Schlagwort: Klimakleber

Unter dem Tag „Klimakleber“ finden Sie hier eine Sammlung von Urteilen und rechtlichen Analysen, die sich mit Klimaprotesten und den damit verbundenen Aktionen wie Straßenblockaden und Besetzungen beschäftigen. Der Begriff „Klimakleber“ wird häufig verwendet, um Aktivisten zu beschreiben, die sich aus Protest gegen die Untätigkeit in der Klimapolitik an Straßen oder öffentlichen Plätzen festkleben. Dieser Tag umfasst relevante Gerichtsurteile, rechtliche Diskussionen und Beiträge zu den strafrechtlichen, zivilrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten solcher Protestaktionen. Bleiben Sie informiert über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen rund um das Thema Klimaproteste und die rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten.

  • Sitzblockade, mittelbare Täterschaft: Wenn der Vordermann freiwillig wartet

    Sitzblockade, mittelbare Täterschaft: Wenn der Vordermann freiwillig wartet

    Ein Lkw-Fahrer steht vor einer Sitzblockade, könnte theoretisch noch umkehren – und entscheidet sich, zu bleiben. Was für ihn eine harmlose Geduldsprobe ist, wird für die Blockierer hinter ihm zum strafrechtlichen Problem: Denn nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden haften sie auch dann wegen Nötigung, wenn der vorderste Fahrer rechtlich gar nicht weiterfahren musste. Mit Urteil vom 27. März 2026 (Az. 1 ORs 25 SRs 447/25) hat der 1. Strafsenat einen Freispruch des Amtsgerichts Eilenburg aufgehoben und die sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ deutlich erweitert.

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  • BayObLG zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen Aktivisten

    BayObLG zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen Aktivisten

    Am 1. September 2025 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) eine Entscheidung getroffen, die nicht nur für Strafrechtler, sondern auch für die öffentliche Debatte um Protestkultur und polizeiliche Befugnisse von Bedeutung ist. Der Beschluss (204 StRR 333/25) hebt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf und verweist die Sache zurück – mit weitreichenden Implikationen für die Bewertung von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte, insbesondere im Kontext von Aktivistenprotesten. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Umständen das Filmen eines Polizeieinsatzes als Grundlage für eine Festnahme dienen kann und wann eine solche Maßnahme rechtmäßig ist.

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  • Klimakleber: Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

    Klimakleber: Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. März 2025 (Aktenzeichen: 15 NBs 403 Js 64945/22) wichtige Fragen zur notwendigen Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe entschieden. Der Fall betraf einen Angeklagten, dem in mehreren Verfahren Strafen drohten, die gesamtstrafenfähig waren und deren Summe voraussichtlich eine Höhe erreichte, die das Merkmal der „Schwere der Tat“ im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO begründete. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in solchen Fällen.

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  • OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 4. Februar 2025 (Az. 2 ORs 350 SRs 613/24) eine wichtige Entscheidung zur strafrechtlichen Beurteilung von Straßenblockaden getroffen. Die Frage, ob sich Klimaaktivisten durch Blockaden des Straßenverkehrs strafbar machen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer und gesellschaftlicher Debatten.

    Im Zentrum der Entscheidung stand der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), insbesondere die Abgrenzung zwischen psychischem und physischem Zwang sowie die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und den Rechten unbeteiligter Dritter. Das OLG Karlsruhe hob eine Freisprechung des Landgerichts Freiburg auf und bejahte eine Strafbarkeit der Blockierer.

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  • Telekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines Pressetelefons

    Telekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines Pressetelefons

    Die Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 2 Qs 33/23) wirft zentrale Fragen zur Vereinbarkeit von Telekommunikationsüberwachung mit den Rechten der Pressefreiheit und den Grundsätzen des Datenschutzes auf. Im Zentrum stand die Frage, ob die Überwachung eines als Pressetelefon gekennzeichneten Anschlusses der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ rechtmäßig war und ob dabei die Rechte von Journalisten angemessen berücksichtigt wurden. Der Beschluss beleuchtet die Spannungsfelder zwischen Strafverfolgung, Grundrechten und den verfassungsrechtlichen Vorgaben an Ermittlungsmaßnahmen.

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  • Protestaktion einer Klimaaktivistin

    Protestaktion einer Klimaaktivistin

    Das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Januar 2024 (Az.: 30 NBs 46/23) befasst sich mit einer Protestaktion einer Klimaaktivistin, bei der diese die Kohleversorgung des Kraftwerks Neurath durch das Anketten an Gleisen störte. Die Entscheidung behandelt insbesondere die Fragen der strafrechtlichen Bewertung von Protestaktionen, die Auswirkungen auf die öffentliche Versorgung haben, und die Grenzen des Notstandsrechts im Kontext des Klimaschutzes.

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  • Platzverweis und Durchsetzung im Kontext von Klima-Demonstrationen

    Platzverweis und Durchsetzung im Kontext von Klima-Demonstrationen

    Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seiner Entscheidung vom 16. April 2024 (Az.: 22 W 10/23) wesentliche rechtliche Fragen zur Platzverweisung und deren Durchsetzung im Kontext von Demonstrationen erörtert. Der Fall betraf die Ingewahrsamnahme einer Klimaaktivistin, die sich an einem Demonstrationszug beteiligt hatte, und die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang.

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  • Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

    Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

    Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 20. Februar 2024 (Az.: 2 ORs 35 Ss 120/23) befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten und legt dabei besonderes Augenmerk auf die Verwerflichkeitsprüfung gemäß § 240 Abs. 2 StGB. Die Entscheidung ist von Bedeutung für die Abwägung der Versammlungsfreiheit und den Schutz anderer Rechtsgüter, insbesondere der Bewegungsfreiheit unbeteiligter Dritter.

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  • Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

    Strafrechtliche Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten

    Das Kammergericht (KG) Berlin hat in seinem Beschluss vom 31. Januar 2024 (Az.: 3 ORs 69/23161 Ss 157/23) wesentliche Aspekte zur strafrechtlichen Bewertung von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten und zur Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB herausgearbeitet. Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Bedeutung der Versammlungsfreiheit, den Anforderungen an die Amtsaufklärung und den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen solche Protestaktionen strafbar sein können.

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  • Klimaproteste und Störung von Betrieben

    Klimaproteste und Störung von Betrieben

    Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16. Februar 2024 (Az.: 1 ORs 25 Ss 1/23) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Protestaktionen, die von Klimaaktivisten durchgeführt wurden. Die Entscheidung umfasst wesentliche Aspekte der Nötigung, Mittäterschaft, Verwerflichkeit von Straßensperren und die Auslegung des Hausfriedensbruchs.

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  • Klimaprotest: Einstufung einer Gruppe von Klimaaktivisten als kriminelle Vereinigung

    Klimaprotest: Einstufung einer Gruppe von Klimaaktivisten als kriminelle Vereinigung

    Die Entscheidung des Landgerichts München I vom 16. November 2023 (Az.: 2 Qs 14/23) behandelt die Einstufung einer Gruppe von Klimaaktivisten als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB und bestätigt die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen gegen ein Mitglied dieser Gruppe.

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  • Schutz der Umwelt als rechtfertigender Notstand

    Schutz der Umwelt als rechtfertigender Notstand

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat in seinem Urteil vom 9. August 2023 (Az.: 1 ORs 4 Ss 7/23) umfassend über die rechtliche Bewertung einer Baum-Besetzung durch Klimaschützer entschieden, die den Baum vor der Fällung schützen wollten, um den Klimawandel zu bekämpfen. Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Frage, ob und in welchem Umfang eine solche Handlung durch den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB gedeckt sein kann.

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  • Zulässigkeit präventiver Ingewahrsamnahme von Klimaaktivisten

    Zulässigkeit präventiver Ingewahrsamnahme von Klimaaktivisten

    Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth entschied am 25. Oktober 2023 (Az.: 18 T 5292/23) über die Zulässigkeit einer präventiven Ingewahrsamnahme von Klimaaktivisten, die sich vermutlich auf Straßen kleben würden, um den Verkehr zu blockieren. Diese Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte des präventivpolizeilichen Handelns und die Abwägung zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und individuellen Freiheitsrechten.

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  • Klimaprotest durch Festkleben auf einer Straße

    Klimaprotest durch Festkleben auf einer Straße

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in seinem Beschluss vom 21. April 2023 (Az.: 205 StRR 63/23) entschieden, dass das Festkleben auf einer Straße, um Autofahrer am Weiterfahren zu hindern und auf die Gefahren des Klimawandels aufmerksam zu machen, eine strafbare Nötigung darstellt. Weder das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG noch der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB noch der sogenannte zivile Ungehorsam rechtfertigen diese Tat.

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  • Rechtliche Bewertung von Widerstandshandlungen bei Klimaprotesten

    Rechtliche Bewertung von Widerstandshandlungen bei Klimaprotesten

    Das Kammergericht (KG) Berlin hat in seinem Beschluss vom 16. August 2023 (Az.: 3 ORs 46/23161 Ss 61/23) die Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Geständnissen und die rechtliche Bewertung von Widerstandshandlungen bei Klimaprotesten klargestellt. Die Entscheidung betrifft insbesondere die strafrechtliche Einordnung von Blockaden durch Festkleben auf der Fahrbahn.

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