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Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

Der BGH (I ZB 33/22) hat entschieden:WeiterlesenVollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

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Prozesskostensicherheit bei Schiedssprüchen

Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen oder ausländischen Schiedsspruchs sind die Vorschriften der §§ 110 ff. ZPO über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung entsprechend. Der Antragsteller in einem solchen Verfahren steht einem Kläger im Sinne des § 110 Abs. 1 ZPO gleich, wie der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden hat (BGH, I ZB 33/22).WeiterlesenProzesskostensicherheit bei Schiedssprüchen

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Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören.WeiterlesenVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs