Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht…WeiterlesenWie ist vorzugehen, wenn eine Partei für ein Gespräch keinen Zeugen hat?
Schlagwort: ZPO
Die Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ist ein deutsches Gesetz, das die Verfahrensregeln für Zivilprozesse festlegt. Zivilprozesse sind Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Ziel des Zivilprozesses ist es, eine gerichtliche Entscheidung über den Rechtsstreit herbeizuführen.
Die Zivilprozessordnung regelt unter anderem
- das Verfahren vor den Zivilgerichten
- die Zuständigkeit der Gerichte
- die Verfahrensgrundsätze
- die Beweisaufnahme
- die Urteilsfindung
- die Rechtsmittel
- die Zwangsvollstreckung.
Die Zivilprozessordnung ist in verschiedene Abschnitte gegliedert, die jeweils bestimmte Verfahrensabschnitte oder Verfahrensgrundsätze regeln. Dazu gehören unter anderem das allgemeine Verfahren, das Mahnverfahren, das Urteilsverfahren, das Berufungsverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zivilprozessordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Rechtsprechung in Deutschland und ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Zivilrechts.
Hinweis: Wir übernehmen nur für Unternehmen IT-Prozesse, keine anderen Streitigkeiten, insbesondere übernehmen wir kein allgemeines Zivilrecht und sind für Verbraucher nur als Strafverteidiger tätig,.
Zur Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises für eine HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten (im Anschluß an BGHZ 114, 284). Zur Dokumentationspflicht und zur sekundären Darlegungslast des Verwenders von Blutprodukten hinsichtlich der Chargennummer des verabreichten Produkts. Ist eine Aufklärung über die Gefahr einer HIV-Infektion bei Verabreichung von Blutprodukten nicht möglich, ist der Patient jedenfalls nachträglich über diese…WeiterlesenBlutspende: Anscheinsbeweis bei HIV-Infektion
Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer ec-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) an Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Karteninhaber die PIN auf der ec-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn andere Ursachen für den Mißbrauch nach der Lebenserfahrung außer…WeiterlesenBeweislast beim Missbrauch einer EC-Karte nach Diebstahl