Die Diskussion um Cum/Cum-Geschäfte und ihre steuerlichen Folgen ist seit Jahren ein politisch und rechtlich brisantes Thema. Während Finanzbehörden und Banken um Transparenz ringen, versuchen Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten, durch Informationsfreiheitsgesetze Einblick in interne Unterlagen zu erhalten. Doch wo liegen die Grenzen des Informationszugangs, wenn es um steuerrelevante Vorgänge geht? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem aktuellen Beschluss vom 27. Januar 2026 (Az. 15 E 560/25) klargestellt, unter welchen Bedingungen der Verwaltungsrechtsweg für solche Anfragen eröffnet ist – und wann das Steuergeheimnis nicht greift.
(mehr …)Schlagwort: Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung ist ein Verfahren zur Überprüfung der steuerlichen Verpflichtungen eines Unternehmens durch die Steuerbehörden. Ziel der Betriebsprüfung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und die Steuern korrekt berechnet, erklärt und abgeführt hat.
Während der Betriebsprüfung wird das Unternehmen von einem Betriebsprüfer des Finanzamts besucht, der sich einen Überblick über die Geschäftsvorgänge des Unternehmens verschafft und Unterlagen wie Buchungsbelege, Rechnungen und Verträge einsieht. Der Betriebsprüfer überprüft, ob die Steuererklärungen des Unternehmens korrekt sind und ob alle relevanten Einnahmen, Ausgaben und Abzüge erfasst wurden.
Die Betriebsprüfung kann sich auf verschiedene Steuerarten beziehen, z. B. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer. Die Dauer einer Betriebsprüfung kann je nach Größe und Komplexität des Unternehmens und der zu prüfenden Steuerarten variieren. In der Regel dauert sie mehrere Wochen bis Monate.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch mögliche steuerliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten aufdecken, die zu Nachzahlungen oder sogar zu Steuerstrafverfahren führen können. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten sorgfältig erfüllen und eine ordnungsgemäße Buchführung führen. Hier helfen wir bei Strafverfahren.

Arbeitsstrafrecht: Keine Versicherungsfreiheit für „Hausmänner“
LSG Baden-Württemberg verneint analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 S. 3 SGB IV: Das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 16.12.2024 (Az. L 4 BA 2582/22) beschäftigt sich mit einem ebenso praxisrelevanten wie rechtlich vielschichtigen Thema: der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Saisonarbeitskräften und der Frage, ob bei Falschangaben zum beruflichen Status ein Vertrauensschutz zugunsten des Arbeitgebers greift.
Im Zentrum steht die Beschäftigung polnischer Erntehelfer, die laut Fragebogen „Hausmänner“ waren, tatsächlich aber wirtschaftlich auf die Tätigkeit in Deutschland angewiesen waren. Der Kläger – ein Landwirt – wollte für diese keine Sozialabgaben entrichten. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied.
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DRV setzt künstliche Intelligenz bei Betriebsprüfungen ein
Das Arbeits- und Steuerstrafrecht sind zwei Rechtsgebiete, die oft im Schatten anderer strafrechtlicher Themen stehen. Doch gerade für Unternehmen und deren Verantwortliche können hier erhebliche Risiken lauern – insbesondere, wenn die Behörden neue Prüfmethoden einsetzen. Eine dieser Entwicklungen ist der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
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Scheinselbständigkeit: Leitfaden für das Management
Scheinselbständigkeit ist längst kein Randthema mehr, sondern ein Dauerrisikofeld für Unternehmen – gerade dort, wo projektbezogen gearbeitet und mit externen Spezialisten operiert wird. In Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung und in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren taucht der Vorwurf inzwischen regelmäßig auf. Für das Management geht es daher nicht um Detailfragen der Vertragsgestaltung, sondern um handfeste Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.
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Keine Gültigkeit des Statusfeststellungsverfahrens bei Betriebsübergang
Das Landessozialgericht München (L 7 BA 114/23) hat im August 2024 eine interessante und weitreichende Entscheidung getroffen, die das Verhältnis von Betriebsübergängen und Statusfeststellungen betrifft.
Es ging in der Entscheidung darum, ob eine frühere Statusfeststellung, nach der eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Betriebsinhabers weiter gilt. Im Kern entschied das Gericht, dass die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung gegenüber einem neuen Arbeitgeber nicht automatisch Bestand hat und insbesondere die Regelungen des § 613a BGB keine Bindungswirkung gegenüber Sozialversicherungsträgern entfalten.
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Statusfeststellung bei Scheinselbstständigkeit
Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt, ob eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist. Zuständig ist ausschließlich die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, die den Erwerbsstatus für ein konkretes Auftragsverhältnis verbindlich feststellt.
Seit der Reform zum 1. April 2022 geht es nicht mehr um eine umfassende „Versicherungspflicht“, sondern ausdrücklich um die Feststellung des Erwerbsstatus; Dreiecksverhältnisse und Folgeaufträge werden dabei systematisch mit einbezogen.
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Kassensysteme: Steuerrechtlicher Blick auf TSE
Bereits seit dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland verpflichtend. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Manipulationen an digitalen Kassendaten zu verhindern und die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Umsätzen gegenüber der Finanzverwaltung zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmer, und welche steuerrechtlichen Konsequenzen sind zu beachten?
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Steuerprüfung: Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung
Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht.
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Kassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung
Seit 2018 besteht die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau gemäß Abgabenordnung (§ 146b AO). Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Kontext der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Die Kassen-Nachschau erfolgt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen durch einen Amtsträger der Finanzbehörde – und zwar ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung. Das Finanzgericht Hamburg (6 K 47/22) hat sich nun mit den Voraussetzungen für den Übergang zu einer Außenprüfung beschäftigt.
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Selbstständig tätig oder doch abhängig beschäftigt?
Bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherung kommt es immer wieder zum Streit, ob jemand für einen Betrieb selbstständig tätig ist oder in einer abhängigen Beschäftigung steht. Aktuell musste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 1 BA 67/19) mit dieser Thematik beschäftigen.
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Gesellschafter-Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte
Gesellschafter-Geschäftsführer sind abhängig Beschäftigte: Das Bundessozialgericht (B 12 R 4/20 R) stellt klar, dass eine Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung von Rechtsanwälten als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, dessen Unabhängigkeit bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gewährleistet sein muss.
(mehr …)Nachträgliche Lohnsteuerpauschalierung führt nicht zur Sozialversicherungspflicht
Die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen sind nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 12 BA 3/20) auch dann nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.2. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden. Da die Revision anhängig ist, muss nun das Bundessozialgericht (B 12 BA 3/22 R) entscheiden.
(mehr …)Betriebsprüfung: Wie viele Anschlussprüfungen sind bei Freiberufler zulässig?
Eine dritte Anschlussprüfung ist bei einem Freiberufler zulässig, falls keine Ermessensfehler bei der Anordnung vorliegen und insbesondere nicht gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wird. Das hat der Bundesfinanzhof (VIII B 130/20) klargestellt.
(mehr …)FG: Arbeitsteilung kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt. Gegen diese Entscheidung ist inzwischen die Revision anhängig.
(mehr …)Steuerstrafverfahren und Verkäufe auf Amazon Marketplace
Steuerstrafverfahren sind schon Ärgernis genug – besonders ärgerlich wird es aber, wenn man durch ungünstige Umstände und schludriges Arbeiten letztlich ohne Not Besuch von der Steuerfahndung erhält. Ein unsachgemäßer Umgang mit den Zahlen bei Amazon Marketplace kann da durchaus beitragen.
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