In schwierigen Beweislagen, zu denen auch Konstellationen gehören, in denen der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig gehalten, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben.WeiterlesenStrafprozess: Wiedererkennen des Angeklagten in der Hauptverhandlung
Schlagwort: Revision im Strafrecht
Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, steht bei einer Revision im Strafrecht zur Verfügung Hier auf unserer Seite finden Sie Ausführungen zur Revision im Strafverfahren. In unserer Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Revision im Strafprozess.
Eine Revision muss eine Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden und unterliegt ganz erheblichen formellen Vorgaben, insbesondere muss sie binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt begründet werden.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
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Der Bundesgerichtshof (2 StR 511/21) konnte klarstellen, dass eine staatsanwaltschaftliche Revision auch gegen den eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann: Zwar hat die Staatsanwaltschaft in der Revisionsbegründungsschrift keine ausdrückliche Beschränkung erklärt und beantragt, das Urteil insgesamt aufzuheben. Dieser umfassende Revisionsantrag steht jedoch mit dem übrigen Inhalt der Revisionsbegründungsschrift nicht in Einklang. Diese wendet sich ausschließlich gegen…WeiterlesenKonkludente Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
Eine Berufungsbeschränkung, gerichtet auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht nur formell (§§ 302 Abs. 2, 303 StPO), sondern auch materiell wirksam, wie das OLG Brandenburg (1 OLG 53 Ss 65/22) hervorhebt.WeiterlesenBerufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung
Wer in der strafprozessualen Revision ein Beweisverwertungsverbot rügen möchte, muss darauf achten, dass sein Revisionsvorbringen den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt: Nach dieser Vorschrift muss jeder Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau darlegen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung…WeiterlesenBeweisverwertungsverbot in der Revision
Der Bundesgerichtshof (5 StR 272/20) konnte nunmehr klarstellen, dass ein sich lediglich auf die Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auswirkender Rechtsfehler den Angeklagten nicht beschwert: Der Angeklagte rügt mit seiner Revision zwar zu Recht, dass die Verlesung des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1988 – 4…WeiterlesenAngeklagter nicht durch Ablehnung der Unterbringung beschwert
Mit der Revision und dem deutschen Strafprozessrecht, in dem die höheren Instanzen Fehler der niedrigeren Instanzen reparieren, kann es manchmal zum Haare raufen sein: Der Bundesgerichtshof (5 StR 296/20) hat hervorgehoben, dass nicht ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführter Durchsuchungsbericht zwar einen Verstoß gegen § 261 StPO darstellt; aber keineswegs zwingend beruht dann darauf auch ein…WeiterlesenDurchsuchungsbericht nicht ordnungsgemäß in Hauptverhandlung eingeführt
Aussage gegen Aussage
Aussage gegen Aussage im Strafprozess: Keineswegs ist es so, dass bei einer „Aussage gegen Aussage“-Situation zwingend ein Freispruch zu erfolgen hat. Das Gericht kann aber auch nicht einfach irgendeinem Folgen: Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht, besondere Anforderungen an die Darlegung einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung formuliert. Die Urteilsgründe…WeiterlesenAussage gegen Aussage
Comuterbetrug: Ein Überblick zum Tatbestand und zur Strafbarkeit wegen Computerbetruges.WeiterlesenComputerbetrug, §263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug
Wenn das Revisionsgericht aufhebt und zurückverweist, ist bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe im (erneuten) Durchgang sodann aufzupassen: Eine aus rechtskräftigen Einzelstrafen zu bildende neue Gesamtstrafe darf wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nur so hoch bemessen werden, dass sie zusammen mit der bereits bestehenbleibenden Strafe die Summe aus der im…WeiterlesenVerschlechterungsverbot bei nachträglicher Gesamtstrafe
Revision des Nebenklägers
Revision der Nebenklage: Auch der Nebenkläger kann Revision einlegen – jedoch entsprechend § 400 Abs. 1 StPO ist es ihm verwehrt, ein strafrechtliches Urteil mit dem Ziel anzugreifen, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt oder dass ein Angeklagter wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt.WeiterlesenRevision des Nebenklägers
Gerade in Betäubungsmittel-Prozessen stellt sich das Problem, dass Zeugen gerne einmal zum Teil die Wahrheit zu sagen scheinen, zum (grossen) Teil aber auch blanken Unsinn. Manche Strafkammern neigen dann der Rosinentheorie zu und versuchen sich das heraus zu picken, was man zum Verurteilen braucht. Das aber genügt nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung des BGH…WeiterlesenUnglaubwürdiger Zeuge im Strafprozess
Bei einer wirksamen Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch sind der Schuldspruch und die Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage einschließlich des Schuldumfangs betreffen, in Rechtskraft erwachsen und damit der Überprüfung durch das Berufungsgericht entzogen. Das soll aber auch bei so genannten doppelrelevanten Tatsachen gelten.WeiterlesenBindungswirkung bei Berufungs-Beschränkung auf Rechtsfolgenausspruch
Keine Tatsacheninstanz bei Revision in Strafsachen: Das Revisionsgericht prüft in Strafsachen nur sehr begrenzt das Urteil der vorherigen Instanz nach. Auf keinen Fall ist die Revision eine Möglichkeit, fehlerhaft festgestellte oder nicht festgestellte Tatsachen korrigieren zu lassen. Das bedeutet: Wer in der Revision noch auf eine Korrektur von Tatsachen hofft, wird enttäuscht werden.WeiterlesenRevision ist keine Tatsacheninstanz