Zum Kirchenasyl und eventuellen strafrechtlichen Folgen konnte sich das BayObLG München mit Urteil vom 25.02.2022 (201 StRR 95/21) äußern. Im Kern wurde eine Strafbarkeit bei weiterer Gewährung von Kirchenasyl über eine Ausreisepflicht hinaus abgelehnt.WeiterlesenKirchenasyl: Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt?
Schlagwort: Beihilfe
Die Beihilfe ist im deutschen Strafrecht strafbar, weil sie eine Unterstützungshandlung darstellt, die zur Verwirklichung einer fremden Straftat beiträgt. Der Gehilfe ist nicht Täter der Haupttat, sondern fördert durch seine Handlung die Tat und wird deshalb wie ein Tatbeteiligter behandelt.
Gehilfenschaft liegt vor, wenn jemand einen anderen bei der Begehung einer Straftat unterstützt oder ihm dabei hilft. Die Beihilfehandlung muss in einem engen zeitlichen, örtlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Haupttat stehen und diese unterstützen oder erleichtern.
Ein Beispiel wäre ein Fahrer, der den Täter zum Tatort fährt und von dort wieder abholt. Der Fahrer ist nicht der eigentliche Täter, aber er erleichtert die Tat durch seine Unterstützung. Auch wer die Tatwaffe beschafft oder falsche Alibis verschafft, kann als Gehilfe strafrechtlich verfolgt werden. Auch hier kommt je nach Einzelfall sogar eine Mittäterschaft in Betracht. Deshalb ist eine gute Verteidigung wichtig: Bei schlechter Verteidigung wird aus dem Gehilfen plötzlich ein Mittäter!
Wichtig ist, dass nicht jede Unterstützungshandlung automatisch als Gehilfenschaft gewertet wird. Die Hilfeleistung muss vorsätzlich erfolgen, d.h. der Hilfeleistende muss wissen, dass er mit seiner Handlung eine Straftat unterstützt. Darüber hinaus hängt die Frage, ob die Beihilfe als strafbar anzusehen ist, von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Eine recht unerfreuliche Entscheidung, die Folgefragen aufwirft, hat das LG Nürnberg-Fürth (18 Qs 24/21) getroffen: Es geht darum, ob ein Rechtsanwalt strafbare Beihilfe zu einer Unterschlagung leistet, wenn er den zivilrechtlichen Vertrag für die Überlassung von Gegenständen aufsetzt. Update: Zu dem Thema zur Vertiefung empfohlen wird Sommerer in NZWiSt 2022, 261, die vor dem Hintergrund…WeiterlesenStrafbare Beihilfe durch anwaltliche Vertragserstellung
Leider nur marginal Ergiebig ist die Antwort der Bundesregierung zu Fragen rund um Ermittlungsverfahren aufgrund von Europol übermittelter Informationen zu den inzwischen abgeschalteten Diensten „EncroChat“, „Sky-ECC“, „ANOM“ und „Double VPN“. Hier ergeben sich bekanntlich einige erhebliche Fragen zur zukünftigen Gestaltung rechtsstaatlicher Prozesse, die von Strafverteidigern vorwiegend deswegen kritisiert werden, weil die zur Verurteilung führenden Daten…WeiterlesenStellungnahme der Bundesregierung zu Ermittlungen verschlüsselter Kommunikation
Das übliche Modell bei verschleierten Geldflüssen aus einer Gesellschaft funktioniert so: Man überlässt dem Hauptakteur fortlaufend Scheinrechnungen (sei es als Scheinselbstständiger oder über eine „Service-Gesellschaft“) und zahlt einen erheblichen Teil überwiesener Gelder zurück. Im Gegenzug wird man dann zumindest teilweise mit ʺSchwarzgeldʺ entlohnt. Die Frage vor Gericht ist dann oft, ob hier nicht durch den…WeiterlesenArbeitsstrafrecht: Konkurrenzen bei Scheinrechnungen (§266a StGB)
Üblicherweise drehen sich im Urheberrecht viele Fragen um die Störerhaftung und seltener um die Täterschaft. Umso interessanter, dass sich der Bundesgerichtshof (I ZR 88/13) zur Frage geäußert hat, wann man Täter einer Urheberrechtsverletzung ist. Bei der Gelegenheit stellt der BGH dann auch klar, dass reine Hilfspersonen auf der einen Seite als Täter ausscheiden, aber Online-Shops,…WeiterlesenUrheberrecht: Täterschaft bei Urheberrechtsverletzung
Auch bei einer schlichten und überwachten Transportfahrt eines Drogenkuriers liegt ein Besitz von Betäubungsmitteln vor (und nicht etwa nur Beihilfe): Mit dem BGH liegt Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts vor, wenn ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und ein Besitzwillen, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten, festgestellt werden können. Ein…WeiterlesenBesitz von Betäubungsmitteln bei Transportfahrt
Dass die bloße Mitfahrt in einem Kurierfahrzeug, in Kenntnis des Betäubungsmitteltransports, noch keine Strafbarkeit begründet, sollte auf der Hand liegen, wird von Gerichten aber oft falsch beurteilt. Es gilt, der Grundsatz, dass es für eine Tatbeteiligung bei einer BTM-Kurierfahrt – gleich ob als Mittäter oder Gehilfe – stets eines eigenen Tatbeitrages bedarf (so etwa BGH,…WeiterlesenBtMG: Mitfahrt in einem Kurierfahrzeug
Anklage beim Landgericht Aachen
Verteidigung nach Anklageschrift zum Landgericht Aachen: Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, die von der Staatsanwaltschaft an das Landgericht Aachen gesendet wurde, gelten erst einmal unsere allgemeinen Hinweise zur Anklageschrift zum Landgericht.WeiterlesenAnklage beim Landgericht Aachen
Bulletproof-Hosting
Unter dem Bulletproof-Hosting wird eine Dienstleistung verstanden, die auf den Schutz vor Entdeckung durch Ermittler ausgerichtet ist. Anders als reguläre Hosting-Anbieter will das Bulletproof-Hosting einem Inhaltsanbieter ermöglichen, Gesetze oder vertraglichen Geschäftsbedingungen zu umgehen, die die Nutzung von Internetinhalten und -diensten in seinem eigenen Land regeln. Anbieter eines des Bulletproof-Hostings werben insbesondere damit, dass sie „Nachsicht“…WeiterlesenBulletproof-Hosting
Einziehung von PKW nach Autorennen: Das Landgericht Tübingen (3 Qs 16/21) hat in einem Verfahren mit dem Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens die Voraussetzungen für eine Einziehung eines Leasingfahrzeugs verneint. Zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen auch bei uns: Strafbarkeit des Autorennens Tötungsvorsatz bei KraftfahrzeugrennenWeiterlesenEinziehung eines Leasingfahrzeugs nach verbotenem Autorennen
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Gegen den Mitangeklagten hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Zudem hat es bei dem Angeklagten…WeiterlesenCum-Ex: Bundesgerichtshof bestätigt Vorinstanz
BGHSt 32, 38 – Sirius („Siriusfall“)
Der Siriusfall ist einer dieser Klassiker aus der strafrechtlichen Ausbildung, den man kennen muss. Er hilft bei der Abgrenzung von Tötung in mittelbarer Täterschaft zur (straflosen) Anstiftung oder Beihilfe zum Suizid.WeiterlesenBGHSt 32, 38 – Sirius („Siriusfall“)
Das Landgericht Frankfurt (5/28 Qs 15/12) hatte sich am Rande mit der Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Sharehosting-Plattform zu befassen. Zu Recht erkannte das Gericht dabei, dass eine täterschaftliche Handlung nicht in Betracht kommt, wobei das Gericht dies damit begründet hat, dass der Anbieter selbst keine Veröffentlichung vornimmt, wenn die Dateien nur hochgeladen werden und die…WeiterlesenUrheberstrafrecht: Zur Strafbarkeit des Angestellten eines Sharehosting-Betreibers
Durch Zufall bin ich nochmals über die ältere Entscheidung des AG Mainz (2050 Js 16878/07) gestolpert, die in der Quintessenz nichts überraschendes feststellt, aber gleichwohl einigen gut tun wird: Eine Strafbarkeit des Anschlussinhabers ist nicht zwingend. Vielmehr ist der Anschlussinhaber freizusprechen, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass er Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Hintergrund ist der Zweifelsgrundsatz…WeiterlesenFilesharing: Strafbarkeit des Anschlussinhabers nur wenn Täterschaft zweifelsfrei nachgewiesen
RGSt 74, 84 – Badewannenfall
Der Badewannenfall behandelt die Frage, wie man Täter und Teilnehmer auseinander hält. Hier wird die (heute von der Rechtsprechung wieder vertretene) subjektive Theorie aufgeworfen: Entscheidend ist der Wille des Handelnden. Der BGH gab Anfangs diese Theorie auf, kehrte aber beim Stachinskij Fall wieder dorthin zurück. Links zum Urteil: Fallbesprechung bei der Uni Gießen (PDF)WeiterlesenRGSt 74, 84 – Badewannenfall