Einziehung von PKW nach Autorennen: Das Landgericht Tübingen (3 Qs 16/21) hat in einem Verfahren mit dem Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens die Voraussetzungen für eine Einziehung eines Leasingfahrzeugs verneint. Zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen auch bei uns: Strafbarkeit des Autorennens Tötungsvorsatz bei KraftfahrzeugrennenWeiterlesenEinziehung eines Leasingfahrzeugs nach verbotenem Autorennen
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Leasingrecht
Das Leasing von Soft- und Hardware ist im IT-Bereich weit verbreitet und bietet Unternehmen und Freiberuflern eine flexible Möglichkeit, ihre technische Ausstattung auf dem neuesten Stand zu halten. Dabei gibt es eine Vielzahl von Vertragsfragen, bei denen ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt helfen kann.
Zunächst sollte der Leasingvertrag sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Vertragslaufzeit, der Mietzahlungsmodalitäten und der Voraussetzungen für eine vorzeitige Vertragsbeendigung. Ein Anwalt kann dabei helfen, unklare oder ungünstige Vertragsbedingungen zu identifizieren und gegebenenfalls neu zu verhandeln.
Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit dem Leasing von Soft- und Hardware häufig Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu klären. Dabei geht es um die Frage, wer für die Sicherheit der Daten verantwortlich ist und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten. Auch hier kann ein IT-Rechtsanwalt beraten und geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt beim IT-Leasing ist die Frage, wer für Reparaturen und Wartungsarbeiten zuständig ist. Hier gilt es, Haftungsfragen zu klären und die Zuständigkeiten bei Schäden oder Ausfällen festzulegen.
Insgesamt ist ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt ein wichtiger Partner bei Fragen rund um das Leasing von Soft- und Hardware. Er kann Unternehmen und Selbstständigen helfen, ihre Rechte und Pflichten zu klären und die Vertragsbedingungen so zu gestalten, dass sie den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.
Von beachtlicher praktischer Relevanz ist die Frage, wie sich ein Kündigungsschaden bei Mietkauf oder Leasing berechnet, insbesondere auch im Bereich des Softwarerechts. Der Bundesgerichtshof hat hierzu in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass der Kündigungsschaden des Mietverkäufers – ebenso wie der des Leasinggebers – konkret zu berechnen ist, falls sich eine von ihm verwendete Formularbestimmung über die…WeiterlesenKündigungsschaden des Mietverkäufers oder Leasingegebers
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 257/12) hat sich in einer grundlegenden Entscheidung zum Leasingvertrag geäußert, dabei zur Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei mangelhaftem Leasinggegenstand und zum Umfang der Geltendmachung der abgetretenen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche bei Insolvenz des Lieferanten: Der Leasingnehmer, dem der Leasinggeber unter Ausschluss einer mietrechtlichen Gewährleistung die gegen den Lieferanten bestehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche leasingtypisch…WeiterlesenLeasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei mangelhaftem Leasinggegenstand
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 31/13) konnte sich zum Wegfall der Ermächtigung des Leasingnehmers zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises durch den Lieferanten nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichtlieferung geäußert. Hierbei geht es um die Frage des Erlöschens der einem Leasingnehmer erteilten Ermächtigung, Ansprüche aus einer Rückabwicklung des Beschaffungsvertrages im eigenen Namen auf Zahlung…WeiterlesenLeasing: Wegfall der Ermächtigung des Leasingnehmers zur Geltendmachung eines Anspruchs
Der Restwertausgleich beim Leasing ist immer wieder ein Streitpunkt, gerne wird darauf verwiesen, dass man einen solchen Ausgleich nicht kennt und die in AGB diesbezüglich vorgesehene Klausel überraschend ist – hier aber schreitet der BGH ein und verweist darauf, dass Leasinggeber hier keine besonderen Aufklärungspflichten treffen: Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. Mai…WeiterlesenLeasingrecht: Restwertausgleich beim Leasing
Der BGH (VIII ZR 335/13) konnte sich zum Leasingvertrag hinsichtlich der Zurechenbarkeit einer ohne Kenntnis des Leasinggebers begangenen Aufklärungspflichtverletzung und einer arglistigen Täuschung seitens des Lieferanten äußern und nochmals bekräftigt: Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Leasinggeber nach § 278 BGB haftet, wenn der Verkäufer/Lieferant der Leasingsache schuldhaft den Leasingvertrag betreffende Aufklärungs- oder…WeiterlesenLeasingrecht: Verantwortung des Leasinggebers für Aufklärungspflichtverletzung
Verjährung von Leasingraten
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 119/14) hat sich zur Frage der Verjährung von Leasingraten geäußert, wenn die Rückabwicklung des Kaufs im Streit steht und die Raten deswegen nicht gezahlt wurden: Die Verjährung des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten ist gemäß § 205 BGB während eines auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Rechtsstreits des Leasingnehmers, dem…WeiterlesenVerjährung von Leasingraten
Das OLG Frankfurt (12 U 137/13) stellt fest: Eine herstellerfremde Leistungssteigerung eines Leasingfahrzeuges (sogenanntes Chip-tuning) begründet auch dann eine übermäßige, nicht vertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache, wenn sie nur vorübergehend für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum im Gebrauch und bei der Rückgabe wieder aufgehoben war. Die Bemessung des merkantilen Minderwertes des Leasingfahrzeuges im Wege der Schätzung…WeiterlesenChip-Tuning bei geleastem Fahrzeug ohne Zustimmung unzulässig
Ab dem 1.1.2004 ist für den Vorsteuerabzug die Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unumgänglich. Besondere Vorsicht ist gerade bei Dauerleistungsverträgen geboten.WeiterlesenSteuer- und Rechnungsnummer: Was ist bei Dauerleistungen zu beachten?