Aussage gegen Aussage – Was ist eine „Aussage gegen Aussage“ Situation: In der Rechtsprechung tritt eine „Aussage gegen Aussage“ Konstellation auf, wenn die Beweislage in einem Strafverfahren hauptsächlich auf den gegensätzlichen Aussagen von Beschuldigtem und Zeuge oder Opfer basiert, ohne dass es zusätzliche, eindeutige Beweise gibt. Am häufigsten tritt die Situation auf beim Vorwurf der Vergewaltigung!
Diese Situation ist besonders heikel, da das Gericht zwischen zwei potenziell glaubwürdigen, aber widersprüchlichen Darstellungen entscheiden muss.
Worauf muss ein Gericht in diesen Situationen achten?
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hebt hervor, dass in „Aussage gegen Aussage“ Situationen eine äußerst sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich ist. Insbesondere müssen Gerichte folgende Aspekte gründlich bewerten:
- Inhaltsanalyse der Aussagen: Eine gründliche Prüfung der Aussage auf Konsistenz, Detailreichtum und Plausibilität.
- Prüfung der Entstehungsgeschichte der Aussage: Wo, wann und unter welchen Umständen wurden die Aussagen gemacht?
- Bewertung des Aussagemotivs: Gibt es Anzeichen für eine mögliche Voreingenommenheit oder ein Interesse am Ausgang des Verfahrens?
- Konstanz der Aussage: Wurde die Aussage über die Zeit hinweg konsistent aufrechterhalten?
- Darstellung der wesentlichen Inhalte: Besonders in Fällen mit nur einem Belastungszeugen muss der entscheidende Teil der Aussage in den Urteilsgründen zusammenhängend dargestellt werden.
Wenn „Aussage gegen Aussage“ steht, wünschen sich viele Mandanten das, was sie aus dem Fernsehen kennen: die Faust auf dem Tisch und lautes Diskutieren. Deutsche Strafprozesse funktioniert so aber nicht, das Gericht muss kommunikativ erreicht und überzeugt werden. Das gelingt nur mit Fachkenntnis, weswegen wir uns in Kommunikationspsychologie fortlaufend schulen!
Verteidigungspotenzial aus Sicht eines Angeklagten
In einer „Aussage gegen Aussage“ Situation hat der Angeklagte spezifische Verteidigungsmöglichkeiten:
- Anzweifeln der Glaubwürdigkeit der gegnerischen Aussage: Die Verteidigung kann versuchen, die Konsistenz, Detailliertheit und Glaubwürdigkeit der Aussage des Zeugen oder Opfers infrage zu stellen.
- Hervorheben eigener Glaubwürdigkeit: Der Angeklagte kann durch eigene Aussagen und das Vorlegen von Belegen seine Version der Ereignisse stärken.
- Aufzeigen alternativer Szenarien: Die Verteidigung kann alternative Interpretationen der Ereignisse präsentieren, die mit den vorhandenen Beweisen vereinbar sind.
- Nutzung von Verfahrensfehlern: Falls das Gericht nicht alle notwendigen Anforderungen für eine gründliche Beweiswürdigung erfüllt, kann dies zur Aufhebung eines Urteils und einer Neuverhandlung führen.
Fazit zur Aussage gegen Aussage
Die Bewältigung von „Aussage gegen Aussage“ Situationen stellt für Gerichte eine besondere Herausforderung dar, da die Entscheidungsfindung stark von der Bewertung der Glaubwürdigkeit der Beteiligten abhängt. Für Angeklagte bietet dies sowohl Risiken als auch Chancen, weshalb eine qualifizierte Verteidigung in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung ist.
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