Mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 (2 StR 21/25) hat der Bundesgerichtshof zentrale Maßstäbe zur Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei Heranwachsenden geschärft. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Jugendstrafe bei einem zur Tatzeit 19-jährigen Täter zulässig ist – insbesondere, ob und wie schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld zu begründen…WeiterlesenBGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer Schuld
Schlagwort: drogenkurier
Drogenkurier: Rechtsanwalt Ferner zum Drogenkurier – BTM-Strafrecht
Von geopolitischer Instrumentalisierung über Cybercrime bis KI-gestützte Gewaltökonomie – der aktuelle „Serious and Organised Crime Threat Assessment“ der EU (EU-SOCTA 2025) zeigt mit analytischer Schärfe: Organisierte Kriminalität ist längst kein Randphänomen mehr. Sie durchdringt Gesellschaft, Wirtschaft und Staatlichkeit – und sie verändert sich rapide. Wer strategisch denken will, muss verstehen, wie sich die DNA des…WeiterlesenDie neue DNA des Verbrechens: Erkenntnisse aus dem EU-SOCTA 2025
Auch bei einer schlichten und überwachten Transportfahrt eines Drogenkuriers liegt ein Besitz von Betäubungsmitteln vor (und nicht etwa nur Beihilfe): Mit dem BGH liegt Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts vor, wenn ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und ein Besitzwillen, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten, festgestellt werden können. Ein…WeiterlesenBesitz von Betäubungsmitteln bei Transportfahrt
Wenn das Gericht in einem Strafverfahren feststellt, dass ein bei einem Drogenschmuggler “Dealgeld” gefunden wurde, rechtfertigt das für sich allein noch keine Anordnung des Verfalls nach §73 StGB. Es muss konkret festgestellt werden, wozu das Geld diente bzw. woher es stammte, um dann genau festzulegen was damit geschieht. Der BGH sieht folgende Möglichkeiten: Vorheriger Kurierlohn:…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: “Dealgeld” unterliegt nicht dem Verfall
Der BGH (3 StR 445/10) bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zur möglichen Mittäterschaft eines Drogenkuriers an der Haupttat (“Drogenhandel”), wobei an dieser Frage nicht unerheblich das spätere Strafmaß gekoppelt ist. Danach kommt im Grundsatz einer Tätigkeit, die sich im bloßen Transport von Betäubungsmitteln erschöpft keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit zu. Selbst bei faktischen Handlungsspielräumen hinsichtlich der Art und…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Drogenkurier als Mittäter beim Drogenhandel?