Gegen eine Entscheidung, durch die dem Antragsteller des Beweisverfahrens die Herausgabe eines Gutachtens angeordnet wird, das in einem selbständigen Beweisverfahren auf Grund einer nach § 140c Abs. 3 PatG oder § 24c Abs. 3 GebrMG angeordneten Besichtigung erstattet worden ist, ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft. Dies gilt…WeiterlesenHerausgabe eines Gutachtens in einem selbständigen Beweisverfahren
Schlagwort: ZPO
Die Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ist ein deutsches Gesetz, das die Verfahrensregeln für Zivilprozesse festlegt. Zivilprozesse sind Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Ziel des Zivilprozesses ist es, eine gerichtliche Entscheidung über den Rechtsstreit herbeizuführen.
Die Zivilprozessordnung regelt unter anderem
- das Verfahren vor den Zivilgerichten
- die Zuständigkeit der Gerichte
- die Verfahrensgrundsätze
- die Beweisaufnahme
- die Urteilsfindung
- die Rechtsmittel
- die Zwangsvollstreckung.
Die Zivilprozessordnung ist in verschiedene Abschnitte gegliedert, die jeweils bestimmte Verfahrensabschnitte oder Verfahrensgrundsätze regeln. Dazu gehören unter anderem das allgemeine Verfahren, das Mahnverfahren, das Urteilsverfahren, das Berufungsverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zivilprozessordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Rechtsprechung in Deutschland und ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Zivilrechts.
Hinweis: Wir übernehmen nur für Unternehmen IT-Prozesse, keine anderen Streitigkeiten, insbesondere übernehmen wir kein allgemeines Zivilrecht und sind für Verbraucher nur als Strafverteidiger tätig,.
Das OLG Nürnberg (3 U 889/23) betont, dass ein grundsätzlich anzunehmender Verfügungsgrund bei einer einstweiligen Verfügung wegen Selbstwiderlegung fehlt, wenn die Verfügungsklägerin durch ihr Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihr nicht eilig ist.WeiterlesenSelbstwiderlegung der Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung
Für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG besteht zwar keine Dringlichkeitsvermutung; die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UWG ist nicht analog anwendbar, so das OLG Nürnberg (3 U 889/23). Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ergebe sich der nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund regelmäßig bereits aus der Sache selbst.WeiterlesenDringlichkeitsvermutung bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Legt der in erster Instanz mit seinem Hauptantrag obsiegende Kläger als Berufungsbeklagter seinen bereits in erster Instanz hilfsweise geltend gemachten Klageanspruch erstmals in der Berufungsinstanz in einer den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügenden Weise schlüssig dar, ist er insoweit nicht gemäß § 524 ZPO verpflichtet, sich der Berufung des Berufungsklägers…WeiterlesenSchlüssigkeit der Klage im Berufungsvorbringen nach Obsiegen
Der BGH (I ZB 33/22) hat entschieden:WeiterlesenVollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
Im Fall des LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 75/22) ging es um einen Arrestbefehl, der erst Jahre nach einem Vermögensarrest angeordnet und vollstreckt wurde. Auch hier gibt es natürlich Rechtsmittel: Nach § 111k Abs. 3 StPO kann gegen Maßnahmen, die in Vollziehung des Arrestes oder der Beschlagnahme getroffen werden, die gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Das LG…WeiterlesenVollziehungsfrist bei Vermögensarrest
Dass auch beim Vermögensarrest zwischen formeller und materieller Rechtskraft zu unterscheiden ist, betont das LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 16/23).WeiterlesenErheblicher Zeitablauf bei Vermögensarrest
Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 27.07.23 entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften.WeiterlesenVorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens
Die Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung richtet sich nach § 91a Abs. 1 ZPO. Danach ist unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden, wie die Kosten des Rechtsstreits zu verteilen sind. Dabei können dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, weil er sich durch Zahlung der Klageforderung freiwillig in die Rolle…WeiterlesenKostenentscheidung nach Erledigterklärung wegen Zahlung ohne Erläuterung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat eine Einzelfallentscheidung zum Bestehen eines Sachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess in Bezug auf Erkenntnisse getroffen, die durch eine unverhältnismäßige Auswertung von E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten gewonnen wurden.WeiterlesenSachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis: Der Kläger war vom 16.03.2021 bis 31.05.2022 Arbeitnehmer der Beklagten, die ihn zuletzt am 21.04.2022 beschäftigte. Er meldete sich am 02.05.2022 krank und legte nachfolgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seines behandelnden Arztes für den Zeitraum ab dem 02.05.2022 bis zum 31.05.2022 mit unterschiedlichen Diagnosen vor. Die Beklagte kündigte das…WeiterlesenIn der Regel keine Erschütterung des Anscheinsbeweises einer nur für die Dauer der Kündigungsfrist ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 U 68/23, hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betont, dass sich ein in einer Abschlusserklärung enthaltener Verzicht auf die Rechte aus §§ 926, 927 ZPO regelmäßig nicht auf die Geltendmachung veränderter Umstände erstreckt, die auf einer Gesetzesänderung oder einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhen.WeiterlesenVerzicht auf prozessuale Rechte in Abschlusserklärung hindert nicht Einwendungen bei veränderter Rechtslage
Auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt der Grundsatz, dass eine Einziehung bei den Gesellschaftern nur dann möglich ist, wenn die Gesellschaft als bloßer formeller Mantel existiert hat. Allein eine buchhalterische Trennung zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihren Gesellschaftern steht bei „wertender Betrachtung“ nicht zwingend der Annahme entgegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als…WeiterlesenEinziehung bei GbR-Gesellschaftern
Beim Landgericht Köln, 14 O 401/21, ging es um einen außergewöhnlichen Fall des strittigen Teilens eines Bildes über einen Social Media Stream. Eine Zeugin gab an, ein urheberrechtlich geschütztes Bild in einem Beitrag eines Unternehmens gesehen zu haben, das – sehr substantiiert und unter Vorlage von Informationen aus einem Social Media Management Programm – bestritt,…WeiterlesenÖffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Rahmen einer Instagram-Story
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 15 U 78/22, hat entschieden, dass eine auf Zahlung gerichtete Teilklage mit einer zunächst unbezifferten Stufenklage verbunden werden kann. In diesem Fall kann über den bezifferten Zahlungsantrag allerdings nur dann gesondert entschieden werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils nach § 301 ZPO vorliegen. Daran fehlt es, wenn im Rahmen…WeiterlesenKombination von auf Zahlung gerichteter Teilklage und zunächst unbezifferter Stufenklage