Vergewaltigung

Rechtsanwalt für Vergewaltigung gesucht? Vorwurf der Vergewaltigung: Fachanwalt für Strafrecht Ferner verteidigt Sie beim Vorwurf der Vergewaltigung.

Viel Stigma und Vorurteile sind mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung verbunden – hier erklären wir Ihnen, wie ein Rechtsanwalt für Vergewaltigung als Strafverteidiger helfen kann.

Rechtsanwalt für Verteidigung beim Vorwurf gesucht? Fachanwalt für Strafrecht Ferner ist ihr seriös und professionell aufgestellter Rechtsanwalt beim Vorwurf Vergewaltigung.

Wie verteidigt ein Fachanwalt für Strafrecht bei einer vorgeworfenen Verteidigung? Wenn der Vorwurf einer Vergewaltigung im Raum steht, muss sofort reagiert werden. Hier muss sofort ein stringentes Strafverteidiger-Programm anlaufen. Denn wenn eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, steht eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren im Raum, sodass quasi sofort beim Vergewaltigungsvorwurf eine Haftstrafe droht!

Unsere hinreichende praktische Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht im Sexualstrafrecht, aus zahlreichen Vergewaltigungs-Strafprozessen, zeigt, dass gerade bei vorgeworfenen Vergewaltigungen eine beachtliche Freispruch-Quote ebenso im Raum steht – so wie man auch das Risiko einer Haft sehen muss.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Vergewaltigung: Tatbestand

Seit der großen Reform des Sexualstrafrechts ist die Vergewaltigung nochmals deutlicher bestraft. Sie findet sich als Strafzumessungsregel im §177 StGB und lautet in einer Gesamtdarstellung wie folgt:

Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt (…) wird (…) bestraft (…)

In besonders schweren Fällen ist auf nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn (…) der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)

Das bedeutet – sehr stark verkürzt – wenn ein nicht einvernehmliches Eindringen in den Körper vorliegt, wird man von dem Vorwurf der Vergewaltigung ausgehen und eine regelmäßige Freiheitsstrafe von nicht weniger als 2 Jahren annehmen.

Welcher Anwalt bei Vergewaltigung? Rechtsanwalt für Vergewaltigung im Raum Aachen & Heinsberg: Strafverteidiger Ferner ist Profi im Sexualstrafrecht und Verteidigt gegen den Vorwurf der Vergewaltigung

Gerade im Sexualstrafrecht und speziell beim Vorwurf der Vergewaltigung drohen hohe Haftstrafen. Hier muss man ausreichende Erfahrung mitbringen – ein Strafverteidiger darf hier nicht mit „Standard-Wissen“ agieren, denn im Sexualstrafrecht gelten eigene Spielregeln.

Vorwurf Vergewaltigung: Untersuchungshaft?

Kommt bei Vorwurf der Vergewaltigung eine in Betracht? Hier kann man nur sagen, dass es sehr stark auf den Einzelfall ankommt. Grundsätzlich besteht das Risiko einer Untersuchungshaft, ja! Je nach Einzelfall lässt sich aber sehr schnell erarbeiten, dass selbst bei Vorführung vor den Haftrichter noch die Untersuchungshaft vermieden werden kann.

Es macht keinen Sinn, an dieser Stelle irgendwelche Beispiele anzuführen, da gerade in diesen Fällen die konkreten Tat- und Lebensumstände herausragende Bedeutung haben.

Die häufigste Frage an den Strafverteidiger ist gerade beim Vorwurf der Vergewaltigung: Wie kann man „so einen“ verteidigen. Dabei ist die Antwort einfach – indem ich meinen Job mache. Bitte ersparen Sie sich und anderen echauffierte (Vor-)Verurteilungen – ein Strafverteidiger verteidigt immer nur den Menschen, niemals die Tat. Und auch wenn die Öffentlichkeit bewusst die Augen davor verschließt, es gibt leider zahlreiche bekannte und unbekannte Fälle, in denen gerade der Vorwurf der Vergewaltigung zielgerichtet falsch platziert wurde.

Ein Strafverteidiger ist dabei, entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, gerade kein Verurteilungs-Schutz für erwiesene Straftäter, sondern sichert, dass eben nicht Vorverurteilung und Tränen, sondern harte Fakten und gute Ermittlungsarbeit die Basis eines Strafurteils sein müssen. Insbesondere kann es Aufgabe des Strafverteidigers auch sein, auf ein frühes Geständnis hinzuwirken und sich auf die zu konzentrieren, weil gerade eine schlechte Verteidigung im Sexualstrafrecht den Mandanten zusätzliche Lebensjahre kosten kann. Vergessen Sie in dem Zusammenhang das gerade aus US-Filmen gezeichnete Schwarz/Weiß-Denken, das mit unserem Rechtssystem absolut nichts gemeinsam hat.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Hausdurchsuchung nach Vorwurf der Vergewaltigung

Inzwischen ist es durchaus der Regelfall, dass zeitnah nach dem angeblichen Tatzeitpunkt eine stattfindet, hier zeigt sich auch schnell, ob eine Haft des Beschuldigten schon jetzt angedacht ist, da die Polizei ihn in diesem Fall mitnehmen wird. Die Hausdurchsuchung dient regelmäßig dem Auffinden von Beweismitteln, hierzu gehören speziell Wäschestücke mit Anhaftungen von DNA. Ggf. geht es auch um die Tatortsicherung. Wie schnell eine Hausdurchsuchung stattfindet, hängt natürlich ebenfalls an den Gegebenheiten, das Schnellste, was ich bisher erlebt habe, war binnen weniger Stunden, noch am selben Tag.

Haftstrafe bei Vergewaltigung

Man muss es immer wieder betonen: Wenn der Vorwurf einer Vergewaltigung im Raum steht, geht es um eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren! Einen minder schweren Fall gibt es seit der großen Reform des Sexualstrafrechts nicht mehr im Gesetz – und schon im wird die Weiche gestellt, die hinterher entscheidet, ob man bei tatsächlich erwiesenen Vorwürfen noch in Freiheit bleibt.

Es gibt keine pauschalen Hinweise oder Ratschläge: Nur mit ernsthafter Erfahrung und Aktenkenntnis können gute Ratschläge und Einschätzungen gegeben werden.

Aufgrund der erheblich besonderen Spielregeln im Sexualstrafrecht, den Besonderheiten bei der Beweiswürdigung, den spezifisch notwendigen Kenntnissen bei der Aussagewürdigung und dem Umgang mit Sachverständigengutachten sollte klar sein: Alleine dass man sonst ein guter Strafverteidiger ist, ist keine Garantie, sich in diesem Minenfeld zurechtzufinden; geschweige denn, wenn man als Anwalt glaubt alles zu können. Das Sexualstrafrecht braucht spezialisierte Profis mit Erfahrung und breiter Bildung in Psychologie und Forensik – unsere Kanzlei kann hier mit Jahrzehnten der Tätigkeit im Sexualstrafrecht punkten.

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Der Vorwurf einer Vergewaltigung bedeutet eine ernsthafte Gefährdung der eigenen Freiheit. Bei einer Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren vor!


Vergewaltigung in der Verteidigungspraxis

Es gibt zwei Ausgangsszenarien – einmal die Falschbelastung durch das angebliche Opfer, aber eben auch die zutreffende Belastung. In beiden Fällen ist mit Vorsicht und Umsicht zu reagieren.

Aussagewürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung


Der Regelfall eines Vergewaltigungsvorwurfs spielt in abgetrennter sozialer Sphäre: Es gibt nur wenige Beweismittel und vor allem zwei Aussagen. Eine Verteidigung muss hier auf der Ebene der Aussagewürdigung ansetzen, sich damit auseinandersetzen, wie die erste Aussage zustande kam und wie sich das Aussageverhalten entwickelt hat.

Ein Strafverteidiger, der in diesem Bereich tätig ist, darf sich nicht auf tatsächliche Geschehnisse konzentrieren (oder auf ein Schweigen). Es müssen im Zweifel Stunden investiert werden, um schon im Ermittlungsverfahren herauszuarbeiten, wo Zweifel an der angeblichen Vergewaltigung bestehen. Und seien Sie auf der Hut: Was der Laie unter „Aussage gegen Aussage“ versteht, ist nicht das, was die deutsche Justiz darunter versteht. Unter Ausbildung und ständige Fortbildungen in Aussagepsychologie, Aussagewürdigung und Kommunikationspsychologie wird es nichts mit der Verteidigung in diesem Bereich!

Falsche Vorwürfe der Vergewaltigung

Als Strafverteidiger beginne ich bei den Beispielen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung nachvollziehbar mit den falschen Verdächtigungen – und davon gibt es einige. Ich komme alleine in meiner Praxis auf dutzende Verfahren, die eingestellt wurde oder im Freispruch endeten, weil dem angeblichen Tatopfer schlicht nicht zu glauben war.

Dabei waren Glaubwürdigkeitsgutachten nur sehr selten notwendig, regelmässig waren in diesen Fällen bereits die vom vermeintlichen Opfer geschilderten Umstände derart widersprüchlich, dass man hier nicht weit kam bei der Staatsanwaltschaft.

Beispiel 1: Wenn ein vermeintliches Tatopfer alleine in der ersten Vernehmung, wenige Stunden nach der angeblichen Tat, gleich drei verschiedene Tatorte nennt – und dann in einer Nachvernehmung nochmals einen weiteren Tatort nennt, ist das schon nicht mehr ernsthaft nachzuvollziehen. Und dabei rede ich hier nicht von verschiedenen Orten im gleichen Zimmer oder der gleichen Wohnung, sondern u.a. war es mal der Sportplatz, mal das Schwimmbad im anderen Ort. Sowas endet nach kurzer Zeit bereits im Ermittlungsverfahren – für den Beschuldigten. Für das angebliche Opfer geht es dann erst los, nämlich wegen einer falschen Verdächtigung.

Das Beispiel 1 dient dazu, nochmals zu unterstreichen, wie Wichtig eine frühzeitige umfassende und Beratung ist. Ohne hinreichende Akteneinsicht wäre jede Einlassung des angeblichen Täters vor diesem Hintergrund nur ein Aufhänger, in weiteren unprofessionellen Befragungen das vermeintliche Opfer zum „passenden“ Tatort zu führen.

Beispiel 2: Ein anderer besonderer Fall, der mich nachhaltig beeinflusst hat, war ein Ermittlungsverfahren, in dem ich zu Beginn gerade noch so die Untersuchungshaft verhindern konnte. Hier standen sich vermeintliches Tatopfer und Täter krass konfrontativ gegenüber, ohne dass bei irgendeinem auch nur der Hauch des Ansatzes gefunden werden konnte für einen falsch dargestellten Sachverhalt, wobei die sexuellen Aktivitäten gar nicht im Streit standen, sondern alleine die Einvernehmlichkeit. Nachdem die nicht verhindert werden konnte, wurde beim Landgericht verhandelt – und die angeblich geschädigte Zeugin über mehr als 4 Stunden befragt.

Am Ende der Befragung ergab sich ein grausames Bild einer psychisch schwer belasteten jungen Dame, die zwar einvernehmlich – und auch ohne irgendwelche Einschränkungen einvernehmlich! – sexuell mit dem Angeklagten aktiv war. Aber Sie fühlte sich hinterher so schlecht, so unglücklich damit, dass Sie sich in eigenen Worten „schmutzig“ fühlte und ein nachheriges „ach hätte ich nur nie“ zu einem „ich wollte nie“ wurde. Sie selber war fest davon überzeugt, gar nicht gewollt zu haben – selbst auf Vorhalt, dass sie gerade gesagt hat, dass es einvernehmlich war und sie ausdrücklich (!) vorher eingewilligt hatte.

Mit dem Beispiel 2 mache ich etwas deutlich, das außenstehenden Laien kaum zu vermitteln ist: die psychische Komponente. So gibt es beispielsweise eine längst erwiesene Möglichkeit der Erinnerungsverfälschung, die wissenschaftlich fundiert ist und gerade im Sexualstrafrecht eine erhebliche Rolle spielt. Wie wollen Sie etwa damit umgehen, dass die Dame aus Beispiel 2 auf konkreten Vorhalt, dass sie gerade erklärt hat, den Geschlechtsverkehr doch gewollt zu haben, erwidert „Ja vorher, aber hinterher nicht“?.
In einem anderen Fall etwa wurde ein Kind A zu einer Pflegefamilie gegeben, in der weitere Kinder betreut wurden, wobei bei einem Kind (Kind B) ein bisher unbekannter Kindesmissbrauch aus Jahren vor der Inobhutnahme vorgelegen hatte. Erst im Strafverfahren – nach von mir erzwungener Sachverständigen-Begutachtung – stellte sich heraus, dass Kind B dringend Hilfe braucht – und Kind A die Erzählungen von Kind B als eigene Erinnerung abgespeichert und in unprofessioneller polizeilicher Befragung zu Protokoll gegeben hatte.


Das sind Dinge, die kennen Sie als Laie schlichtweg nicht und zeigen hoffentlich ein wenig auf, wie sensibel und schwierig der Bereich des Sexualstrafrechts ist. Und wie wenig es hier um durch Fernsehserien gefestigte Feindbilder – speziell in Form des Anwalts – geht. Bei einer Vergewaltigung muss die psychische Komponente, gerade die unbewusste Falschbelastung, immer präsent sein. Wer dieses Risiko ablehnt oder kleinredet, hat schlicht keine Ahnung.


Welcher Anwalt bei Vergewaltigung?


Wenn Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, werden Sie sich genau diese Frage stellen: welcher Anwalt bei Vergewaltigung? Leider gibt es keine pauschale Antwort, Sie sollten mehrere Strafverteidiger kontaktieren und sich ein Bild machen. Aufgrund der hohen Gefährdung Ihrer Existenz werden Sie grundsätzlich mit hohen Einstiegskosten rechnen müssen, was aber in Relation zu der fortdauernden Gefahr einer Haftstrafe steht.

Welcher Anwalt bei Vergewaltigung? Achten Sie mit unserer Empfehlung darauf, einen Fachanwalt für Strafrecht zu nehmen, der Vorwurf ist zu gravierend, für einen Anwalt, der meint, alles zu können – oder nicht hinreichend spezialisiert ist.

Zutreffende Vorwürfe der Vergewaltigung

Und natürlich gibt es die Fälle, in denen der Vorwurf zutreffend ist. Auf keinen Fall will ich das hier selber bewerten oder scheinbare empirische Zahlen anführen – für mich mit meiner Arbeit ist das vollkommen irrelevant, denn es kommt auf den einzelnen Fall an. Kein vergewaltigtes Tatopfer hat es verdient, alleine mit Hinweis auf Falschverdächtigungen – die es ja nunmal gibt – plötzlich weniger gehört zu werden. Und ebenso darf kein angeblicher Täter vorverurteilt werden, nur weil man sich kaum vorstellen kann, dass jemand bei so einem Vorwurf lügt.

Wenn der Vorwurf der Vergewaltigung zutrifft und man direkt geständig ist – macht ein Strafverteidiger dann noch Sinn? Wer sich das fragt, zeigt nur auf, wie dringend er Unterstützung braucht. Wie oben schon geschildert ist der Strafverteidiger keine „Freispruch-Maschine“ sondern vielmehr macht, gerade beim Vorwurf der Vergewaltigung, ein Strafverteidiger im Rahmen einer Strafzumesunsgsverteidigung Sinn. Dazu habe ich auch mehrere Beispiel, möchte aber ein besonders eindrückliches hervorheben.

Beispiel 3: Der nicht vorbestrafte Mandant wurde nach einer „langen Nacht“ bei einer seit langem bekannten, neben ihm noch schlafenden, Freundin übergriffig. Details schildere ich hier bewusst nicht, wichtig für die Strafzumessung ist, dass es ein einmaliger Vorfall war, ein klarer Fall einer Vergewaltigung und dieser Vorfall sehr kurz andauerte (wenige Sekunden). Zur Erinnerung: Es geht hier nicht darum, dass es damit „besser“ ist, sondern es geht um Faktoren bei der Frage, wo man sich im vom Gesetz vorgesehenen Strafrahmen orientiert.

Die Freundin wurde wach, sagte „Nein“, er hörte sofort auf und entschuldigte sich sofort. Er ging zur Polizei, räumte die Tat ein und entschuldigte sich erneut. Die Freundin sagte sofort bei der Polizei, später aber auch bei Gericht, dass es für Sie (inzwischen) „in Ordnung“ sei, sie sei weder belastet noch gäbe es Probleme im persönlichen Umgang. Sie wünschte ausdrücklich, dass das Gericht die Sache „mit Augenmaß“ beendet und dass mein Mandant nun ein normales Leben hat. Trotz all dieser Voraussetzungen beantragte die Staatsanwaltschaft ernsthaft 2 Jahre und 3 Monate als Freiheitsstrafe, was dann nicht mehr zur ausgesetzt werden konnte. Nach meinem längeren Plädoyer erkannte das Gericht auf genau 2 Jahre und sprach die Aussetzung zur Bewährung aus.

Vergewaltigung: Rechtsanwalt für Vergewaltigung gesucht? Strafverteidiger Ferner hilft bei Vergewaltigung und im Sexualstrafrecht

Niemals die Flinte ins Korn werfen: Auch wenn der Vorwurf der Vergewaltigung zu Recht im Raum steht kann eine geübte Strafverteidigung Freiheitsrettend sein!

Das Beispiel 3 macht deutlich: Man muss mit allem rechnen wenn es um eine vorgeworfene Vergewaltigung geht. Darum seien Sie bei der Frage „Welcher Anwalt bei Vergewaltigung“ so umsichtig! Selbst wenn die Tat erwiesen geschehen ist und der Täter sich sodann vorbildlich im Nachgang verhält, gibt es Staatsanwälte, die meinen, das muss jetzt eine zwingend abzusitzende Freiheitsstrafe sein. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten zu diskutieren: Einmal dahin, ob das Regelbeispiel erfüllt ist, wobei hier die Luft sehr dünn geworden ist; Und dann hinsichtlich einer „Punktlandung“.


Rechtsanwalt für Vergewaltigung gesucht?

Als Strafverteidiger sind und waren wir in unserer Kanzlei vielfach im Bereich des Sexualstrafrechts tätig, insbesondere in zahlreichen Fällen des Vorwurfs einer Vergewaltigung. Mit diesem Beitrag hoffen wir, ein wenig Vorurteile und „Feindbild“-Denken aus der Ecke zu holen, gerade bei echauffierten Unbetroffenen.

Rechtsanwalt für Verteidigung beim Vorwurf Vergewaltigung gesucht? Fachanwalt für Strafrecht Ferner ist ihr professionell aufgestellter Rechtsanwalt beim Vorwurf Vergewaltigung im Raum Aachen!

Vergewaltigung?

Der Vorwurf der Vergewaltigung wiegt schwer und kann Existenzvernichtend sein – lassen Sie sich umfassend und frühzeitig von einem Strafverteidiger vertreten!

Also: Welcher Anwalt bei Vergewaltigung? In Prozessen mit Vorwurf der Vergewaltigung merken wir oft, wie uns die geballte Wut der Zuschauer entgegenschlägt, während die sich aufregenden Unbeteiligten oft übersehen, wie z.B. Opfer und Opferanwälte mit uns als Verteidigern umgehen – wo man eine solch übertriebene Wut oder Feindseligkeit nämlich gerade nicht bemerkt, sondern vielmehr Respekt. Wir verteidigen in unserer Kanzlei seit Jahrzehnten erfolgreich im Sexualstrafrecht, gerne auch Sie!

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.