Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht.WeiterlesenSteuerprüfung: Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung
Schlagwort: Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung ist ein Verfahren zur Überprüfung der steuerlichen Verpflichtungen eines Unternehmens durch die Steuerbehörden. Ziel der Betriebsprüfung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und die Steuern korrekt berechnet, erklärt und abgeführt hat.
Während der Betriebsprüfung wird das Unternehmen von einem Betriebsprüfer des Finanzamts besucht, der sich einen Überblick über die Geschäftsvorgänge des Unternehmens verschafft und Unterlagen wie Buchungsbelege, Rechnungen und Verträge einsieht. Der Betriebsprüfer überprüft, ob die Steuererklärungen des Unternehmens korrekt sind und ob alle relevanten Einnahmen, Ausgaben und Abzüge erfasst wurden.
Die Betriebsprüfung kann sich auf verschiedene Steuerarten beziehen, z. B. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer. Die Dauer einer Betriebsprüfung kann je nach Größe und Komplexität des Unternehmens und der zu prüfenden Steuerarten variieren. In der Regel dauert sie mehrere Wochen bis Monate.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch mögliche steuerliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten aufdecken, die zu Nachzahlungen oder sogar zu Steuerstrafverfahren führen können. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten sorgfältig erfüllen und eine ordnungsgemäße Buchführung führen. Hier helfen wir bei Strafverfahren.
Bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherung kommt es immer wieder zum Streit, ob jemand für einen Betrieb selbstständig tätig ist oder in einer abhängigen Beschäftigung steht. Aktuell musste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 1 BA 67/19) mit dieser Thematik beschäftigen.WeiterlesenSelbstständig tätig oder doch abhängig beschäftigt?
Gesellschafter-Geschäftsführer sind abhängig Beschäftigte: Das Bundessozialgericht (B 12 R 4/20 R) stellt klar, dass eine Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung von Rechtsanwälten als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, dessen Unabhängigkeit bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gewährleistet sein muss.WeiterlesenGesellschafter-Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte
Die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen sind nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 12 BA 3/20) auch dann nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.2. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden. Da die Revision anhängig ist, muss nun das Bundessozialgericht (B 12 BA 3/22 R) entscheiden.WeiterlesenNachträgliche Lohnsteuerpauschalierung führt nicht zur Sozialversicherungspflicht
Eine dritte Anschlussprüfung ist bei einem Freiberufler zulässig, falls keine Ermessensfehler bei der Anordnung vorliegen und insbesondere nicht gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wird. Das hat der Bundesfinanzhof (VIII B 130/20) klargestellt.WeiterlesenBetriebsprüfung: Wie viele Anschlussprüfungen sind bei Freiberufler zulässig?
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt. Gegen diese Entscheidung ist inzwischen die Revision anhängig.WeiterlesenFG: Arbeitsteilung kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen
Steuerstrafverfahren sind schon Ärgernis genug – besonders ärgerlich wird es aber, wenn man durch ungünstige Umstände und schludriges Arbeiten letztlich ohne Not Besuch von der Steuerfahndung erhält. Ein unsachgemäßer Umgang mit den Zahlen bei Amazon Marketplace kann da durchaus beitragen.WeiterlesenSteuerstrafverfahren und Verkäufe auf Amazon Marketplace
Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Auch die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung kommt bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb vor Beginn der Prüfung regelmäßig nicht in Betracht. Dies hat aktuell das Finanzgericht Münster (10 K 2084/18) entschieden.WeiterlesenKeine Rückstellung im Steuerentstehungsjahr
Steuerberaterhaftung und Verjährung
Die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater beginnt auch dann frühestens mit dem Zugang des dem Mandanten nachteiligen Steuerbescheids, wenn der Steuerberater in einer Steuersache eine Ausschlussfrist versäumt hat (Fortsetzung von BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 – IX ZR 167/02, WM 2004, 472 ff). BGH Urteil vom 3.11.2005, Az: IX ZR 208/04WeiterlesenSteuerberaterhaftung und Verjährung
Die Luft für den viel zitierten Steuerflüchtling wird dünner. War bisher der Zugriff der Steuerfahndung auf ausländisches Kapitalvermögen nur im begründeten Einzelfall möglich, wird diese Möglichkeit des Fiskus durch Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie wesentlich erweitert. Informationen wie die Höhe der Zinserträge, die Identität und der Wohnsitz des Kapitalanlegers sollen in Zukunft unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.WeiterlesenSteueramnestie: Die strafbefreiende Erklärung (2004)
Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 393 Abs. 1 AO und Verwertungsverbot BGH Beschluss vom 16.6.2005, Az: 5 StR 118/05WeiterlesenSelbstanzeige im Steuerstrafrecht
Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte dürfen nach mehreren Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 14 L 600/20,) auf Antrag an Verbraucherinnen und Verbraucher herausgegeben werden.WeiterlesenAnspruch auf Herausgabe von Informationen über lebensmittelrechtliche Betriebskontrollen
Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ist die „goldene Brücke“ um trotz begangener Steuerhinterziehung die Straffreiheit zu erreichen. Doch was so einfach klingt auf den ersten Blick, zeigt bei vertiefter Betrachtung eine Vielzahl von Tücken.WeiterlesenSelbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) enthalten, dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht ohne Weiteres in den Verkehr gebracht werden.WeiterlesenKein Vertrieb von CBD-Produkten ohne Prüfung
Die Prüfung von Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer steht bei Betriebsprüfungen regelmäßig ganz oben auf der Liste. Denn die damit zusammenhängenden Pensionsrückstellungen werden steuerlich nur anerkannt, wenn gewisse Formalien eingehalten wurden. Aktuell hat sich der Bundesfinanzhof zum Eindeutigkeitsgebot von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen geäußert. Die eine Entscheidung fiel zugunsten und die andere zuungunsten der Steuerpflichtigen aus.WeiterlesenRückstellung und Anerkennung einer Pensionsrückstellung mit Abfindungsklausel