Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (II R 18/20) entschieden.WeiterlesenAufgabe des Familienheims aus zwingenden Gründen: Kein Wegfall der Steuerbefreiung
Schlagwort: Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird. Sie ist in den meisten Ländern eine wichtige Einnahmequelle des Staates und wird in der Regel auf der Grundlage des Wertes des vererbten oder verschenkten Vermögens berechnet. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer können sein
- Steuerhinterziehung: Wenn Erben oder Beschenkte den Wert des ererbten oder geschenkten Vermögens bewusst falsch angeben, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden.
- Schenkungsteuerumgehung: Wenn Vermögen als Schenkung deklariert wird, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine verdeckte Erbschaft handelt, um die Erbschaftsteuer zu umgehen, kann dies als Schenkungsteuerumgehung angesehen werden.
- Scheingeschäfte: Wenn Scheingeschäfte oder -transaktionen getätigt werden, um Vermögen zu verschleiern oder den Wert des Vermögens zu manipulieren, um eine geringere Erbschaftsteuer zu zahlen, kann dies als Betrug angesehen werden.
- Steuerbetrug: Wenn gefälschte oder manipulierte Dokumente verwendet werden, um den Wert des Vermögens zu verringern und so eine geringere Erbschaftssteuer zu zahlen, kann dies als Steuerbetrug angesehen werden.
In vielen Ländern können Verstöße gegen das Erbschaftssteuerrecht mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist daher wichtig, sich bei Fragen zur Erbschaftsteuer an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden und die geltenden Gesetze genau zu beachten. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Durch Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal des Erblassers kann der Erbe seine Erbschaftsteuer mindern, dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 01.09.2021 – II R 8/20 entschieden. Es spielt keine Rolle, wenn es sich dabei um ein Zweitgrab handelt. Voraussetzung ist aber, dass der Erblasser dort seine letzte Ruhe findet.WeiterlesenKosten für Mausoleum können Erbschaftsteuer mindern
Der Bundesfinanzhof (II R 1/19) hat jüngst bestätigt, dass auch Erbfälle ab dem 1.7.2016 der Erbschaftsteuer unterliegen. Die Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere infrage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaftsteuerrechtliche Regelungen rückwirkend ab dem 1.7.2016 in Kraft setzen konnte.WeiterlesenErwerb von Privatvermögen: Keine Erbschaftsteuerpause
Die Luft für den viel zitierten Steuerflüchtling wird dünner. War bisher der Zugriff der Steuerfahndung auf ausländisches Kapitalvermögen nur im begründeten Einzelfall möglich, wird diese Möglichkeit des Fiskus durch Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie wesentlich erweitert. Informationen wie die Höhe der Zinserträge, die Identität und der Wohnsitz des Kapitalanlegers sollen in Zukunft unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.WeiterlesenSteueramnestie: Die strafbefreiende Erklärung (2004)
Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (3 K 420/20 Erb; Rev. BFH, II R 1/21) auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin wegen einer Depressionserkrankung erfolgt.WeiterlesenWegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei krankheitsbedingtem Auszug vor Ablauf von zehn Jahren
Der Bundesfinanzhof (II R 40/17) hat jetzt klargestellt: Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln.WeiterlesenErbschaftsteuer gegen unbekannte Erben möglich
Erbschaftssteuer: Haben die Erblasserin und der Alleinerbe zwei Wohnungen gemeinsam genutzt und nutzt der Erbe beide Wohnungen nach dem Tod der Erblasserin unverändert weiter, kann die Erbschaftsteuerbefreiung nur für eine Wohnung gewährt werden.WeiterlesenSteuerbefreiung für Familienheime nur einzelne Wohnung
Die Erbfallkostenpauschale i.H.v. 10.300 EUR ist auch einem Nacherben zu gewähren, der zwar nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers, aber andere (geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen hat.WeiterlesenErbfallkostenpauschale greift auch, wenn keine Beerdigungskosten gezahlt wurden
Unter gewissen Voraussetzungen können Familienheime vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Bedingung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof (Urteil vom 28.5.2019, II R 37/16) nun näher befasst.WeiterlesenErbschaftsteuerbefreiung für Familienheim nur bei unverzüglicher Selbstnutzung
Fällt einem nicht rechtsfähigen (nicht eingetragenen) Verein durch eine Erbschaft Vermögen zu, sind nicht die einzelnen Vereinsmitglieder erbschaftsteuerpflichtig, sondern der Verein selbst.WeiterlesenErbschaft: Auch ein nicht rechtsfähiger Verein kann erben
Prüfen Sie jetzt wegen künftiger Steuernachteile beim Vermächtnis alle Testamente und Erbverträge Derzeit herrscht noch steuerliche Gleichbehandlung bei Erbfall und Vermächtnis. Erworbene Gegenstände gehen in beiden Fällen mit demselben Wert in die Berechnung ein. Das ist bei Immobilien und Betriebsvermögen besonders lukrativ, hier kommen regelmäßig ermäßigte Beträge und nicht die Verkehrswerte zum Ansatz. Dies wird…WeiterlesenBFH zu Steuern bei Immobilienerwerb (2005)
Übersicht zur Beschränkung der Haftung des Erben im Erbrecht.WeiterlesenBeschränkung von Haftung auf den Nachlass: Alleinerbe kann Haftung beschränken
Bei einem Erwerb von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer schon mit dem Tod des Erblassers, nicht erst mit dem Zufluss eines Erbes oder Vermächtnisses. Ausschlaggebendes Datum für die Berechnung bei Erbschaften ist entsprechend der Todestag des Erblassers. Diese Bindung der Steuer an den Tod kann vor allem bei Vermächtnissen enorme Folgen haben, wenn etwa die…WeiterlesenErbschaftsteuer: Zahlungspflicht besteht auch bei Kursverlusten
Wird eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, müssen nicht nur die Steuern nachgezahlt werden. Es werden auch so genannte „Hinterziehungszinsen“ in Höhe von sechs Prozent der Steuerschuld fällig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat: Ist ein Testament amtlich eröffnet worden und war das Finanzamt vom Nachlassgericht darüber informiert, wer von…WeiterlesenErbschaftsteuer: Keine Hinterziehungszinsen bei späterem Nachlass-Fund