Wenn ein Unternehmen durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in einen Konzern eingebunden wird, stehen außenstehende Aktionäre vor einer grundlegenden Frage: Wie wird ihr Anteilseigentum fair entschädigt? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 5. Juni 2025 (Aktenzeichen 26 W 7/22 [AktE]) klare Maßstäbe für die Bewertung von Abfindungs- und Ausgleichszahlungen gesetzt.
Im Mittelpunkt stand der Konflikt zwischen der FG AG, einem weltweit führenden Anbieter von IT-Lösungen für Banken und Handel, und ihren Minderheitsaktionären, die die angebotenen Kompensationsleistungen als unangemessen ansahen. Die Entscheidung berührt zentrale Fragen der Unternehmensbewertung, der Berücksichtigung von Synergieeffekten, der Ableitung des Betafaktors und der Methodik zur Bestimmung des Verrentungszinssatzes. Sie ist nicht nur für Aktionäre und Investoren von Bedeutung, sondern auch für die rechtliche Praxis bei Strukturmaßnahmen nach dem Aktiengesetz.
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