Polizei NRW setzt auf soziale Netze

Wie Heise und die Hamburger Morgenpost berichten, greift die Polizei (jedenfalls in NRW und Hamburg) wohl nun auch zur Aufklärung von Verkehrsdelikten zunehmend auf soziale Netze zurück. Im vorliegenden Fall wurde der Fahrer eines Fahrzeuges, der “geblitzt” wurde, anhand eines Facebook-Fotos identifiziert. Das ist nun erstmals ein Fall, der besondere Öffentlichkeit erreicht, aber letztlich nichts neues: Staatliche Ermittlungsbehörden haben schon längst das Netz für sich entdeckt (Dabei geht man mitunter auch neue Wege, wie etwa die Berliner Morgenpost berichtet). Und neben Strafverfolgungsbehörden greifen u.a. auch Inkassobüros, Rechtsanwälte und die Steuerfahndung (dazu XPIDER beachten) auf das Netz zu.

Ein grosser “Aufreger” lauert hinter dieser Meldung im Ergebnis nicht, auch wenn es dogmatisch – jedenfalls im Bereich der Gefahrenabwehr, also dann wenn die Erhebung im Rahmen der jeweiligen Polizeigesetze abläuft – interessant sein kann, die passende Rechtsgrundlage zu finden. Besonders “spannend” dürfte es werden, wenn die Polizei nicht einfach nur verfügbare Daten abruft, sondern über einen “Fake-Account” einen Kontakt herstellt, um Fotos einzusehen, die nur für Kontakte freigegeben sind.

Bis solche Fälle auftreten ist erst einmal (wie immer) allgemein zu raten, sich Gedanken zu machen, was man im Netz allgemein zur Verfügung stellt und was nicht. Dazu gehört heute auch zwingend das Bewusstsein, dass eben auch staatliche Behörden hierauf Zugriff haben und diesen Zugriff nutzen – alles andere wäre lebensfremd.
An diesem Punkt muss Betroffenen auch klar sein, welche Bedeutung die eigene digitale Identität haben kann. Ich habe bereits erlebt, wie ein Zeuge in einem Strafprozess “abgeschossen” wurde, weil seine Glaubwürdigkeit mit Zitaten aus seinem XING-Profil von der Verteidigung zielgerichtet demontiert wurde. Ebenfalls kam es schon vor, dass im Rahmen von Sexualdelikten über das Internet recherchiert wurde, wie sich das Opfer insgesamt – aber auch insbesondere im zeitlichen Rahmen um die angebliche Vergewaltigung herum – im Netz gerierte. Der Rat kann daher insgesamt immer nur lauten: Erst denken, dann Tippen & Klicken.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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