Nunmehr konnte sich auch der Bundesgerichtshof (3 StR 372/22) zum, gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners, heimlich ohne Kondom durchgeführten Geschlechtsverkehr (sogenanntes „Stealthing“) äußern. Der BGH fasst seine bisherige Rechtsprechung dabei so zusammen, dass es für die Frage, ob eine sexuelle Handlung dem maßgeblichen Willen zuwiderläuft, auf die konkret vorgenommene Handlung ankommt. Wenn diesbezüglich ersichtlich…WeiterlesenBGH zur Strafbarkeit des Stealthing
Schlagwort: Stealthing
Stealthing im Sexualstrafrecht bezeichnet das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen und Einverständnis des Partners oder der Partnerin. Stealthing ist eine Form der sexuellen Nötigung, da es eine bewusste und gewollte Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung des Partners oder der Partnerin darstellt. Es kann als Körperverletzung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung strafbar sein und unter Umständen zu einer Freiheitsstrafe führen.
Bisher wurde in der Rechtsprechung beim Vorwurf einer Vergewaltigung im Rahmen der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten die – an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfende – Erwägung eingestellt, wenn das Tatopfer als Sexarbeiterin (früher: „Prostituierte“) betätigte und sich vor der Tat zum geschützten Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten bereiterklärt hatte. Hiervon rückt nun ausdrücklich der 6. Senat ab,…WeiterlesenVergewaltigung einer Sexarbeiterin
Stealthing strafbar
Der II. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2021, Az. 2 OLG 4 Ss 13/21) hatte am 19. März 2021 den Freispruch des Amtsgerichts Kiel zum sogenannten Stealthing, also dem heimlichen Abziehen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr, aufgehoben. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kiel zurückverwiesen. Bei…WeiterlesenStealthing strafbar
Stealthing
Das „Stealthing“ ist eine Begrifflichkeit aus dem Sexualstrafrecht und beschreibt, dass ein Partner ein verwendetes Konsum heimlich und ohne Einwilligung des anderen Partners entfernt und anschließend den Geschlechtsverkehr auslöst. Wie das Kammergericht (4 Ss 58/20, 161 Ss 48/20) entschieden hat, erfüllt „Stealthing“ jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 StGB,…WeiterlesenStealthing