Schlagwort: Schiedsverfahren

Beratung von Unternehmen bei Schiedsverfahren

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Begrenzung von Schriftsätzen im Schiedsverfahren zulässig

    Begrenzung von Schriftsätzen im Schiedsverfahren zulässig

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Dezember 2024 (Az. 19 Sch 11/24) behandelt zentrale Fragen zur verfahrensrechtlichen Autonomie schiedsrichterlicher Verfahren – insbesondere zur Zulässigkeit der Begrenzung von Schriftsätzen und der Ablehnung verspäteter Beweismittel. Im Mittelpunkt steht die verfahrensrechtliche Bindung eines Schiedsgerichts an das rechtliche Gehör und die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle von Schiedssprüchen. Der Beschluss ist ein klarer Fingerzeig auf die hohe Autonomie schiedsrichterlicher Gremien und die zurückhaltende Rolle staatlicher Gerichte in der nachgelagerten Kontrolle.

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  • Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren

    Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren

    In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az. I ZB 64/24) äußert sich der BGH grundlegend zur Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag (ECV) und dem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik (BIT-CZ).

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  • Zwischen Selbstbelastung und Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs bei strafrechtlichem Risiko

    Zwischen Selbstbelastung und Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs bei strafrechtlichem Risiko

    Mit seinem Beschluss vom 23. Januar 2025 (Az. I ZB 42/24) hat der Bundesgerichtshof eine besonders heikle Schnittstelle zwischen zivilprozessualer Streitbeilegung im Schiedsverfahren und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Strafverfahrens vermessen. Der Fall wirft die Frage auf, ob die Vollstreckung eines Schiedsspruchs, der eine Mitwirkungspflicht zur Buchprüfung enthält, auch dann zulässig ist, wenn gegen den Verpflichteten ein Ermittlungsverfahren läuft – und sich dieser auf das Verbot der Selbstbelastung beruft. Der BGH bejaht dies und erteilt einer zu weiten Auslegung des nemo-tenetur-Grundsatzes im zivilrechtlichen Kontext eine deutliche Absage.

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  • Keine Aufklärungspflicht über strafprozessuale Risiken bei Schiedsvergleich

    Keine Aufklärungspflicht über strafprozessuale Risiken bei Schiedsvergleich

    BGH zur Reichweite der Verhandlungsfairness: Mit Beschluss vom 23. Januar 2025 (Az. I ZB 41/24) hat der Bundesgerichtshof eine für das deutsche Schiedsverfahrensrecht grundlegende Entscheidung gefällt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Partei im Rahmen eines Schiedsvergleichs darüber aufklären muss, dass sie kurz zuvor Strafanzeige gegen die Gegenseite erstattet hat. Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie das Spannungsverhältnis zwischen vertraglicher Loyalitätspflicht, strafprozessualen Interessen und rechtsstaatlicher Verfahrensordnung schlüssig auflöst – und klare Grenzen zieht: Eine Partei ist nicht verpflichtet, über ihre strafprozessualen Schritte aufzuklären, wenn diese den Vergleichsgegenstand nicht unmittelbar betreffen.

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  • Präklusion der Schiedsklage: Grenzen der Anfechtung der Schiedsgerichtsbarkeit

    Präklusion der Schiedsklage: Grenzen der Anfechtung der Schiedsgerichtsbarkeit

    Mit Beschluss vom 9. Januar 2025 (I ZB 48/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Entscheidung zur Schiedsgerichtsbarkeit getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die vorbehaltlose Erhebung einer Schiedsklage dazu führt, dass der Kläger später vor einem staatlichen Gericht die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens geltend machen kann.

    Die Entscheidung verdeutlicht die Abgrenzung zwischen der Bindungswirkung einer Schiedsvereinbarung und dem grundsätzlichen Recht der Parteien, die Zuständigkeit des Schiedsgerichts überprüfen zu lassen.

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  • Drittwirkung von Schiedsvereinbarung im Rahmenliefervertrag

    Drittwirkung von Schiedsvereinbarung im Rahmenliefervertrag

    Spannende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (26 SchH 1/23) zur Drittwirkung von Schiedsvereinbarungen in Rahmenlieferverträgen getroffen: Es ging um die Frage, ob eine in einem Rahmenvertrag enthaltene Schiedsklausel auch für spätere Einzelkaufverträge gilt, wenn verbundene Unternehmen des ursprünglichen Vertragspartners die Option zum Kauf ausüben.

    Das Gericht stellte klar, dass sich die Schiedsklausel auch auf diese Einzelverträge erstreckt, selbst wenn die beteiligten Unternehmen keine gesonderte Schiedsvereinbarung getroffen haben.

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  • Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Der BGH (I ZB 33/22) hat entschieden:

    1.  Die abweisende Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs entfaltet für das Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland keine Bindungswirkung.
    2. Die Reichweite einer Schiedsklausel ist in subjektiver Hinsicht grundsätzlich beschränkt auf die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger. Auch bei einer geltend gemachten Durchgriffshaftung im (faktischen) Konzernverbund ist der in Anspruch genommene Dritte nicht an die für die Vertragsparteien geltende Schiedsklausel gebunden.
    3. Dem zukünftigen Antragsgegner eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach § 1061 Abs. 1 ZPO steht bis zur Einleitung dieses Verfahrens ein Antrag auf Feststellung der Nichtanerkennung des ausländischen Schiedsspruchs in entsprechender Anwendung von § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2, § 1061 Abs. 2 ZPO zu.
    4. Dieser Antrag auf Feststellung der Nichtanerkennung des ausländischen Schiedsspruchs ist nicht fristgebunden. Die Drei-Monats-Frist gemäß § 1059 Abs. 3 Satz 1 bis 3 ZPO sowie die Präklusionsnorm des § 1060 Abs. 2 Satz 2 ZPO finden auf ausländische Schiedssprüche keine, auch keine entsprechende Anwendung.
  • Prozesskostensicherheit bei Schiedssprüchen

    Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen oder ausländischen Schiedsspruchs sind die Vorschriften der §§ 110 ff. ZPO über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung entsprechend. Der Antragsteller in einem solchen Verfahren steht einem Kläger im Sinne des § 110 Abs. 1 ZPO gleich, wie der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden hat (BGH, I ZB 33/22).

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  • Teuer: Musik ohne Erlaubnis auf Stadtfest vorgeführt

    Teuer: Musik ohne Erlaubnis auf Stadtfest vorgeführt

    Das LG Köln (28 S 12/08) hat wenig überraschend festgehalten, dass ein Musikstück, dass ohne Erlaubnis des Schöpfers auf einem Stadtfest abgespielt wird, zu bereicherungsrechtlichen Ansprüchen des Urhebers führt. Ob Eintritt verlangt wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage ist der Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern zu veranschlagen. Die Entscheidung ist in der Sache wenig überraschend.
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  • Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören. (mehr …)