Accounts bis auf einen zu löschen. Und dann? Hier ein paar Tipps.

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  • Cookie-Banner: Strengere Maßstäbe für wirksame Cookie-Einwilligungen

    Cookie-Banner: Strengere Maßstäbe für wirksame Cookie-Einwilligungen

    Der Gestaltung von Cookie-Bannern kommt für die Praxis enorme Bedeutung zu: Einerseits wollen Website-Betreiber Tracking und Werbeeinnahmen sichern, andererseits verlangt das Datenschutzrecht eine freiwillige, informierte und eindeutige Einwilligung. Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 19. März 2025 (10 A 5385/22) präzisiert, wie ein Cookie-Banner beschaffen sein muss, um diesen Anforderungen zu genügen. Das Urteil ist ein klares Signal gegen manipulative „Dark Patterns“ in Einwilligungsbannern.

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  • Versteckter Kündigungsbutton ist unzulässig

    Versteckter Kündigungsbutton ist unzulässig

    OLG München stärkt Verbraucherrechte im Online-Abo: Mit Urteil vom 20. März 2025 (Az. 6 U 4336/23 e) hat das Oberlandesgericht München in einem Verbandsklageverfahren deutlich gemacht, welche Anforderungen an die Gestaltung des Kündigungsbuttons im elektronischen Geschäftsverkehr zu stellen sind. Die Entscheidung betrifft einen PAY-TV-Anbieter, dessen Online-Angebot Verbrauchern den Abschluss von Abonnements ermöglichte – deren Kündigung sich allerdings als unerwartet kompliziert erwies. Das Gericht setzte damit einen wichtigen Akzent im digitalen Verbraucherschutz und bekräftigte die Intention des Gesetzgebers, dass Kündigungen ebenso einfach möglich sein müssen wie Vertragsschlüsse.

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  • OLG Bamberg zu Dark Patterns im Digital Services Act

    OLG Bamberg zu Dark Patterns im Digital Services Act

    Mit Urteil vom 5. Februar 2025 (Az. 3 UKI 11/24 e) hat das Oberlandesgericht Bamberg eine prägnante Linie zur Bekämpfung sogenannter „Dark Patterns“ gezogen. Im Zentrum stand die Gestaltung einer Online-Bestellstrecke durch einen bekannten Ticketanbieter.

    Gegenstand des Verfahrens war die Art und Weise, wie die Plattform ihre Nutzer zu einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung drängte – nicht durch Zwang, sondern durch manipulative Interface-Gestaltung. Die Entscheidung hebt sich hervor, weil sie das neue Instrumentarium des Digital Services Act (DSA) in einem konkreten Fall mit Leben füllt, ohne dabei die bereits etablierten Mechanismen des Lauterkeitsrechts aus dem Blick zu verlieren.

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  • Deceptive Design Patterns – Versteckte Manipulation in der digitalen Welt

    Deceptive Design Patterns – Versteckte Manipulation in der digitalen Welt

    Häufig begegnet man Designs, die darauf ausgelegt sind, unsere Aufmerksamkeit zu gewinnen und uns zu bestimmten Handlungen zu verleiten. Diese Strategien, die oft im Kontext von Social-Media-Plattformen zum Einsatz kommen, werden als Deceptive Design Patterns bezeichnet.

    Sie sind jedoch nicht nur ärgerlich, sondern können auch rechtliche Implikationen haben, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Im Folgenden geht es um die verschiedenen Formen dieser Designs, ihre datenschutzrechtlichen Dimensionen und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, wie dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).

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  • VZBV analysiert Datenzusammenführung und -kopplung unter dem Digital Markets Act

    VZBV analysiert Datenzusammenführung und -kopplung unter dem Digital Markets Act

    Der Digital Markets Act (DMA) wurde entwickelt, um die Macht großer Digitalkonzerne einzuschränken und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen zu erhöhen. In einer aktuellen Untersuchung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Umsetzung einiger Regelungen des DMA durch große Digitalkonzerne (sogenannte Gatekeeper) überprüft.

    Der Bericht konzentriert sich dabei auf die Einhaltung von Artikel 5 Abs. 2 (Datenzusammenführung) und Artikel 5 Abs. 8 (Kopplungsverbot). Dieser Blog-Beitrag stellt die wichtigsten Erkenntnisse der VZBV-Studie vor und beleuchtet, warum diese Untersuchungen für den Schutz der Verbraucher:innen so wichtig sind.

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  • Oberlandesgericht Düsseldorf: Online-Kündigungsprozess von Verbraucherverträgen soll möglichst einfach sein

    Oberlandesgericht Düsseldorf: Online-Kündigungsprozess von Verbraucherverträgen soll möglichst einfach sein

    Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-20 UKl 3/23) hat heute einer Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands stattgegeben und einem Versorgungsunternehmen untersagt, online eine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort oder Eingabe von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle erreichbar und damit nicht unmittelbar und leicht zugänglich ist.

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  • Die neue EDPB-Meinung zu Consent-or-Pay-Modellen: Was bedeutet das für große Online-Plattformen?

    Die neue EDPB-Meinung zu Consent-or-Pay-Modellen: Was bedeutet das für große Online-Plattformen?

    Am 17. April 2024 hat das Europäische Datenschutzgremium (EDPB) eine wichtige Stellungnahme zur Verwendung von Consent-or-Pay-Modellen durch große Online-Plattformen veröffentlicht.

    Diese Modelle, bei denen Nutzer zwischen der Zustimmung zur Datenverarbeitung und einer Zahlung wählen müssen, stehen schon lange im Fokus der Datenschutzdiskussionen. Die EDPB-Stellungnahme bietet nun klare Richtlinien, wie solche Modelle rechtskonform gestaltet werden können.

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  • Dark Patterns

    Dark Patterns

    Dark Patterns – Rechtliche Grenzen für manipulative Designstrategien im digitalen Raum: Dark Patterns bezeichnen in der digitalen Welt Techniken und Gestaltungselemente, die Nutzerinnen und Nutzer subtil zu bestimmten Handlungen verleiten oder sie sogar manipulieren.

    Ihre Bedeutung im IT-Recht wächst stetig, denn sie berühren zentrale Aspekte wie Verbraucherschutz und Datensicherheit. Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht liegt mein Fokus auf der rechtlichen Bewertung dieser Praktiken, die zwischen Überzeugung und Täuschung balancieren.

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