Am 03.05.2016 wurde eine 23-jährige Frau vom Amtsgericht München wegen Steuerhinterziehung verwarnt. Die junge Frau ist österreichische Staatsangehörige. Sie wohnte in München und hat am 13.05.2012 eine Tochter geboren, für die sie Kindergeld bei der Familienkasse Bayern Süd beantragte und in der Folge monatlich 184 Kindergeld erhielt. Sie hatte gegenüber der Familienkasse unterschriftlich bestätigt,…WeiterlesenStrafrecht: Steuerhinterziehung durch unberechtigten Kindergeldbezug
Schlagwort: steuerhinterziehung
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Steuerhinterziehung: Die Steuerhinterziehung ist ein Steuerdelikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§§ 370, 371 AO). Der Versuch ist strafbar und es gibt auch den „besonders schweren Fall“. Eine Möglichkeit der Straffreiheit ist die Selbstanzeige, die allerdings erfolgen muss, bevor die Finanzbehörde mit den Ermittlungen beginnt. Von der Steuerhinterziehung zu unterscheiden ist die leichtfertige Steuerverkürzung, die lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 378 AO). Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung sind zwei Begriffe, die sich häufig überschneiden, aber dennoch Unterschiede aufweisen.
Bei uns finden Sie Ihren Strafverteidiger für Steuerhinterziehung, unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen umfassend beim Vorwurf Steuerhinterziehung!
Steuerverkürzung ist die vorsätzliche Herabsetzung der Steuerschuld durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung oder durch Unterlassen von Angaben, die für die Berechnung der Steuer relevant sind. Dabei kann es sich um Fehler aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit, aber auch um bewusste Falschangaben handeln.
Im Gegensatz dazu bezeichnet Steuerhinterziehung eine vorsätzliche Handlung, bei der der Steuerpflichtige in betrügerischer Absicht seine Steuerschuld vermindert, indem er falsche oder irreführende Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt. Im Allgemeinen ist Steuerhinterziehung ein schwerwiegenderes Delikt als Steuerverkürzung und wird daher mit höheren Strafen geahndet.
Ein Beispiel für Steuerverkürzung wäre, wenn ein Steuerzahler vergisst, eine Einkommensquelle in seiner Steuererklärung anzugeben oder versehentlich eine falsche Zahl in seiner Steuererklärung angibt. Ein Beispiel für Steuerhinterziehung wäre, wenn ein Steuerpflichtiger absichtlich falsche Angaben über Einnahmen oder Ausgaben macht, um seine Steuerschuld zu verringern. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Der Bundesgerichtshof (1 StR 373/15) hat sich im Steuerstrafrecht postiert und seine bisherige Rechtsprechung nach unten korrigiert: Die Strafkammer hat für den Veranlagungszeitraum 2007 einen beson- ders schweren Fall nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO angenommen. Sie ist davon ausgegangen, dass die Schwelle zur Hinterziehung „in großem Ausmaß“ bereits dann überschritten…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Schwelle zur Hinterziehung „in großem Ausmaß“ bereits bei 50.000 Euro
Das Niedersächsisches Finanzgericht (9 K 343/14) hat festgestellt, dass Finanzämter einen Auskunftsanspruch gegenüber Handelsplattformen wie eBay haben hinsichtlich der Nutzerdaten, da hier mit gewisser statistischer Wahrscheinlichkeit auf eine Steuerverkürzung geschlossen werden kann: Im Rahmen der Überprüfung von zahlreichen Nutzern anderer Internethandelsplattformen gewonnene Erkenntnisse (im Streitfall: Hoher Anteil an steuerunehrlichen Nutzern; erhebliche Mehrsteuern) und Einzelfälle von…WeiterlesenUrteil zu Steuern und eBay: Handelsplattformen müssen Nutzerdaten an Finanzamt herausgeben
Das Finanzgericht Köln (14 K 188/13) hat bekräftigt, dass auch bei – vermeintlich privatem – umfangreichen Verkauf auf eBay (hier: Auflösung einer Bierdeckelsammlung) eine Steuerpfliht im Raum steht. So sind hier erzielte Einnahmen sowohl in der Steuererklärung als nichtselbstständige Einnahmen anzugeben als auch ggfs. Umsatzsteuerpflichtig. Beachten Sie, dass Finanzämter Auskunft über Nutzerdaten von Handelsplattformen einfordern…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Steuern und der Verkauf auf eBay
Um die Höhe der Strafe bei einer begangenen Steuerhinterziehung ranken sich viele Mythen. Dabei kann ein kurzer Blick auf typische Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bereits einen interessanten Eindruck vermitteln, um dieses Bild gerade zu rücken: So hat der Bundesgerichtshof gerade nicht festgestellt, dass es bestimmte Strafen gibt, je nachdem wie hoch die hinterzogene Summe ist. Vielmehr…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Strafmaß bei Steuerhinterziehung
Das Verwaltungsgericht Neustadt (3 L 1063/14.NW) hat sich mit der Annahme der Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers beschäftigt und festgestellt: Die Genehmigungsbehörde darf trotz vorgelegter Bescheinigungen des Finanzamts aufgrund eigener, originärer Prüfungskompetenz der Frage nachgehen, ob ein Taxiunternehmer die Buchführungspflicht erfüllt. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d PBZugV können schwere Verstöße gegen…WeiterlesenPersonenbeförderungsrecht: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe beschäftigt (1 StR 438/11). Es geht hierbei um die Frage, ob eine Steuerhehlerei eine nur vollendete oder auch beendete Vortat voraussetzt. Jedenfalls für die Steuerhehlerei die in Form von Absatzhilfe auftritt hat dies der Bundesgerichtshof nun abschließend entschieden. Im zu Grunde liegenden Fall ging…WeiterlesenWann liegt Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor
Darf bei der Strafzumessung nach einer Steuerhinterziehung strafschärfend berücksichtigt werden, dass das Verhalten sozialschädlich war? Der Bundgesgerichtshof (5 StR 142/96) lehnt das ausdrücklich – und zu Recht – ab: Geschütztes Rechtsgut des § 370 AO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer […] Damit soll…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Sozialschädliches Verhalten erschwerend bei der Strafzumessung?
Beim Bundesgerichtshof (3 StR 307/89) ging es um die Strafzumessung bei einer Steuerhinterziehung: Das Landgericht hatte den Täter verurteilt und dabei berücksichtigen wollen, dass dieser „besonders Intelligent“ sei und „gründliche Kenntnisse … in Fragen der Buchhaltung und des Steuerrechts“ mitbrachte. So funktioniert das aber nicht: Intelligenz und die Kenntnisse steuerrechtlicher und buchhalterischer Zusammenhänge dürfen als…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Strafzumessung im Steuerstrafrecht bei besonderen Kenntnissen des Täters
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages behandelt die Frage, ob die vom BND gekauften Listen aus Liechtenstein vor deutschen Gerichten Bestand haben als Beweismittel, dazu aus der Einleitung: Im Rahmen der jüngsten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Steuerhinterziehungen seitens deutscher Staatsbürger durch die Inanspruchnahme ausländischer Banken haben sich deutsche Behörden Berichten…WeiterlesenGrenzen staatsanwaltlicher Ermittlungsmaßnahmen
Wird eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, müssen nicht nur die Steuern nachgezahlt werden. Es werden auch so genannte „Hinterziehungszinsen“ in Höhe von sechs Prozent der Steuerschuld fällig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat: Ist ein Testament amtlich eröffnet worden und war das Finanzamt vom Nachlassgericht darüber informiert, wer von…WeiterlesenErbschaftsteuer: Keine Hinterziehungszinsen bei späterem Nachlass-Fund